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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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Niathsgesctzes erlassene Verordnung wegen Bildung der Hei- rnathöbezirke vom 27. Juni 1835 die ausdrückliche Bestimmung, -aß die Verbindungen mehrerer Gemeinden zu einem gemein schaftlichen Armenversorgungsverbande in der Regel bei Kräften zu erhalten und die Bildung neuer Vereine dieser Art Lhunlichft zu befördern seien. Auf diese Weise dürste sich auch der anschei nende Widerspruch zwischen dem Anführemdes geehrten Spre chers und dem vom Herrn Grafen Hohenthal erwähnten Falls erledigen. Wenn in der dortigen Gegend ein größerer gemein schaftlicher Armenbezirk besteht, so entspricht das vollständig der bestehenden Gesetzgebung, und ich wiederhole es, die Behörden sind angewiesen, die Bildung solcher Vereinigung ihrerseits zu befördern. v. Wclck: Zum Belege des von mir erwähnten Falls will ich anführen, daß der gesammts Gerichtsbezirk Riesa früher eine und dieselbe Armencafse hatte, einen und denselben Armenver- Land bildete, und in Folge der Einführung des Heimathsgesetzes von der damaligen amtshauptmannschaftlichen Behörde zu Mei ßen darauf gedrungen wurde, daß dieser Verein aufgelöst werde. Diese Einrichtung hatte sich aber bis dahin als sehr nützlich und zweckmäßig bewährt. Königl. Commissar Kohlschütter: Ich muß mich jedes Urtheils über das Verfahren der betreffenden Behörde in diesem Falle enthalten, da er mir nicht näher bekannt ist; vielleicht lag die Sache so, daß zu diesem Armenverbande nicht nur geschlos sene Gemeinden, sondern Gerichtsantheile aus verschiedenen Gemeinden gehörten. In dieser Voraussetzung würde der Verband allerdings nicht füglich haben fortbestchm können, -a nach dem Heimathsgesstze der Gsmsmdeverband dis Grund lage für dm Nrmenversorgungsverband bilden soll. Wären eS aber geschloffene Gemeinden gewesen, öie dm Verband bil deten, so würde die Auflösung desselben als eins nothwsndigs Folge des Gesetzes jedenfalls nicht snzusehM gewesen sein. v. Posern: Ich Gill dis Debatte nicht sufhalten. Ich werde für dieDeputaüon stimmen, und bin daher im Allgemei nen mehr der Ansicht derer, welche sich für deren Gutachten erhoben haben, dennoch muß ich es aussprechen, daß ich mehr für die milde Ansicht des Herrn v. Watzdorf stimme und der Rüge beitrete, welche er zur Sprache gebracht hat. Man ist in manchen Gemeinden allerdings doch wahrlich etwas zu hart gegen die Armen. Man unterscheidet nicht genug zwischen Armen, welche es sein wollen, z. B. Armen aus Faulheit u. s. w., und schuldlosen Armen, und eben so theile ich den Wunsch, welchen er ausgesprochen hat. Graf Hohsnthal-Püchau: Ich habe Einiges auf eine Bemerkung Sr. Königl. Hoheit zu erwidern. Ich gebe Sr. Hoheit dann Recht, daß die Armenbeiträge in England zwar nach den Parochien ausgebracht werden. Die Beiträge wer den aber an die Bezirks- oder Grafschaftssrmsnhäuftr abgelie fert, m denen die Armen des ganzen Bezirks verpflegt werden und wohindieParochkenihrContingent zahlen. Wennnundas Bedürfniß der Armenhäuser steigt, so erhöhen sich auch dieBei- trägeder einzelnen Parochien, woraus sich nun allerdings ergiebt, daß das Communalprincip in England nicht mit derselben Strenge festgehalten wird, wie in Sachsen. v. Schönfsls: Ich trage auf Schluß des Debatte sn° Der Gegenstand scheint mir hinreichend erschöpft. Präsident v. Carlowitzr Es ist auf Schluß der Debatte «»getragen worden, und ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Wird hinreichend unterstützt. Präsident v. Carlo witz: Ist etwas gegen den Antrag zu bemerken? Wo nicht, so bringe ich ihn zur Abstimmung und frage: ob der Schönftlö'sche Antrag auf Schluß der Debatte von der Kammer genehmigt wird? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowrtz: Ich gebe nun noch dem Referen ten das Schlußwort. Referent v. Mirus: Nur auf die Bemerkung, daß der im Deputationsberichte ungezogene §. 30 -er Armenordnung nicht hierher bezogen werden könne, habe ich ein paar Worte zu erwähnen. Es hatten die Petenten darauf angetragen, daß bei der Regierung um ein Gesetz Wege» Errichtung größe rer Armmverbände angesucht werden möge. Es geht also die Ansicht der Petenten dahin, daß größere Armenverbände gesetz lich, mithin zwangsweise errichtet werden sollen. Die Depu tation konnte aber dem nicht Leistimmsn, glaubte vielmehr, daß es angemessener sei, wenn Gemeinden, sich sssocmM zu wollen, nur wie zsither Nachgelassen bleibe. Da nun in §. 30 der Armmordnung den Gemeinden behufs der Erleichterung der Armenversorgung sich mit andern zu vereinigen gestattet wor den, so hat deshalb die Deputation darauf Bezug genommen. Präsident v. Earls witz: Der Antrag dsr Deputation ist Seits 245 in dm Worten enthalten: „Die von dm Peten ten gestellten Anträge auf sich beruhen zu lassen, dis Petition aber, da sie an die hohe Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet ist, armvch an die zweite Kammer abzugebsn", und ich frage: ob die Kammer mit dem Anträge der Deputatioy überemstiMmt? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Damit wären die Gegenstände unserer heutigen Tagesordnung abgsthsn. Ich beraume die nächste Sitzung auf übermorgen 10 Uhr und bemerke in Be ziehung auf dis Tagesordnung, daß zunächst aus der andern Kammer emUrotocollextract zu erwarten ist, dessen Erledigung zu den dringenden Geschäften gehört, derProtocollextract näm lich über die Fixation der Brandcafsenbeiträgs. Sollte nun dieser Protocollextract immittelst eingehen und es der Deputa-
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