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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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Präsident v. Carlowitz: Ich frage: ob dis Kammer Po sition 38 mit60,750 Thlr. bewilligt? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlo witz: Und dann: ob die Kammer Der Ansicht der Deputation in Bezug auf den Antrag verpflich tet: „Es wolle die Staatsregierung der nächsten Ständever sammlung Auskunft darüber ertheilen, ob und in wie weit die Voraussetzungen und Voranschläge, welche dem Stollnplane zum Grunde liegen, sich verwirklichen und eingehalten werden"? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Auch der Gegenstand wäre nun erledigt, und wir gehen auf den dritten über, auf den Vortrag Des Berichts unserer ersten Deputation über das Gesetz wegen der fließenden Gewässer. Se. Königl. Hoheit h at das Referat übernommen. Referent Prinz Johann: ES dürfte wohl kaum nöthig sein, das Regierungsdecret vorzutragen, indem der Bericht sich nicht auf das Decret, sondern blos auf den Antrag der zweiten Kammer bezieht; indeß, wenn die Kammer es wünscht, werde "ich es thun. Präsident v. Carlowitz: Ich bin von vorn herein der selben Ansicht gewesen, da eS sich weniger von dem Decret, als von der Vorfrage handelt, ob überhaupt noch das Gesetz bera- then werden soll. Referent Prinz Johann: Ich gehe nun zum Vortrage des Berichts über, ich werde den Bericht in seiner ganzen Länge vortragen, weil die einzelnen Anträge nicht von so großem Be lange sind und den Hauptantrag nicht alteriren. Der Be richt lautet: Schon auf dem Landtage 1836 —1837 ward die Petition des Abgeordneten ».Leipziger auf Vorlegung eines Gesetzes über Feststellung der Rechtsverhältnisse der Nutzungsberechtigten an fließenden und stehenden Gewässern nebst einer andern den glei chen Gegenstand betreffenden Eingabe der Regierung zur nähern Prüfung und geeigneten Berücksichtigung übergeben. Auf dem Landtage 18^ kam dieser Gegenstand abermals .zur Sprache, und es beschloß die Ständeversammlung: „Die Staatsregierung zu ersuchen, der nächsten Stände versammlung ein Gesetz vorzulegen, welches die Rechts verhältnisse in Benutzung der wilden Gewässer regulire, worauf auch im Landtagsabschiede eine gewierige Zu sicherung erfolgte." Demgemäß gelangte unter dem 27. Oktober vorigen Jahres Das betreffende Decret nebst Gesetzentwurf zunächst an die zweite Kammer, welche dasselbe an eine extraordinäre Deputation ver wies. Diese erstattete unter dem 20. Februar laufenden Jahres einen Vorbericht an ihre Kammer, in welchem sie in ihrerMehr- heit derselben empfahl: „AufeineBerathung des Gesetzentwurfs über Benutzung der fließenden Gewässer nicht einzugehen, zugleich aber im Vereine mit der ersten Kammer die hohe Staatsregie rung um Zurückziehung dieses Gesetzentwurfs für gegen wattigen Landtag und behufs der Vorberathung dieses der nächsten Ständeversammlung wieder vorzulegenden Entwurfs um geeignete Einleitung zu Niedersetzung außerordentlicherZwischendeputationen beiderKammern zu ersuchen." Diesem Anträge trat die Majorität der Kammer gegen 24 verneinende Stimmen bei, und nachdem er an die erste Kammer gelangt war, ward den Unterzeichneten der Auftrag, ihr Gutach ten darüber zu eröffnen, eine Pflicht, deren sie sich in Folgendem entledigen. Die Gründe der jenseitigen Deputation find folgende: 1) Es sei unmöglich, noch auf gegenwärtigem Landtage eine gründliche Berathung des Entwurfs in beiden Kammern zu Stande zu bringen. Man werde sich entweder mit einer mehr oberflächlichen Behandlung der Sache begnügen müssen, oder einen Versuch wagen, der am Ende doch scheitern und nur un nützen Zeitverlust verursachen werde. 2) Der Gegenstand sei so schwierig, unterliege so mannich- fachen Bedenken, und es fehle noch so sehr an Vorgängen in andern Staaten, daß es wünschenswerth sei, daß die Literatur sich desselben bemächtige und die ökonomischen und gewerblichen Vereine ihre Meinung darüber aussprächen, ehe man sich dar über fasse. Von derMinorität der jenseitigen Kammer und in mehrern der später zu erwähnenden eingereichten Petitionen wurde dage gen geltend gemacht, daß es nicht angemessen sei, aus Zurück legung emes auf zweimaligen ständischen Antrag vorgelegten Gesetzentwurfs anzutragen. Man berief sich demnächst auf die Wichtigkeit des Gesetzes für die Landwirthschaft, auf den Verlust an Nationalvermögen, der durch längere Verzögerung der nur durch das Gesetz möglichen Verbesserungen herbeigeführt werde, und auf die Streitigkeit über Wasserbenutzungsrechte, die immit telst fortdauern würde. Endlich wird noch die Besorgniß aus gesprochen, daß die Wafferbesitzer Alles anwenden würden, um sich in dieser Zwischenzeit ihre bisherigen Vortheile zu sichern. Gegen den oben unter 1 aufgeführten Grund wurde insbe sondere der Einwurf erhoben, daß nur die Regierung die Dauer des Landtags zu bestimmen habe und darum nur allein beurthei- len könne, ob der Gegenstand noch zur Verabschiedung kommen könne, daß durch eine Vertagung des Landtags der Schwierig keit abgeholfen werden könne, und daß endlich schon die bloße Erstattung eines Berichts für die künftige Berathung von Nutzen sein werde. Dem Grunde unter 2 dagegen wurde das Vorhandensein einer reichen Literatur über den fraglichen Gegenstand entgegen gehalten. Nach reiflicher Erwägung dieser beiderseitigen Ansichten muß jedoch die unterzeichnete Deputation ihr Gutachten dahin abgeben: daß die geehrte erste Kammer dem oben erwähnten jen seitigen Beschlüsse beitreten möge. Sie fühlt es zwar ganz, wie unangenehm es für die Stände versammlung sei, um Zurücknahme eines auf zweimaligen stän dischen Antrag vorgelegten Gesetzentwurfs zu bitten; sie kann es nur bedauern, wenn es nicht gelingt, dem Lande die gehofften Vortheile schon auf gegenwärtigem Landtage zu verschaffen, gleichwohl kann sie sich nicht bergen, daß es bei der Schwierigkeit.
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