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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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nommen hätte. Im Gegenkheil hat sich klar herausgestellt, d<iß' der Rittergutsbesitzer und Bauerngutsbesitzer verschiedene Interes sen haben kann und wirklich hat. Die dritte Inkonsequenz aber besteht darin, daß - doch es genüge die gerügte dop ¬ pelte Inkonsequenz, da ich die dreifache nicht sofort nachzuweisen vermag. Auf den Einwand, her Bauernstand werde verdrängt werden, haben schon einige andere Abgeordnete geantwortet- Ich will daher nur noch auf Einiges ergänzungsweise aufmerk sam machen. Es ist die Bestimmung vorhanden, die ich schon vorhin angezogcn habe, daß, wenn ein Rittergutsbesitzer zu gleich ein Bauerngut besitzt, er auch als bäuerlicher Deputirter gewählt werden könne. Nun sind aber bereits vier Landtage gewesen, und doch habe ich nur erst einen einzigen Fall erlebt, wo ein Rittergutsbesitzer als bäuerliches Kammermitglied ein trat. Es war dies der erste Präsident dieser Hammer. Es ist dies der einzige Fall, und da er sich noch nicht wiederholt hat, so beweist dies eben, daß, wenn auch andere zu wählende Sub jekte vorhanden sind, diejenigen, welche dem bäuerlichen Stande gngehören, wohl nicht leicht andere wählen werden, als solche, welche das bäuerliche Gewerbe betreiben. Kommt aber eine Ausnahme vor, so hat dann das Vertrauen entschieden, und es ist Nichts zu besorgen, wenn auch Jemand für den bäuerlichen Besitz in die Kammer kommt, der nicht selbst das bäuerliche Gewerbe betreibt. Man könnte einen Vorwurf, wie gegen die > Deputation, so gegen mich daraus ableiten- daß ich diesen Punkt ! angeregt habe; man könnte den Vorwurf daraus ableiten, als! wolle ich, daß der Bauernstand aus der Kammer verdrängt! werden sollte. Dies ist mir aber nicht eingefallen. Ich achtem den Bauernstand sehr hoch, und ich kann sämmtliche anwesende Mitglieder dieses Standes auffordern, daß sie bezeugen, ob ich i im persönlichen Verkehre mit ihnen irgend jemals Etwas gethan habe, wasMf Mißachtung hinwiese. Ich fordere sie auf, mir: zu sagen, ob ich , wo ich es nur mit meiner Ueberzeugung ver-^ träglich achtete, nicht immer für den bäuerlichen Besitz hier mit gesprochen habe. Wenn also aus derStellung dieses Antrages, Etwas gefolgert werden wollte, was als eist Vorwurf gelten: könnte, so müßte ich das entschieden ablehnen. Ich weiß recht wohl, weshalb die Bestimmung, daß der Bauer den Bauer vertreten müsse, in das Gesetz gekommen ist. Es ist nicht der Grund gewesen, den bäuerlichen Besitz durch sich selbst vertreten zu sehen, sondern ein oäluin aävvcMormn ist es gewesen, was die Bestimmung Hineingehracht hat. Man hatte die Richter'sche Zeit, die Zeit, wo der Advocat Richter von Chemnitz die Bauern der Umgegend über Staat und Verfassung aufzuklären suchte, und glaubte, dies könnte nun einen nachtheiligen Einfluß auch in der Art äußern, daß die Kammer mit Adoocaten überschwemmt würde. Das war der Grund, weshalb man die vorliegende Bestimmung des Wahlgesetzes aufstellte. Ich glaube aber nicht, daß die Befürchtung gegründet ist. Ich habe schon darauf hin- gewiesen , daß, wenn auch feststeht, der Bauer könne Andere wählen, doch damit noch nicht festgeffllt ist, daß er solche, die das landwirthschaftliche Gewerbe nicht treiben, wählen werde. Es beweist dies schon der Umstand, daß nur erst ein einziger il. ys. Rittergutsbesitzer als bäuerlicher Deputirter in die Kammer ge kommen ist. Wenn endlich der Abg. v. Lhielau aus Punkt ilV. abgeleitet hat, daß Punkt Hl. nicht angenommen werden könne, weil dies auch für Punkt IV. beweisen würde und, also hier ein Widerspruch stattfinde, so wird dieser Widerspruch um deswillen hier nicht angezogen werden können, weil er von mir auch wieder angezogen werden kann, wenn ich gegen Punkt IV. auftreten werde. Ich will aber hier einstweilen darauf aufmerksam machen. Abg. v. Z ezschwitz: ,So seht ich wünsche, daß der Stand der Rittergutsbesitzer nach Maßgabe tz. 68 der Verfas sungsurkunde durch recht geeignete Mitglieder in dieser Kammer vertreten werde, so sehr wünsche ich auch, daß der Bauern stand durch wirkliche Mitglieder des Bauernstandes, nicht durch Andere, selbst nicht durch Rittergutsbesitzer vertreten werde. Es ist ein einziges Beispiel vorgekommen, daß ein Rittergutsbesitzer bäuerlicher Abgeordneter gewesen ist, und der betreffende Abge ordnete war ein solcher Patriot, daß Niemand sich darüber be klagte. Es ist allerdings hierbei zu berücksichtigen, daß sowohl Rittergutsbesitzer als Baucrgutsbesitzer Ackerbauer sind, und daß nach dem neuen Grundsteuexsystem sowohl derritterschastliche als der bäuerliche Grundbesitz nach gleichem Maßstabe be steuert wird. Dessenungeachtet erkläre ich, daß ich nach mei ner individuellen Ansicht nicht wünsche, daß der Bauernstand durch Rittergutsbesitzer vertreten werde, wiewohl dies nicht ver boten ist. Abg. v. Lhielau: Mehre von den geehrten Sprechern ha« den mich dadurch zu widerlegen gesucht, daß sie anführten, wie weder die Deputation noch der Petent die Meinung aufgestellt haben, daß die bäuerlichen Grundbesitzer ausgeschlossen sein soll ten, sondern nur dafür sich erklärt, daß jedem bäuerlichen Wäh ler freistehen solle, auch einen Andern zu wählen, der nicht das landwirthschaftliche Gewerbe betreibe. Meine Herren, meine Gegner haben bei ihrer Widerlegung zu viel bewiesen, und des halb gar Nichts; denn aus denselben Gründen laßt sich die völ lig freie Wählbarkeit rechtfertigen; denn was dafür spricht, daß die Abgeordneten des Bauernstandes Jemanden wählen können, wen sie wollen, wenn er nur ein Bauergut hat,-das spricht da für, daß jeder Städter gewählt werden kann- wenn er nur ein Haus besitzt, dasselbe mag liegen, wo es will, daß die Ritterguts besitzer ebenfalls im ganzen Lande frei unter allen Rittergutsbesi tzern wählen können. Wenn wir auf dieser Prämisse fortbauen, so werden wir dahin komMen müssen, völlig freie passive Wähl barkeit auszusprechen. Ich. werde mich von meinen Ansichten nicht abbringen lassen; ich bleibe der Ueberzeugung, daß durch Annahme der vorgeschlagenen Abänderung des Wahlgesetzes der Bauernstand ausgeschlossen werden wird; denn man muß berück sichtigen, daß aus dem Lande schon ein ganz anderer Einfluß bei den Vorwahlen ftattsindet, als in den großen Städten und bei den Rittergutsbesitzern, und daß es sehr leicht dahin kommen würde, daß Andere gewählt werden, als solche, die wirklich die LandwÄhschast betreiben. Ich bin der Meinung, daß es wün schenswert!) sei, daß wir unser Wahlgesetz nicht ändern und die Eintheilung in Classen, wie sie im Wahlgesetze stehen, beibchal- 3 *
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