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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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„jetzigen und künftigen" Superintendenten zuChernnitz als Verehrung wegen seiner Mühe und Inspektion der Stipen diaten halber, >ingleichm I Fl. dem Vorsteher dieser Verordnung und Testaments, d. h. dem Cassirer. Ferner sollten vom Zinsbeträge jener 400 Mfl. „jetziger und künftiger Schulm eister zu Frankenberg", ingleichen „der Can tor"'daselbst einen jährlichen Zuschuß von resp. 8 und 5 Mfl. empfangen, wofür dieselben gehalten fein sollten, 6 Schülern — „armer unve rmögender Bürger und Unterthan en Kinder"—also auch hier sind die Sub jekte genau bezeichnet — einige Extraflunden zu geben. Damit war die Bestimmung verbunden, daß, wenn Ein zelne dieser Schüler im Unterrichte fv weit gebracht worden sein sollten, daß sie eine Universität beziehen könnten, diese bei Erledigung eines oder des andern der für Studirende der Theologie gegründeten Stipendien „vor Andern" dazu admittirt werden sollten. Beide Stiftungen bestehen daher ihrem Ursprünge nach getrennt. Die Zinsen des zweiten Kapitals von 400 Mfl. hatten ihre jährlich wiederkehrende feste Bestimmung und das zu Stipendien gegründete Capital von 1,000 Mfl. würde nicht >'o hoch «»gestiegen sein, wenn Gelegenheit ge wesen wäre, die 3 Stipendien an Frankenberg-Sachsenbur ger Unterthancnivhne stets zu vergeben, und wenn in Er mangelung dazu befähigter Subjekte die Zinsübermaaße stets in der durch die Stiftungsurkunde vorgeschriebenen Moda lität verwendet worden wären. Ist nun auch in, Beziehung auf die hier die Norm abgebende Stiftungsurkunde vom Jahre 1580 zuzugestehen, daß diese Urkunde das Gepräge der Zeit, in welcher sie entstand, in so fern an sich tragt, als solche gleich vielen Schriften, die in jener Zeitpenode den Ursprung genommen haben, manche Dunkelheiten in der Schreibart und un logisch ausgedrückte Bestimmungen enthalt, so dürste doch im Zusammenhalt aller in der Stiftungsurkunde best'n- lichen Bestimmungen so viel mit Gewißheit abzunehmen sein, daß die woblthätigen Gesinnungen der Stifterin hinsichtlich derjenigen Kapitale, welche dermalen die sogenannte Sti- pendiatencasse bilden, durchgehend auf die Grenzen des Ge- richtsbezirks von Frankenberg und Sachsenburg berechnet und beschränkt gewesen sind, wie solcher im Jahre 1575 beim Tode Christophs v. Schönberg in seinem ganzen Kom plexe auf die Lehnsfolger überging, von letzterm aber in den Jahren 16?Z. an die Staatsregierung gelangte. Es scheint daher unzweifelhaft, daß bei dem ganzen Zusammenhänge der in der Urkunde enthaltenen Dispositionen, insonderheit aber den in Beziehung auf die resp. 1,000 und 400 Mfl. gebrauchten Worten die Unterthanen von Frankenberg und Sachsenburg sammt den Dorfschaften, wie solche zur Zeit des Lchnsanfalls dazu gehörten, „vor Andern" Theilha- ber der wohlthätigen Bestimmungen der Stifterin für Sti pendien, Kirchen, Schulen und die Armuth sein sollten; mit hin auch in Gemäßheit der diesfalls in die Urkunde selbst aufgenommenen Ausdrücke „vornämlich" und „vor An dern" den Vorzug haben, so lange nicht behauptet werden mag, daß in Beziehung auf die zunächst betheillgten Fran kenberg - Sachsenburger Unterthanen derstlftungsmaßige Zweck nicht mehr zu erreichen steht- Nach diesem zum Berstandniß der eigentlichen Sachlage erforderlich geschienenen historischen Ueberblicke wendet sich die Deputation zu dem Hergänge, den es mit dem vom I. 64. Stadtrathe zu Frankenberg angefochtenen Regulative genom men hat, und wird sich hierbei nach dem, was bereits in diesen Bericht ausgenommen worden, möglichst kurz fassen können. Die Stipendiatencasse besaß durch die Sorgfalt der Cassenverwaltung, und weil die Stipendia nicht immer hat ten vergeben werden können, bereits im Laufe des vorigen Jahrhunderts ein so ansehnliches Capital, daß im Jahre 1796 vom damaligen Capitalbetrage an 10 043 Thlr- zu den drei in der Stiftung begriffenen Stipendien, neben bei aber zur Unterstützung der Schulen in Frankenberg und den zum Amtsbezirke gehörigen Dorfschaften jährlich über haupt 300 Thlr. — -— verwendet, werden konnten. Zugleich waren schon seit 1790 die Stipendien für Studenten der Theologie von 20 Mfl. auf 30 Thlr. —°— erhöht worden, so daß anstatt der in der ursprünglichen Stiftung hierzu aus gesetzten 60 Mfl. als den Zinsen zu 6 Procent von 1,000 Mfl., 90 Thlr. an drei Stipendiaten vertheilt wurden. In einem beiondern unter Genehmigung des Kirchenraths verfaßten Regulative vom 22. Juni 1796 wurde dies auch für die Folgezeit sixirt, zugleich aber »erstattet, daß außer den Stipendien, und so lange der Zinsertrag zureichen würde, gewisse Summen zu Schulgelde für arme Kinder in den Ämtsdörfern und in Frankenberg, ingleichen für Kleider und Bücher für arme Kinder und zu Besoldungsaccessionen der dasigen Schuldiener bezahlt und in Rechnungsausgabe ver schrieben werden dursten. Desgleichen sind die Zinsen des seit 1610 zur Stipendiatencasse geschlagenen Capitals von 400 Mfl. der Stiftung gemäß zu den darin speciell vor geschriebenen Zwecken alljährlich vertheilt worden, worunter sich unter andern auch die schon erwähnte Entgeltung von 3 Mfl. jährlich für die' Mühwaltung des Superintendenten zu Chemnitz bei der ihm in der Stiftung übertragenen Mit- collatur, außerdem aber Besoldungszulagen für Kirchen- und Schuldimer in Frankenberg und Sachsenburg, zugleich aber zu Armenunterstützungen in den Dörfern des Gerichts bezirks befinden. Die beträchtliche Vermehrung der Schulkinder, deren allein in der Stadt Frankenberg über 1000 vorhanden sind, und die Erfahrung, daß der Fonds der Stipendiatencasse zu Aus gang des Jahres 1841 über 15,000 Thlr. anaestiegen war, bestimmte im Jahre 1842 die Kircheninspection, em erneuertes Regulativ in Antrag zu bringen, und demselben zu Gunsten der betheiligten Amtslandfchast mehr Ausdehnung zu geben- Die Kircheninspection unterstützte diesen Antrag insonderheit damit, daß nach dem Willen der Stifterin nicht ein fortgesetztes Ansteigen des Capitals, sondern Verwendung der Zinsen zum Nutzen der Hülfsbedürftigen beabsichtigt worden. Bei den hierauf vom Ministerium des Cultus durch die Kreksdkrection in Zwickau verfügten Erörterungen ergab sich, daß beide ursprüngliche Stammcapitale von resp. 1,000 und 400 Mfl. erst in neuester Zeit, nämlich 1838 abgezahlt und bis dahin mit 6 Procent verzinset worden, übrigens aber stets in einer Verwaltung gewesen und daß die Zinsen von beiden Stiftungscapitalen stets der Stiftung gemäß, und zwar zunächst zu Stipendien an Frankenberg - Sachsenburger Unftrthanensöhne verwendet worden, das allmälige Anstei gen des Capitals aber lediglich durch die zurückgeleaten und zum Capital geschlagenen Zinsen bewirkt worden ser. Zugleich ergab sich, daß schon seit 1591 von den Über schüssen der Stipendiatencasse Beiträge zum Besten der m 3
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