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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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welches vom Herrn Regierungscommissar ausgesprochen worden ist, daß die Erfahrungen von andern Landern noch fernerweit abzuwarten sind. Nur gegen eine Aeußerung des Herrn Regierungscommiffars, die er als Grund angegeben, warum gegenwärtig tiefer eingreifende Veränderungen im Sy stem des Gefängnißwesens überhaupt nicht rathsam seien, erlaube ich mir eine Bemerkung. Er erwähnte, daß im Crimi- rralwesen und hinsichtlich des Strafsystems überhaupt Ände rungen bevorständen, deren Resultat abzuwarten wäre. Mir will es aber scheinen, als ob die Beantwortung der Frage we gen etwaiger veränderter Einrichtung der Gefängnisse und Strafanstalten präjudiciell sei, und deren Ergebniß großen Ein fluß auf die Criminalgesetzgebung in Betreff der Freiheitsstra fen äußern müsse. Bei einem Gesetze, welches einige Erläute rungen zum Criminalgesetzbuche hinsichtlich der Geltung der Freiheitsstrafen zum Gegenstände hatte und neuerdings zur Werathung vorlag, ist vielfach in Erwägung und zur Sprache gekommen, daß nach den gegenwärtigen Einrichtungen der Unterschied zwischen Arbeitshausstrafe, ingleichen Zuchthaus strafe ersten und zweiten Grades, wie ihn die Gesetzgebung beabsichtigt, vollständige practische Wirksamkeit besonders des halb nicht zu äußern vermöge, weil in den verschiedenen Straf anstalten die Behandlung nicht so weit von einander unter schieden sei, als es nach der Geltung der Strafe wohl ange messen sein könnte. Ich glaube daher, wenn es gelänge, ohne auf der einen Seite bei der geringern Strafart eine dem Be griffe der Strafe nicht entsprechendeBehandlung einzuführen, und ohne auf der andern Seite zur Grausamkeit überzugehen, in dieser Beziehung einen noch größern Unterschied eintreten zu lassen so würde dann ein Hauptbedenken schwinden, wel ches dem jetzigen Strassysteme selbst entgegenzustehen scheint. Es will mich daher bedünken, daß die Frage: „ob künftig noch im Strafsysteme Abänderungen zu erwarten wären", zum gro ßen Lheile davon abhängig sei, welche Einrichtung man den verschiedenen zur Verbüßung von Freiheitsstrafen bestimmten Anstalten geben werde, und daher diese Frage keinen Grund abgeben könne, mit solchen Veränderungen in den Strafanstal ten Anstand zu nehmen. Es kommt hinzu, daß der eine Zweck, welchen die Einrichtung aller Strafanstalten ganz vorzüglich zu verfolgen hat, die Besserung der Sträflinge, ganz derselbe bleiben wird, man möge nun die Absicht haben, Aenderungen im Strafsysteme eintreten zu lassen, oder nicht. Denn nur in sofern, als es darauf ankommt, daß dem Gerechtigkektsprkn- <ipe bei der Strafe entsprochen werde, muß allerdings die Ein richtung der Strafanstalten auf das Strafsystem selbst, na mentlich auf die Dauer der Freiheitsstrafen, Einfluß äußern. Ich wiederhole die Bemerkung, daß nach meiner Ansicht die Zrage, wie die Gefängnisse und andere Strafanstalten einzu richten seien, präjudiciell erscheinen dürfte hinsichtlich der Frage, ob es noch einer Aenderung im Strafsysteme bedürfe. Uebri- gens ist mir nicht bekannt, daß man die Absicht hege, die gesetz lichen Bestimmungen über die Strafen zu verändern. Die Veränderungen, welche in nächster Zukunft bevorzustehen schei nen, betreffen nicht das Criminalgesetzbuch, sondern das Straf verfahren. Königl. Commissar 0. Schaarschmidt: Ich wünschte nur einige Worte noch hinzuzufügen, um ein Mißverständnis! zu berichtigen. Ich habe die Bemerkung, daß es zugleich noth- wendig werden wird, Veränderungen im Strafsysteme selbst vorzunehmen, blos in so fern gemacht, um anzudeuten, wie man- nichfaltig, vielseitig und schwierig die Erwägungen sind, von denen die Regierung auszugehen hat, wenn sie sich entschließen sollte, den Ständen den Plan zu einer Umgestaltung der Straf anstalten nach einem der neuern Systeme vorzulegen. Aller dings muß man, ehe mau erklären kann, welche Abänderungen im Strafsysteme deshalbnöthig werden, darüber klarsein, welche Einrichtungen die Strafvollstreckungen enthalten sollen; aber umgekehrt kann man sich auch nicht über Letztere fest entschlie ßen, ohne über Ersteres sich zu fassen. Allein alles dies wurde von mir nur erwähnt, um anzudeuten, wie sehr die Regierung Ursache hat,mitVorsicht, Erwägungen aller Art auch nur an die Vorbereitung solcher Veränderungen zu gehen. Was der ge ehrte Herr 0. Großmann über die ihm scheinende Kostspielig keit der Landeswaisenhausanstalt zu Großhennersdorf bemerkt hat, so möchte ich auch darüber einige Worte hinzufügen. Das kann von der Regierung gar nicht verkannt werden, diese An stalt kostet im Vergleich mit andern Instituten dieser Art aller dings mehr, als man sich im voraus gedacht hatte; allein es würde durchaus unthunlich sein, ohne ein Eingehen in's Detail auf diese Ausstellung der zu großen Kostspieligkeit jetzt genü gend zu antworten. Es ist der geehrten Deputation ein ausführlicher Aufsatz mitgethcilt worden, in welchem die Gründe mitgetheilt werden, weshalb es bis jetzt noch nicht möglich ge wesen ist, den Aufwand für diese Anstalt zu reduciren. Aber man hält an der Hoffnung fest, daß dies gelingen werde, und diese Hoffnung wird der Herr Sprecher mit mir theilen, wenn ich erwähne, daß das Haupteinkommen, auf welches bei einer solchen Anstalt zu rechnen ist, aus dem Ertrage der Felder und des Gartens besteht. Dieser Ertrag war jetzt noch so gering, weil das Feld noch ganz roh und culturbedürftig war. Es sind aber für diese Zwecke Einleitungen getroffen, und was bis jetzt noch nicht möglich war, wird sich dadurch erreichen lassen, daß 'man vorzüglich bei der Spatencultur einträglichere Branchen im Auge behalten wird, namentlich die Cultur von Medicinal- gewächsen, von denen man einen größern.Ertrag hofft. Rück sichtlich der finanziellen Bedenken, welche geäußert worden sind, wird sich daher die Regierung fortwährend, wie bisher, an gelegen sein lassen, darauf hinzuwirken, daß die Kosten dieser Anstalt und wenigstens der Zuschuß aus der Staatscasse bedeu tend vermindert werde. v. Welck: Das, was ich äußern wollte, bezieht sich auf die Rede Herrn v. Großmannn's, und ich kann daher selbige nunmehr in so weit, als sie schon vom Herrn Regierungscom missar beantwortet worden ist, übergehen; nur im Allge meinen will ich bemerken, daß es dieser Hennersdorfer Anstalt
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