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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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gen werden, denn bleibt der kleine jetzt ausgeschlossen, so wird er auch fernerhin ausgeschlossen bleiben. Deshalb stimme ich gegen das Depurationsgutachten. Staatsminister Nosti tz und Jänckendorf: Es liegt mir ob, mich über den Deputationsvorschlag, dessen vermittelnde Tendenz gewiß dankbar anzuerkennen ist, zu äußern. Es soll nach demselben beantragt werden: „den bäuerlichen Grundbesitz bis zu einem Steuerschätzungswerthe von 10,000 Thlr. sofort und unbedingt zuzuziehen." Das kann nun allerdings nichts Anderes heißen, als: es soll die Genehmigung zu dem erbländi- schen Kreditinstitute abhängig gemacht werden von der Zuziehung des bäuerlichen Grundbesitzes,.es soll diese Genehmi gung nur unter dieser Voraussetzung und anders nicht ausgesprochen werden. Die Regierung hat sich bei den früheren Verhandlungen schon darüber geäußert, daß sie nicht in dem Falle sei, dies zu thun, daß sie nach Befinden das erblän- dische Kreditinstitut genehmigen werde, auch ohne Zuziehung des bäuerlichen Grundbesitzes. Damit — und ich bitte dies wohl zu beachten — ist aber nicht gesagt, daß die Staatsregierung die Zuziehung des bäuerlichen Grundbesitzes für unzulässig erachte. Sie hat erklärt, daß sie diese Zuziehung für sehr wünschenswert!) erachte, und sie zu vermitteln beabsichtige. Sie wird sich damit beschäftigen, sie wird darüber Erörterungen anstellen, namentlich statistische, und, so vorbereitet, eine Vermittelung versuchen. Diese Vermittelung würde ungemein erleichtert werden, wenn der Antrag, der in der jenseitigen Kammer beschlossen worden ist, auch in dieser Kammer Anklang finden sollte; der Antrag näm lich: „Die Zulassung von Vertretern des Bauernstandes auf den erbländischen Kreisversammlungen, unerwartet einer neuen Kreistagsordnung, durch Verordnung, baldigst zu bewirken", weil dann die Vertreter des Bauernstandes Gelegenheit haben, inmitten der Kreistagsvcrsammlungen ihre Interessen zu vertre ten. Nach der jetzigen Sachlage aber die sofortige Zuziehung hes bäuerlichen Grundbesitzes auszusprechen, dazu würde sich die Staatsregierung nicht entschließen. Sie kann es nicht, weil sie nicht übersieht, ob und in welcher Weise diese Zuziehung ausführbar und für das Zustandekommen des erb ländischen Creditvereins gefährdend ist. Wenn Sie, meine Herren, an dem Wunsche und Willen der Staatsregierung, diese Vermittelung zu übernehmen, nicht zweifeln, so kann ich nur rachen, dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten. Ich glaube, daß dies ganz im Interesse der Vertreter Les Bauern standes in dieser Kammer begründet sei. Abg. Clauß (aus Chemnitz): WennvonSeiten des Herrn Staatsministers, unter dessen Signatur das allerhöchste Decret an die Ständeversammlung gelangt ist, zu erkennen gegeben wor den ist, daß, möchte nun ein Antrag wie der vorliegende in der ständischen Erklärung über die Errichtung eines landwirthschaft- lichen Kreditsystems enthalten sein oder nicht, die Staatsregie rung nicht würde umhin können, die von der Ritterschaft bean tragte Kreditanstalt zu berücksichtigen, d. h. also, ohne Weiteres zu consirmiren, so wird nach dieser Erklärung es räthselhafc, warum eine so ausführlich motivirte Mittheilung zurBegutach- n. 101. tung an die Ständeversammlung gelangt ist. Hätte man ledig lich die Absicht gehabt, irgend ein Opfer aus der Staatscaffe, z. B. die Stempelfreiheit, zu erwirken, so würde man sich ein fachdeshalb mit einem Fürwort an die Standeversammlung zu wenden und das Ja oder Nein zu erwarten gehabt haben. Wenn man sich aber höchsten Orts in der Vorlage über die Grundsätze des Creditsystems ausgesprochen und ihren Werth oder Unwerth beurtheilt hat, so darf man auch die Meinung hegen, daß die Re gierung das Gutachten der Stände darüber vernehmen wollte und nicht unbeachtet lassen kann. Ich wollte vorhin, als ich das Wort begehrte, mich in dem Sinne aussprechen, wie es nun vor mir der Abg. Todt bereits gethan hat. Ich kann es für das allgemeine Interesse nur be denklich finden, wenn die Kammer beantragt und die Staatsre- regierung genehmigt, daß der größere bäuerliche Grundbesitz allein bei dem Credityereine zugezogen werde. Ich muß dies sehr be denklich finden für den kleinern bäuerlichen Grundbesitz und kann nicht wünschen, daß die Besitzer des bäuerlichen Grundeigen- thums hier sich trennen, sondern muß wünschen, daß die kleinern wie die größer» Eigenthümer für gleichen Zweck Zusammenhalten. Wir können dann die Hoffnung hegen, daß unter wohlwollender Vermittelung der Staatsregierung ein Creditverein auch für sie zu Stande kommen werde. Sollte meiner Erwartung entgegen der Antrag der Deputation die Zustimmung der Kammermajori tät erhalten, so habe ich mir, in lebhafter Besorgniß wegen Auf bringung von dem kleinen Grundbesitze benöthigten Capitalien, einen Antrag vorzubehalten. Staatsminister v. Könneritz: Auf eine Aeußerung des Abgeordneten muß die Regierung antworten. Er vermochte sich nicht zu erklären, warum die Negierung diese Angelegenheit sonst an die Stände gebracht habe. Die Regierung hat triftige Gründe gehabt. Die Errichtung von Creditvereinen ist eine wichtige An gelegenheit für den Kredit des ganzen Landes, für den Realcredit insbesondere. Es lassen sich verschiedene Ansichten aufstellen, die nicht blos theoretisch zu prüfen sind, sondern worüber man auch ein practisches Gutachten haben möchte. Es hat die Regie rung geglaubt, ehe sie an die Konfirmation des Creditvereins gehe, das Gutachten der Stände darüber hören zu müssen, ob Has In stitut nothwendig, ob es für nützlich zu erachten sei. Es wird gewiß die Kammer der Regierung keinen Vorwurf machen, daß sie hierüber die practischen Ansichten der Volksvertreter hören will; eben deshalb aber ist auch nur ein Gutachten erfordert worden. Wenn nun die Kammer solche Institute an und für sich nicht blos für unschädlich, sondern sogar für höchst nützlich und wünschens- werth erklärt, wenn sie nirgends anzuführen vermocht hat, daß die Errichtung ritterschaftlicher Crcditvereine einem andern Stande oder dem ganzen Lande irgend einen Nachthell bereite, so kann die Regierung darin allein, daß ein Stand nicht zugezogen wird, keinen Grund finden, die Genehmigung der Statuten zu versagen. Man geht überhaupt zu weit, wenn man die Privilegien, welche die Creditvereinc brauchen, hoch in Anschlag bringt. Das, meine Herren, was die Creditvereine verlangen, ist höchst unbedeutend, ist nichts Anderes, als was eine Menge von Instituten in Sach- 3»
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