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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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Abg. Georgi: Ich trete dieser Ansicht ebenfalls bei. Abg. Klinger: Ich theile ebenfalls die Ansicht desHerrn Vicepräsidenten, und bin nur der Deputation aus dem Grunde beigetreten, weil ich geglaubt habe, daß aus dem Zusammen druck der Wechselordnung mit dem Wechselproceffe eine Er leichterung für die Handhabung beider Gesetze entstehe. Abg. Meisel: Ich halte es allerdings für wünschens- werth, wenn Alles in ein Gesetz kommen könnte, jedoch nicht für durchaus nothwendig, daß es geschehe. Präsident Braun: Die vorherige Bemerkung des Abge ordneten Klien schien mir auf etwas Anderes hinzugehen, als auf den Gegenstand meiner Frage. Abg. Klien: Es war nur eineBeMerkung, die ich machte, am Ende wird gar nichts darauf ankommen; aber ich kann nicht zugeben, daß es auch für diejenigen gleichgültig ist, welche mit Wechseln zu thun haben, namentlich Ausländer; denn wenn sie sich blos das Gesetz über den Wechselprotest kommen lassen, so werden sie immer das andere vermissen, und so umge kehrt; sie werden immer wünschen müssen, daß Beides verbun den ist. Referent Abg. v. Haase: Wenn beide Gesetze zusammen erscheinen und herausgegeben werden, so ist es in der Lhat ganz gleichgültig, ob der Wechselproceß dem Gesetze in einem besonder« Capitel hinzugefügt wird, oder ob deshalb ein beson deres Gesetz erscheint. Secretair Tzschucke: Ich mache den Abgeordneten dar auf aufmerksam, daß der Herr Staatsminister vor wenig Au genblicken erklärt hat, wie die Gesetze gleichzeitig erscheinen und auch zusammengedruckt werden sollen, wodurch sich wohl das Bedenken des Abgeordneten erledigen wird. Präsident Braun: Es ist daher der Antrag sub2 S.214 des Berichts als zurückgezogen anzusehen, und ich habe nur noch die Kammer zu fragen: ob sie in diese Zurücknahme wil ligt?— Einstimmig Ja. Präsident Braun: Wir können nun auf den Antrag sub 3 übergehen. Staatsminister v. Könneritz: Das Ministerium ist ganz damit einverstanden, daß die Bestimmungen über die falschen Wechsel, ingleichen über die verlornen Wechsel in die Wechsel ordnung gehören; dagegen scheint die Bestimmung über das Recht der mit Wechsel Bezogenen im Concurs mehr dem Con- cursrechte anzugehören, und eben deshalb hat die Regierung den Ständen einen besonder» Gesetzentwurf vorgelegt. Ich glaube daher, daß dieser Antrag nach der Vorlegung dieses Gesetzentwurfs sich von selbst erledigt. Referent Abg. v. Haase: Ich erkläre mich damit ganz einverstanden. Präsident Braun: Da die Vorlagen über falsche, ver fälschte und verlorne Wechsel berathen sind und nach der Er klärung der hohen Staatsregierung als integrirender Theil in die Wechselordnung ausgenommen werden sollen, so ist es die Meinung des Präsidiums, daß dieser Antrag sich in seinem II. 39. ersten Theile erledigt. Es ist aber die Frage: ob die Deputa tion auch die Ansicht der hohen Staatsregierung bezüglich des andern Theils des Antrags theilt, in so weit letzterer sich auf das Recht des mit Wechsel bezogenen Commissionairs im Con- curse bezieht. Abg. Georgi: Ich bin ganz damit einverstanden. Vicepräsident Eisenstuck: Ich erkläre mich, nachdem die Vorlage erfolgt ist, ebenfalls einverstanden und bin der Ueber- zeugung, daß es paffender ist, das nicht in die Wechselordnung aufzunehmen. Abg. Klien: Ich bin auch damit einverstanden. Präsident Braun: Ich nehme an, daß, da kein Wider spruch erfolgt, die übrigen Mitglieder der Deputation diese Ansicht theilen. Ich werde daher keine Frage darauf richten. Theilt die Kammer ebenfalls diese Ansicht? — Einstim mig Ja. Referent Äbg. V. Haase: Im Hauptberichte heißt es zu letzt: Endlich kann die Deputation nicht umhin, am Schluffe ihres Berichtes dem allgemeinen, in- und außerhalb Sachsens oft gehörten Wunsche Worte zu geben, daß es doch dem vereinten Streben der deutschen Regierungen und resp. Stände gelingen möchte, eine gemeinsame Wechselordnung für ganz Deutschland oder doch mindestens für die durch den Zollverein enger verbundenen deutschen Staaten zu Stande zu bringen. Der Wunsch selbst bedarf gewiß keiner nähern Begründung, dies haben Schrift steller vom Fach längst hinlänglich gethan, auch vorstehender Be richt wird an vielen Stellen dasBedürfniß einer gemeinsameren Gesetzgebung in Wechselsachen hinlänglich haben erkennen lassen, und die Kömgl. Herren Commissarien erklärten bei den Verhand lungen mit der Deputation die Bereitwilligkeit der hohen Staatsregierung, für die Verwirklichung des Wunsches, wie bis her, auch fernerhin bemüht zu sein. Daher hofft die Deputation auf die allgemeine Zustimmung der Kammer, wenn sie ihr vorschlägt: die hohe Staatsregierung zu ersuchen, daß dieselbe unter Benutzung alles ihren Einflusses bei den befreundeten Regierungen der den deutschen Zollverein bildenden Staaten für eine gemeinsame Gesetzgebung in Wechsel sachen, mindestens für eine Vereinigung über die Haupt grundsätze des Wechselrechts und die Anwendung der verschiedenen Einzelgesetzgebungen in Collisionsfällen sich verwenden wolle. Präsident Braun: Wünscht Jemand hierüber zu spre chen? Staatsminister v. Könneritz: Das Ministerium hat schon bei der allgemeinen Berathung sich dahin ausgesprochen, daß es eine solche Vereinigung bereits versucht hat und nichts unversucht lassen werde, sobald der geeignete Zeitpunkt er scheint, den Wunsch zur Ausführung zu bringen. Es wird auch die Regierung möglichst bemüht sein, hierbei den Grund sätzen, über die sie sich mit den Ständen definitiv vereinigt, allgemeine Geltung zu verschaffen; allein, meine Herren, mög lich wäre es doch, daß das Zustandekommen einer Vereinigung an diesem oder jenem Grundsätze scheiterte. Da muß die Regie- 3
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