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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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dehnung des bisherigen Kreises der für die v. Schönberg'- fche Stlpendiatencasse Berechtigten und,die hierdurch für die m der Stiftungsurkunde zunächst bedachte Frankenberg-Sach- senburger Amtslandschaft entstehende Gefahr einer Minde rung der für diese in der Stiftung begründeten Vortheile ist nun die Ursache geworden, daß der Stadtrath zu Fran kenberg, welchem nach den vom hohen Ministerium des Cul- tus ausgegangenen Anordnungen nur der ausdrücklich nach gelassene Rechtsweg übrig blieb, im Interesse der hier be- Lheiligten Amtslandschaft, zugleich aber auch im Interesse seiner Corporation, welche stiftungsmäßkg den Casstrer zu bestellen hat, sich beschwerend an die Ständevrrsammlung gewendet hat. Es bestehen aber diese Beschwerden wesentlich darin: 1) daß in das neue Regulativ über die bisherigen stiftungsmäßigen Stipendien auch Accessionssti- pendien ausgenommen und 2) die bisher dem Superintendenten zu Chemnitz überlassen gewesene und ebenfalls in der Stiftung begründete Concurrenz bei der v- Schönbergschen Stipendiatenstiftung der Ephorie Waldheim über wiesen worden. Zu Erläuterung dieser Beschwerden wird angeführt: ack I) Die Erweiterung des Kreises der zu den Sti pendien Berechtigten liege keineswegs im Sinne der Stiftung, da für den Fall, daß Stipendiaten im Bezirke des ausdrücklich bezeichneten Gerichts bezirks nicht vorhanden sein sollten, die Überschüsse an Zinsen als Unterstützungen an arme Schulkinder zu Büchern, Kleidern rc. zu vertheilen seien. Das Interesse der beteiligten Ortschaften werde daher verletzt, indem bisher nur selten die 3 stiftungs mäßigen Stipendien hätten vergeben werden kön nen, um" so weniger aber künftig die bevorzugte Amtslandschaft von den Accessionsstipendien Ge brauch werde machen können; wodurch letztere an Auswärtige in den Ephoriebezirken von Chemnitz, Nossen, Waldheim und Penig gelangen würdene Eben so sei rrck 2) die Überweisung der bisherigen Concurrenz des Superintendenten zu Chemnitz an die Ephorie Waldheim der Stiftung entgegen, da in solcher „jetzigen und künftigen Superintendenten zu Chemnitz" ausdrücklich die Mitcollatur übertragen worden, demselben aber die Mitwirkung in Hin sicht der Stipendiaten und der Mitgenuß der da für ausgesetzten Entschädigung nicht zu entziehen gewesen sei. Bei den in gegenwärtigem Berichte in Beziehung auf die hier. in Frage befangene Stiftungsurkunde bereits auf genommenen Erörterungen erlaubt sich die vierte Deputa tion ihre Ansicht über die Beschwerden des Stadtraths zu Frankenberg sofort in nachstehenden Sätzen auszusprechen: Durch die neuerliche Gründung der sogenannten Acces sionsstipendien und die damit in Verbindung gesetzte Er weiterung des der Stipendiencaffe bisher vorgeschrieben ge wesenen Kreises ist allerdings vom eigentlichen Zwecke der Stiftung in so fern abgewichen worden, als dadurch nicht mehr ausschließlich die Frankenberg-Sachsenburger Unter- Lhanenkinder Berücksichtigung finden würden. 1.64. ,, Da nämlich schon bisher im Amtsbezirke Frankenberg mit Sa'chsenburg zur Universität quallficirte Subjecte sich nicht immer vorgefunden und eben hierin der hauptsächliche Grund liegt, daß durch Anhäufung der Zinsen -er ursprüng liche Fonds beträchtlich gewachsen ist, so geht durch Errich tung von Accessionsstipendien die Hoffnung, solche benutzen zu können, nicht nur für den Amtsbezirk, für welchen die Stiftung ihrer ganzen Tendenz nach zunächst errichtet ist, verloren, sondern es wird auch die in der Stiftung deutlich ausgesprochene Eventualbestimmung zum Nachtheile der einer Unterstützung bedürftigen Unterthanenkinder des vereinigten Amtsbezirks ganz außer Wirkung gesetzt. Dabei ist zu gedenken, daß. diese Eventualbestimmung für die Amtölandschaft von Frankenberg mit Sachsenburg um so mehrvon practischem Interesse erscheint, als gegen wärtig an Candidaten zu Pfarrämtern kein Mangel, viel mehr, wie Man^ allgemein hört, Ueberfluß von Competentm vorhanden ist. Zur Zeit, in welcher die vorliegende Stiftung ihre Ent stehung erhielt — im Jahre 1580 — fand allerdings das Gegentheil statt; denn es wird durch die zufällig gerade im nämlichen Jahre, — 1, Januar 1580 — in Druck aus gegangene Stipendiatenordnung bestätigt, daß damals an gelehrten Kirchendienern großer Mangel gewesen. „Wir befin den, daß an gelehrten Kirchendienern je länger je größerer Mangel erscheinen wolle." Oo6. August. 1. p. 598. Dieselbe Erfahrung, die damals in Beziehung auf das ganze Land sich aussprach, lag höchst wahrscheinlich auch der jetzt in Frage stehenden ganz gleichzeitigen v. Schönberg'- schen Stiftung zu Grunde. Es geht nämlich aus derselben deutlich die Absicht der Stifterin hervor, einem zu ihrer Zeit fühlbaren Mangel abzuhelfen, und zwar zunächst zu Gunsten derjenigen Pfarrämter, welche in den damaligen Besitzungen derer v. Schönberg und zwar vor Andern der beliehenen Besitzer von Sachsenburg sich befanden. Diese Absicht ist besonders auch aus der Bestimmung zu erkennen, daß die Stipendiaten, wenn sie nach Vollendung Ihres theo- ogischen Cursus zum Pfarramte tüchtig geworden, verpflich tet sein sollten, denen v. Schönberg und den „incorporir- ten Pfarrlehnen und Kirchen derselben oder auch den Ver wandten und Freunden der Stifterin nach vorgängiger or dentlicher Vocation zur schuldigen Dankbarkeit vor Andern zu dienen." Durch Errichtung von Accessionsstipendien und die im neuen Regulative zugleich begründete eventuelle Ausdehnung des bisher.yllein bev orzugt gewesenen Frankenberg-Sach senburger Amtsbezirks auf die benachbarten Ephoralbezirke Chemnitz, Nossen, Waldheim und Penig — und subsidiarisch sogar für Andere wird nun ein Tbeil des Betrages, welcher nach den Worten und dem Sinne der Stiftung an bestimmte Grenzen gewiesen ist, außerhalb die ser Grenzen und für Subjecte in Anspruch genommen, für welche die Stiftung gar nicht errichtet ist. Es durfte aber von der Disposition derselben um , so weniger abgewichen werden, als der zweite Theil derselben — die Eventualbe stimmung für Frankenberg-Sachsenburger Unterthanenkinder — den jetzigen Zeitverhältnissen um so angemessener erscheint, als es an bedürftigen Kindern in dem volkreichen Amtsbe zirke von Frankenberg und Sachsenburg nicht leicht fehlen wird, die Hauptbestimmung der Stifterin aber schon erreicht wird; wenn bei dem Vorhandensein zur Theologie gualisi-
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