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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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stimmen, zwar ohne die Hoffnung, daß heute ein dem gemäßer Beschluß gefaßt würde, aber mit dem Wunsche, daß die Ideen, die ich ausgesprochen habe, vielleicht als Samenkörner wirken, aus denen an einem der künftigen Landtage eine Frucht hervor gehen möge. Päher anzugeben, wie ich mir diese Ablösung denke, bin ich aus dem schon vorhin angeführten Grunde nicht im Stande, nämlich, weil ich selbst keine recht lebendige An schauung von dem Jagdwesen habe. Ich zweifle aber nicht, daß, wenn einmal die für die Ablösung angeführten allgemei nen Gründe als solche erachtet werden, die der Beachtung werth sind, alsdann sich Mittel finden werden, die Ablösung selbst auf eine gerechte, d. h. auf eine solche Weise zu vollbrin gen, wo zwar dem Jagdverpflichteten der Grund zu Beschwer den genommen, aber auch dem Berechtigten hinreichender Er satz für das Befugniß gegeben wird, dessen Aufhebung ihm an gesonnen werden soll. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Ich habe den Deputationsbericht mit unterschrieben und mich also im Allge meinen den Vorschlägen der Deputation angeschlossen. Was die Ablösung des Jagdrechts betrifft, so sind meines Erachtens im Deputationsberichte die Gründe genugsam auseinanderge setzt, warum auch ich geglaubt habe, von einer solchen absehen zu müssen. Was dagegen eine anderweite Bestimmung über die zur Entschädigung geeigneten Wildschäden betrifft, so ist mir der hauptsächlichste Grund gewesen, daß ich mich nie geneigt finden kann, für einen so schnellen Wechsel der Gesetzgebung zu stimmen, wie dann entstehen würde, wenn jetzt über diesen Punkt wiederum etwas Neues bestimmt werden sollte. Einen Punkt habe ich allerdings in der Deputation zur Sprache brin gen zu müssen geglaubt, ber auch heute schon erwähnt worden ist, das ist nämlich der Fall, wo ein Grundstück durch Wild be schädigt wird, welches einer Patrimonialgerichtsbarkeit unter worfen ist, indem es mir, ohne irgend einen Verdacht gegen die Patrimonialgerichte erregen zu wollen, doch immer eine Anomalie zu sein schien, wenn in einem solchen Falle das Verfahren von dem Patrimonialgerichte selbst geführt wird, da in einem Falle dieser Art doch der Jagdberechtigte gleichsam als Beklagter zu betrachten sein wird und er für seine Person nicht unter dem Patrimonialgerichte steht. Allein ob ich schon an fänglich beabsichtigte, wenigstens in dieser Beziehung eine Aen- derung in dem zeither gesetzlich gewesenen Verfahren zu beantra gen, so wurde ich doch davon wieder durch die Einwendungen abgebracht, welche mir in der Deputation selbst dagegen ge macht wurden und die ich am Ende nach genauer Ueberlegung für begründet anerkennen mußte. Ich glaube nämlich, wenn man beabsichtigte, ein kürzeres und einfacheres Verfahren bei diesen Wildschädenabschätzungen einzuführen, daß man es dann auch in dieser Beziehung bei dem zeitherigen lassen müsse, weil es weitläuftiger sein würde, wenn der Beschädigte sich erst an das Bezirksamt wenden müßte, das ihm in der Regel entfern ter sein Mrd, als sein eigenes Gericht, weil ferner dieses Bezirks amts in einigen seiner Mitglieder an Ort und Stelle verfü gen würde, was wieder Reisekosten verursachen müßte. Es würden endlich die Amtsländgerichte zugezogen werden, welche ebenfalls Auslösung für ihren Weg und die dadurch entstehende Abhaltung zu verlangen berechtigt waren. Dazu kommt, daß allerdings das Gericht hierbei eigentlich nicht selbst thätig ist, sondern daß es die ganze Verhandlung nur leitet und die Haupt sache am Ende immer auf den Sachverständigen beruht, welche zur Abschätzung beigezygen werden. Wenn nun das Patrimo- nialgericht seine Gerkchtspersonen zu einer solchen Abschätzung zieht, so würde, wenn man annehmen wollte, daß bei dergleichen Gerichtspersonen irgend eine Parteilichkeit vorwalten könnte, diese doch gewiß eher zu Gunsten der Beschädigten eintreten, als zu Gunsten der Jagdberechtigten. Aus denselben Gründen habe ich mich auch für den in der zweiten Kammer angenomme nen Schumann'schen Antrag nicht erklären können; denn wollte man dem Beschädigten das Recht zugestehen, einen Sachver ständigen selbst zu stellen, so würde man dies auch dem Berech tigten zugestehen müssen, während zeither die Sachverständigen nur vom Gerichte beigezogen wurden. Es würde also noch ein Sachverständiger des Berechtigten und einer des Beschädigten hinzukommen, und dies möchte jedenfalls eine größere Wekt- läuftigkeit und mehr Kosten verursachen. Aus allen diesen Gründen habe ich mich am Ende bewogen gefunden, mich auch in diesem Punkte den übrigen Mitgliedern der Deputation an zuschließen. v. Po fern: Ich habe anfänglich um das Wort gebeten und über diese Angelegenheit weitläuftiger sprechen wollen. Ich hätte wahrlich auch leider Stoff genug dazu, sowohl im Allge meinen in Beziehung auf die Petitionen und die mehrtägige Discussion hierüber in der zweiten hohen Kammer, als auch ins besondere kn Beziehung auf einige heute hier gehörte Reden, z. B. in so fern auch hier das Verfahren bei Ermittelung der Wild schäden angefochten und getadelt worden ist, wobei man sehr im Jrrthum zu sein scheint, indem es gerade, so viel ich weiß, für die Jagdberechtigten nicht günstig ist, für die Jagdleidenden hingegen desto günstiger. Ich möchte noch auf einige andere Worte etwas erwidern, z. B. gegen den sehr verehrten Herrn Domherr 0. Günther, der das Bangemachen vor der Zukunft als einen Grund für die Ablösung der Jagd anführte, dessen Er wähnung ich allerdings von dem Vorstande,—von dem Ordi narius der sächsischen so hoch stehenden Juristenfacultät—nicht erwartet hätte, hier wo,es sich um Recht und Gerechtigkeit, um ein Regale, um ein anerkannt bestehendes Recht handelt. — Aber fürchten Sie das nicht, meine Herren, denn ich werde schweigen. Immer und immer Einerlei, immer und immer dieselbe Melodei und immer und immer dieselbeLitanei bekommt man am Ende satt. Sy geht es mir mit den immer und immer wiederkehrenden Jagdpetitionen und mit den immer und im mer wiederkehrenden nicht immer eben sehr weidmännischen Jagddiscussionen, zumal ich früher gezwungen war, diese Peti tionen zum Gegenstände meines besonder» Studiums zu machen, sie genau, hinsichtlich ihrer Wahrheit und ihrer Uebertreibun- gen, zu prüfen, weil ich mehrmals Referent in der Sache war und es auch sonst jedesmal für meine Pflicht hielt, ausführ-
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