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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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ren, dieser Punkt scheint mir ein sehr wichtiger Gegenstand zu sein, ein Gegenstand, den wir schon längst hätten in Erwägung ziehen sollen; denn die sogenannte Administrativjustiz hat große Mängel, so daß es gewiß besser wäre, diese lieber heute, als morgen abzustellen. Schon beim vorigen Landtage haben 'wirBeispiele gehabt, in welcher unangenehmen Lage sich selbst das Ministerium in solcher Angelegenheit befindet; denn wir haben Falle gehabt, wo das Ministerium befohlen hatte, es sollte in einer Administrativjustizsache gegen eine Entscheidung Recurs eingewendet werden, und dann kam sie an das Mini sterium, und dieses entschied wieder in letzter Instanz; es war daher jnäex ia propria causa. Die Administrativjustiz hat überhaupt kein Zutrauen. Ich bin überzeugt, daß es deshalb gerade noch nicht nothwendig wäre, dieAdministrativjustizsache an eine Justizbehörde zu verweisen; aber daß in allen solchen Streitigkeiten in letzter Instanz von einer festen,, unveränder ten Behörde entschieden werden sollte, das ist meine feste Ueber- zeugung, und dahin wird es am Ende doch noch kommen müssen; denn wie jetzt die Entscheidungen durch das Ministe rium sehr oft sind, kann unmöglich einen guten Eindruck ma chen. Unter diesen Umständen kann ich mich nicht entschlie ßen, der Deputation beizutreten. Ich kann die Gründe, welche sie aufgestellt hat, nicht anerkennen. Nachtheil kann aus den Anträgen nicht entstehen; denn über alle die Dinge, welche die Anträge berühren, soll jetzt nicht abgesprochen, sondern sie sollen erst der Erwägung anheimgegeben und untersucht wer den, ob sie nöthig sind. Sind sie nothwendig, so wird sich das bei näherer Erwägung Herausstellen. Das sind die Gründe, aus denen ich mit der zweiten Kammer stimmen werde und mit der Deputation mich nicht einverstanden erklären kann. GrasHohenthal-Püchau: Meine Herren- es ist keine Frage, daß die von der jenseitigen Kammer angenommenen An träge im höchsten Grade wichtig sind, und daß, wenn wir uns ebenfalls zu Annahme dieser Anträge entschlössen, und die hohe Staatsregierung auch darauf einginge, dadurch nichts weniger, als ein Umsturz fastsämmtlicherMittelbehörden erfolgen würde, und daß vielleicht nur die Ministerien und einige höhere Justiz behörden von diesem Umstürze und einer neuen Organisation unberührt bleiben würden. Erlauben Sie, daß, wenn ich diese Anträge materiell als höchst wichtig bezeichne, ich über die Form derselben, in der sie hier vorliegen, etwas sage. Dergleichen wichtige Anträge so eu psssaat bei Berathung des Budjets vorzubringen, spricht mich durchaus nicht an. Wenn man solche Anträge gewiffermaaßen gelegentlich bei der Berathung eines andern Gegenstandes stellt, so tadelt man gewöhnlich, ohne gerade etwas Besseres dafür hinzustellen. Tadeln ist immer leichter, als etwas besser machen. Wenn man eine Einrich tung tadeln will, so muß man zugleich etwas Besseres an deren Stelle setzen und einen neuen Plan vorlegen können. Wenn man gegen die hohe Staatsregierung einen Tadel ausspricht, ohne diesem Tadel etwas Positives gegenüberzustellen, so setzt man nur die hohe Staatsregierung in Verlegenheit, daß sie nicht weiß, was sie in Bezug auf einen solchen Antrag der zukünftigen Ständeversammlung vorlegen soll. Jndeß halte ich die einzelnen Anträge doch für so wichtig, daß ich es für sehr wünschenswerth hielt, daß vielleicht eines oder das andere Mit glied dieser oder der jenseitigen Kammer, namentlich zu Anfang des Landtags sich bewogen fühlen sollte dieselben in einer be- sondern Petition zu behandeln, in derselben seinen Antrag ge hörig motivirke und er auf diese Weise mit zur Berathung käme. Es würde dann die Kammer vielleicht eher geneigt sein, denselben anzünehmen, wenn ein besonderer Bericht darüber erstattet würde. Man kann dann einen solchen Antrag ruhiger erwägen, als es beim Budjet geschehen kann, das ohnehin schon viele Sitzungen wegnimmt. Ich gehe darauf nicht näher ein, und erlaube mir bloß im Allgemeinen darüber meine Ansicht auszusprechen. Ich gestehe, ich bin in administrativer Hinsicht sehr für die preußischen Einrichtungen eingenommen und finde in der Organisation unserer Behörden eine gewisse Analogie mit den preußischen, indem die Kreisdirectionen den dortigen Regierungen entsprechen, die Landräthe dagegen unfern Amts hauptleuten. Ich finde nur darin einen Unterschied, daß die preußischen Regierungsbezirke größer, als unsere Kreisdi- rectionsbezirke, und die landräthlichen dagegen kleiner, als die amtshauptmannschaftlichen sind. Der Wirkungskreis und Be zirk einer Mittelbehörde kann nach meiner Ansicht ein viel grö ßerer sein, dagegen müssen die amtshauptmannschaftlichen Be zirke nicht so groß sein, eher kleiner, weil ein Amtshauptmann, um recht aufmerksam zu sein, nicht immer an dem Schreibtische sitzen darf, sondern Alles mit eignen Augen ansehen muß. Dies kann er aber nur dann, wenn der Bezirk nicht zu groß und er nicht mit schriftlichen Arbeiten zu sehr überhäuft ist. Wenn ich in Bezug auf diesen Gegenstand eine Petition einreichen würde, so würde ich im Allgemeinen wünschen, daß nur zwei Kreisdi- rectionen in Sachsen wären, und daß dagegen die amtshaupt mannschaftlichen Bezirke verdoppelt würden. Das erlaube ich mir nur über den Gegenstand oberflächlich auszusprechen; um aber hierauf einen Antrag zu gründen, müßte man weit tiefer, als es die jetzige Zeit erlaubt, darauf eingehen. Ich komme von diesem Antrags auf den von Herrn Erdmannsdorf, welcher damit sehr genau zusammenhängt, und der mich auch sehr an gesprochen hat. Aber auch über diesen möchte ich dasselbe sa gen, was ich in Bezug auf die Anträge der zweiten Kammer er wähnt habe, daß derselbe mir nämlich jetzt noch nicht völlig reif erscheint, und daß der geehrte Sprecher diesen Gegenstand lieber als eine besondere Petition einbringen möchte, als daß erihnjetzt vorbringt, Jchglaubejedoch, daßereher, als wir nicht eineneue kreisftändischeVerfassung erhalten, gar nicht durchzuführen ist. Gegen diese wird man allerdings sehr viele Argumente aufbrin gen ; sie ist früher mehrmals versucht worden, aber allemal an dem Widerstande des Bauernstandes gescheitert, weilsich derselbe für numerisch nicht hinlänglich dabei vertreten hielt. Jndeß glaube ich doch, daß es möglich wäre, daß doch dieser Widerstand jetzt verschwinde, da man namentlich in dieser Beziehung sehr vor- theilhafte Erfahrungen, in der Oberlausitz gemacht hat, wo der
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