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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Deputation S- 696 und 697 beiden gedachten Paragraphen an empfohlen hat? — Allgemein Ja. Referent Secretair V Schröder: 6. Für das nach §. 1 und 3 dieses Gesetzes zu Expedirende haben die betreffenden Behörden den Betheiligten Kosten und Verläge nicht anzusinnen. Die Motive sagen: Zu tz. 6. , Während durch §. 14 des Ablösungsgesetzes ausdrücklich bestimmt worden ist, daß die Steuerbehörden für ihre Mitwir kung bei der Besteuerung der durch die in jenem Gesetze abgehan delten Auseinandersetzungen mit Einschluß der Gemeinbeitsthei- lungen vorkommenden Zergliederungen von Grundstücken den Betheiligten Kosten nicht abzufordern haben, wurde eine solche Mitwirkung derselben bei den Zusammenlegungen durch das Ge setz vom 4. Juni 1834, §. 40 ganz ausgeschlossen. Cs würde daher den agrarischen Auseinandersetzungen eine ihnen durch das Gesetz angediehene Erleichterung wieder entzogen werden, wenn nicht auch bei der nunmehr nöthig werdenden Mitwirkung ande rer Behörden außer den Ablösungsbehörden die Verschonung mit Kosten deshalb fortdauern sollte. Die Deputation hat hier Folgendes bemerkt: 8- 6. Hier ist zuvörderst zu berichtigen, daß die hier enthaltene Be stimmung nicht auf die tz. 1 und 3 erwähnten Geschäfte sich be zieht, sondern^auf das, was noch §. I und 2 zu expediren sein wird, was schon der Inhalt der Motive zu er kennen gibt. Anlangend aber die Vorschrift, daß das, was §. I anord net, kostenfrei expedirt werden soll, so ist darüber, wenn Z. 1 über haupt in das Dismembrationsgesetz verwiesen wird, hier Etwas nicht zu bestimmen, vielmehr der Beschluß auch über den Kosten punkt dort erst zu fassen. Was aber die Kosten für die in §. 2 ausgesprochene Steuer- regulirung betrifft, so ist auch ihrethalben im Gesetze wegen Ein führung des neuen Grundsteuersystems und zwar bei §. 6V das Nöthige von der Kammer beschlossen worden. Es heißt nämlich dort: Die Steuer- und Gerichtsbehörden haben alle Verrich tungen in Grundsteuersachen, auch in dern tz. l8 unter K bemerkten Falle, gebühren- und stempelfrei zu vollziehen. Die dabei den Behörden erwachsenen haaren Verläge, sowie die Verläge und Separatgebühren der zugezogenen Sachverständigen und Gerichrspersonen sind aus der Staatskasse zu bezahlen oder beziehendlich zu übertragen, dafern solche nicht durch unnöthige und unbegründete Be schwerden und Vorstellungen der Betheiligten, oder durch Streitigkeiten der Parteien veranlaßt worden sind, wel- chenfalls diese sowohl Gebühren als Verläge aus eigenen Mitteln zu berichtigen haben. Bei Grundstücksdksmembrati'oncn sind von den Be theiligten Gebühren und Verläge wie zeither abzuent richten, und es rechtfertigt sich deshalb der Antrag der Deputation: §. 6 in Wegfall zu bringen. Präsident v. Haase: Die Deputation rathtt an, auch tz.6 in Wegfall zu bringen. — Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. Referent Secretair v. Schröder: 7. Vorstehendes Gesetz tritt mit dem neuen Grundsteuersystem gleichzeitig in Wirksamkeit. Die Deputation sagt hierzu: 7. Wenn überhaupt nach dem Vorschläge der Deputation die ser Gesetzentwurf als besonderes Gesetz nicht erscheinen soll, so ist auch §. 7 unnöthig, und man beantragt daher: die Kammer wolle auch den Wegfall von §. 7 be schließen. Präsident v. Haase: Ist die Kammer auch mit diesem Anträge einverstanden? — Einstimmig Ja. Referent Secretair v. S ch r ö d e r: Hat nun die geehrte Kammer §. 1 jcto.6 zur Berücksichtigung beim Dismembrations gesetze verwiesen, Z 2 scto. 6 aber bereits in das Gesetz wegen der neuen Grundsteuer ausgenommen, Paragraphe 3,4,5 und 7 aber abgelehnt und resp. in Weg fall gebracht, so bleibt an dem vorliegenden Gesetzentwürfe Nichts mehr übrig, was als besonderes Gesetz publicirt werden könnte. Die Deputation rathet daher der geehrten Kammer an: den vorgelegten Gesetzentwurf, unter Vorbehalt der. be schlossenen Anträge, abzulehnen. Präsident v. Haase: Ich werde nun über diesen Schluß antrag unter Namensaufruf abstimmen lassen. — Der Antrag der Deputation geht dahin: „den vorgelegten Gesetzentwurf un ter Vorbehalt der beschlossenen Anträge abzulehnen". (Nachdem sich die Herren Staatsminister v. Ze sch au, v. Könneritz und v. Wietersheim, sowie der königl. Com- miffar v. Schaarschmidt aus dem Saale entfernt haben, be antworten sämmtliche anwesenden 68 Kammermitglieder obige Frage mit Ja, welches Resultat der Herr Präsident v. Haase
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