Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
fentlichkeit der gerichtlichen Verhandlungen, namentlich bei verführerischen Processen, hervorgehen würden. Ich muß - nun der hohen Kammer überlassen, welche Maaßnahme sie überhaupt nun in dieser Angelegenheit nöthig findet. v. Schönfels: Es würde mir, als Nichtjurist, nicht beikommen, über die vorliegende Angelegenheit zu sprechen, wenn die Gerechtigkeitspflege nicht von der größten Bedeutung für das ganze Volk wäre, wobei jeder Einzelne auf das leb hafteste interessirt ist. Davon ausgegangen, wird wohl jedes Mitglied der Kammer Entschuldigung finden, wenn es seine Meinung äußert. Ich gehöre nicht unter diejenigen, die ihrer Rede die Bemerkung vorauszuschicken haben, daß sie ihrer früher» Meinung untreu geworden sind, denn meine heutige Ansicht ist noch dieselbe, die ich bei dem vorigen Land tage ausgesprochen habe. Es wird mir daher sehr leicht, mich im Allgemeinen einverstanden zu erklären mit der geehrten Deputation. Auch ich halte es für dringend nöthig, daß das Criminalgerichtsverfahren baldigst neu und in der Maaße or- ganisirt werde, wie es die geehrte Deputation beantragt. Zn der That, es scheint auch das bisherige System auf keine Weise mehr haltbar zu sein, nachdem die öffentliche Stimme sich entschieden für Oeffentlichkeit und Mündlichkeit im Straf verfahren ausgesprochen hat. Wollte man aber auch auf die öffentliche Stimme nicht so hohen Werth legen, so dürfte doch das Urtheil, welches Männer vom Fach über das dermalige Criminalverfahren fällen, hinreichen, um sehnlich eine bal dige Verbesserung herbeizuwünschen. Zum Beweise dieser Behauptung erlaube ich mir eine einzige Aeußerung zu citiren, die vor drei Jahren in diesem Saale fiel, wobei ich bemerke, daß weder in diesem Saale, noch in der zweiten Kammer dies die einzige derartige Aeußerung gewesen ist. Es wurde näm lich von einem Mt diesem Gegenstände völlig vertrauten, sehr geehrten Mitglieds dieser Kammer damals gesagt: darüber, glaube ich, darf ich eine allgemeine Ueberein- stimmung der hohen Staatsregierung mit der Kammer voraussetzen, daß unser Criminalge- richtswesen, wie es jetzt beschaffen ist, imArgen liegt, daß es einer totalen und radikalen Ver besserung dringend bedarf. Die Staatsregierung wi dersprach dieser Aeußerung nicht, sondern erkannte vielmehr die gerügte Mangelhaftigkeit an. Ist aber diese Schilderung unsers Criminalgerichtswesens eine wahre, nun dann scheint es mir in der Pflicht des hohen Ministeriums zu liegen, so schnell als möglich die allgemein gewünschte und von der zwei ten Kammer einstimmig begehrte Organisation eintreten zu lassen, selbst dann, wenn einzelne Regierungsmitglieder ihre eigne Ueberzeugung zum Opfer bringen müßten. Mir deucht, man könne nur mit Widerstreben einem Ministerium angehören, wenn eine Branche desselben, die so wichtige Cri- minaljustiz, seit langer Zeit im Argen liegt und bei einer abermaligen Nichtvereinigung der Staatsregierung und der Kammern leider noch lange im Argen liegen bleiben wird. Nach dem, was ich gesagt habe, werde ich mich also mit der geehrten Deputation vereinigen, mit Ausnahme eines einzigen Punktes; das ist Punkt b., bei welchem ich gleich andern Mit gliedern den Wegfall des zweiten Satzes wünsche. Was den Antrag des Herrn v. Welck betrifft, so werde ich ihm nicht beistimmen, und zwar aus denselben Gründen, die Herr v. Crusius und Andere vorhin angeführt haben, und die ich nicht wiederholen will; nur füge ich noch hinzu, daß er mir schon seiner Doppelsinnigkeit wegen nicht annehmbar scheint. Staatsminister v. Könneritz: Wenn der geehrte Sprecher sich auf eine Aeußerung vom vorigen Landtage bezog, sobetrafdiese die Criminalgerichte, nicht das Verfahren. Ich gebe gern zu, daß in der Zersplitterung unserer Criminal- gerichtsbarkeit ein großer Uebelstand liegt. Es hat aber nicht am Ministerium gelegen, daß dieser Uebelstand nicht gehoben werden konnte. Auf den Landtagen 1834 und 1837 sind Vorschläge deshalb an die Stände ergangen, aber es war eine Vereinigung nicht zu erzielen. Wenn er eine.Aenderung für so dringend hält, so wünsche ich eben, daß die Stände die Dringlichkeit ebenfalls anerkennen und einen Weg suchen, mit dem sich die Regierung einverstehen kann, wenn auch nicht alle -Wünsche, die dieser oder jener hat, erreicht werden. Wenn er übrigens über unsere Crr'minalgerichtsbarkeit gespro chen hat, so will ich ihm zugeben, daß sie Uebelstände hat, aber unsere Criminalrechtspflege ist so schlecht nicht. Ich habe schon gestern darauf aufmerksam gemacht, wie die Anhänger des andern Systems durchUebertreibungendarauf hinarbeiten, unsere Justizpflege herabzuwürdigen. Sie ist so schlecht nicht. Leider liegt es, ich muß es sagen, in dem Sinne der Deutschen, Alles, was ausländisch ist, für besser zu halten, und das Eigne, was man im Lande hat, zu schmähen. Ich erlaube mir auf das Beispiel von England hinzuweisen, wie vorsichtig man dort sich über die Rechtspflege ausspricht. Daß die Rechts pflege überhaupt kaum irgend schlechter sein kann, als in England, davon ist Jedermann überzeugt; dort werden Sie aber keine solchen Aeußerungen über die Rechtspflege in dem Parlamente hören. Vor einigen Jahren, als die Untersuchung gegen die Chartisten Frost und Complicen anhängig war, hatte der Präsident, wie allgemein anerkannt wurde, sich in seiner Anrede eine Einwirkung auf die Jury erlaubt, die wahrhaft von Parteilichkeit zeugte. Im Parlament wollte ein Mit glied dies hervorheben; da stand Lord Brougham auf, und sagte: man möchte sich hüten, die Rechtspflege anzugreifen und das Vertrauen in dieselbe wankend zu machen. Das ganze Parlament fühlte die Richtigkeit dieserDrohung und Je der schwieg. Nun vergleichen Sie damit, wie man inDeutsch- land, in Sachsen in den öffentlichen Blättern und in den Standeverfammlungen über die Rechtspflege spricht und schmähet. v. Welck: Das geehrte Mitglied Herr v. Schönfels hat meinem Anträge den Vorwurf der Doppelsinnigkeit ge macht; ich muß denselben dringend ersuchen, diesen Aus druck zu erläutern. Ich muß den Ausdruck „Doppelsinnig keit" auf das entschiedenste von meinem Anträge zumckwei-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder