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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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?ung voraussetzen, daß sie möglicherweise auch von einzelnen Bestimmungen abgehen kann. Präsident Braun: In so fern Niemand hierüber zu spre chen wünscht, so frage ich die Kammer: ob sie den Antrag ih rer Deputation Seite 214 des Berichts genehmigt, daß näm lich die hohe Staatsregierung ersucht werden solle, „daßdieselbe unter Benutzung alles ihres Einflusses bei den befreundeten Regierungen der den deutschen Zollverein bildenden Staaten für eine gemeinsame Gesetzgebung in Wechselsachen, minde stens für eine Vereinigung über die Hauptgrundsätze des Wechselrechtes und die Anwendung der verschiedenen Einzel gesetzgebungen in Collisionsfällen sich verwenden wolle"? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Wir können nunmehr zur Abstim mung Mittels Namensaufrufs übergehen, und ich würde nun die Frage stellen: Nimmt die Kammer den Gesetzentwurf, die Wechselordnung betreffend, einschließlich der Vorlagen über falsche, verfälschte und verlorne Wechsel mit den dabei beschlos senen Abänderungen, Zusätzen und Anträgen an? Hat Je mand gegen diese Fragstellung etwas zu erinnern? — Diese Fragstellung wird allgemein gebilligt. (Die Königl. Commissarien verlassen den Saal.) Bei dem erfolgten Namensaufruf antworten mit Ja: Nein: Vicepräsident Eisenstuck, dieAbgg. Brockhaus, Geeretair Hensel (aus Camenz), Joseph und Secretair Tzschucke, v.Römer. Stellvertr. Abg.Rittner, Stellv. Abg. Lehmann, die Abgg. Poppe, Georgi, Scharf, D.Platzmann, v.Schbnfels, Sörnitz, v. Beschwitz, Haußwald, Voß, Klinger, Clauß, Ludwig, Grimm, Neydel, Rewitzer, Heyn, v. Gable»r, Leuner, Stellvertr. Abg. v. Glaß, Stellvertr-Abg. Mönch, Oberländer, Stellvertr. Abg. Bey er, ».Berlepsch, Jani, v. d.Beeck, Scholze, Hensel (ausBernstadt), Heuberer, V.Haase, Speck, Schäffer, Kasten, Vogel, Thumer, Naundorf, Klien, Ja: Wend, Weisel, Scheibner, v. d. Planitz, Kockul, Oehmich en, Wolf, v.d. Heydte, Haden, Zische und Präsident Braun. (Die wiedereingetretenen Königl. Commissarien macht der Präsident damit bekannt, daß die von ihm gestellte Frage mit zwei und fünfzig bejahenden gegen drei vernei nende Stimmen beantwortet worden sei.) Präsident Braun: Wir können zu dem andern Gegen stände unserer Tagesordnung übergehen, nämlich zum Vor trag der Bestimmungen aus dem Schuldhaftgesetze, über die noch nicht berathen und abgestimmt worden ist. Referent Abg. v. Haase: Es würde zunächst auftz. 30 des Gesetzentwurfs über den Schuldarrest zurückzugehen sein. Es sind bei Berathung dieses Paragraphen die Worte ausge setzt worden: „auch wenn der Arrest ursprünglich nicht wegen Geldschuld eingetreten." Die Abstimmung darüber wurde ausgesetzt (vgl. Mittheilungen zweiter Kammer Nr .17, S.423), bis über §. 255b. der Wechselordnung von der Kammer Be schluß gefaßt worden sein würde. Dieser ist bei Berathung dieses Paragraphen gefaßt worden und dahin gegangen, daß zu letztem die Bestimmung angenommen worden: „ein solches Versprechen (nach Wechselrecht oder bei Wechselhaft) wegen anderer Leistungen als der Zahlung ist unzulässig." In Folge dieses Beschlusses werden hier die gedachten Worte: „auch wenn der Arrest ursprünglich nicht wegen Geldschuld eingetreten", wegfallen müssen. Präsident Braun: Diese Worte befinden sich im dritten Satze des §. 30. Staatsminister v. Könneritz: Ich weiß nicht, ob nicht noch wegen der Leistungen Beschluß zu fassen sein wird, da ich diese in §. 255 b. nicht ausgedrückt finde. Referent Abg. 0. Haase: Es ist dieser Satz bei Bera thung des Paragraphen 255 s. der Wechselordnung aus dem Gesetzentwürfe über die Schuldhaft ausgenommen und von der Kammer bei dieser Gelegenheit genehmigt worden. Präsident Braun: Ich frage die Kammer: ob Jemand darüber zu sprechen begehrt? Es ist Punkt 5 Seite 441 des Be richts ausgesetzt geblieben. Die Deputation hat uns vorge schlagen, im dritten Satze die Worte: „auch wenn der Arrest ursprünglich nicht wegen Geldschuld eingetreten, als eine beson dere Zahlungspost in Ansatz gebracht", in Wegfall zu bringen, und ich frage die Kammer: ob sie diesem Vorschläge ihrer Depu tationbeitritt?—Einstimmig Ja. Referent Abg. v. Haase: Es ist nunmehr über §. 47 des Gesetzentwurfs über den Schuldarrest Beschluß zu fass en. Der letztere ist nämlich bei Berathung der Kammer über diesen tz. 47
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