Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Prinz Johann: Vielleicht ist es mir erlaubt, hier eine Mittheilung anzuschließen, die ich Seiten der ersten Deputa tion der geehrten Kammer zu machen habe. Es ist der ersten Deputation bekanntlich ein Protocollextract der zweiten Kam mer mitgetheilt worden in Betreff der neuen Einrichtung der Juristenfacultät bei der Universität Leipzig. Die Deputation hat sich damit beschäftigt und ihre Ansicht materiell darüber festgestellt. Was aber die formelle Behandlung betrifft, so drängt sich ihr die Frage auf, ob dieser Gegenstand zur beson der« Berichterstattung sich eigne. Seiten der Staatsregie rung ist er nur gelegentlich bei dem Budjet mit zur Sprache ge kommen und daher in der Hauptsache als eine Finanzfrage in Bezug auf die von der zweiten Kammer nunmehr erfolgte Be willigung anzusehen. Es scheint daher der Deputation zweck mäßig, ihreAnsichten mittelst Protocollextracts der zweiten De putation mitzutheilen, damit sie sie nach Gefallen benutze. Es ist dies geschehen, ich habe es der Kammer mitgetheilt und erwarte nun, ob demungeachtet von uns noch ein besonderer Bericht verlangt werden wird, in welchem Falle wir uns dessen nicht entbrechen könnten. Präsident v. Carlowitz: Es galt nur die Ansicht der er sten Deputation über jene Frage zu vernehmen, und zwar, noch ehe die zweite Deputation sich über die Bewilligungsfrage ver breitete; das ist jetzt auf eine Weise geschehen, die auch zum Ziele führt, und so bin ich denn meinerseits einverstanden damit, daß dieser Gegenstand, der früher der ersten Deputation zuge wiesen wurde, nunmehr der zweiten zur Berichterstattung zu- getheilt werde. Die erste Deputation hat der zweiten ihre An sicht bereits mitgetheilt, und es würde daher nicht nur die der ersten Deputation zugewiesene, sondern auch die jetzt vorlie gende Frage allein von der zweiten Deputation weiter zu be handeln und zu Ende zu führen sein. Bürgermeister Hübler: Dem Wunsche der zweiten De putation ist durch die Mittheilung des bezüglichen Protocoll extracts Genüge geschehen, und ich glaube daher, daß es einer Berichterstattung Seiten der ersten Deputation nicht weiter bedarf. Präsident v. Carlowitz: Ich frage also die Kammer: ob nächst dem früher der ersten Deputation zugewiesenen Gegen stände auch der Protocollextract, der die Bewilligungsfrage enthält, der zweiten Deputation zuzuweisen ist? — Einstim mig Ja. 13. (Nr. 508.) Bericht der vierten Deputation der ersten Kammer über die Beschwerde des Stadtraths und der Stadt verordneten zu Mühltroff, die dem Stadtgericht daselbst ent nommene Einrichtung und Fortführung des Hypothekenbuchs betreffend. Präsident v. Carlowitz: Der Bericht kommt zum Druck und auf eine Tagesordnung. 14. (Nr. 509.) o. Crusius als Vorsitzender des Direkto riums des landwirthschaftlichen Hauptvereins überreicht den ersten Jahrgang der von diesem Vereine herausgegebenen land wirthschaftlichen Zeitschrift zur Aufnahme in die Bibliothek. Präsident v. Carlowitz: Der Ueberftnder empfiehlt zu gleich die Entwickelung des Bereknsinstituts der Protection der Kammer. Die Eingabe wird zur Bibliothek zu nehmen und dem Einsender dafür der Dank der Kammer zu Protokoll aus zusprechen sein. Ist die Kammer hiermit einverstanden? — Allgemein Ja. Präsident v. Carlowitz: Wir gehen nun auf die Ur laubsgesuche über. Es hat zunächst der Graf v. Einsiedel in Ablösungsgeschäften um Urlaub gebeten vom 21. bis 25. dieses Monats. Genehmigt ihn die Kammer? — Wird einstim mig genehmigt. Präsident v. Carlowitz: Der Graf von Schönburg- Glauchau hat um Verlängerung seines Urlaubs, der den 19.ab- läuft, bis zum 27. dieses Monats gebeten. Bewilligt die Kammer auch dieses Gesuch? — Wird einstimmig be willigt. Präsident v. Carlowitz: Endlich hatte noch im Verlauf der vergangenen Woche Herr Superintendent v. Großmann um Urlaub auf den 17. und 18. April gebeten, der von mir auch bewilligt worden ist, in so fern er sich nur auf zwei Tage beschränkte, was ich der Kammer nachträglich anzuzeigen habe. Ehe wir zur Tagesordnung übergehen, wird noch Herr Dom herr v. Günther den Vortrag einer ständischen Schrift be wirken. Domherr 0. Günther tragt die ständische Schrift in Be treff der Angelegenheiten der Deutsch-Katholiken vor. Präsident v. Carlowitz: Ich frage nun: ob die Kam mer die so eben vorgetragene Schrift der Form und dem Inhalte nach genehmigt? — Man genehmigt sie einstimmig. Präsident v. Carlowitz: Wir gehen nunmehr zur Ta - gesordnung über, zum Vortrage desMerichts der zweiten Deputation, das Ausgabebudjet des Departements des In nern betreffend, und ich ersuche den Herrn Referenten, die Red nerbühne einzunehmen. Referent Bürgermeister Starke: Es findet sich zuvör derst in den Erläuterungen, welche dem Allerhöchsten Decrete, das Budjet betreffend, beigefügt worden sind, eine allgemeine Bemerkung, welche also lautet: v. Departement des Innern. Mit Ausnahme des unter Nr. 27 aufgeführten Bedürf nisses für die Kunstakademie, sind für dieses Departement 532,784 Khlr. 15 Ngr. 7 Pf- jährlich erforderlich, es wird mithin dadurch die dermalige Be willigung, welche ebenfalls exclusive des Ansatzes für die ge dachte Akademie 515,827 Khlr. 1b Ngr. 8 Pf.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder