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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 111. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Referent Secretair v. Schröder: Was das Verhältniß -er oberlausitzer Rusticalien betrifft, so kannte die Deputation in ihrer Mehrheit dasselbe nicht so genau, sie hat aber in ihrer Mitte ein Mitglied aus der Oberlausitz, welches zufällig heute nicht an wesend ist, und von diesem hat sie allerdings die Kenntniß davon erlangt, die im Bericht m'edergelegt ist. Mir scheint es, daß das Verhältniß in der Lausitz doch einigermaßen anders ist, denn in den Erblanden gilt das für Pertinenz, was unter einem Steuer- quanto begriffen ist; solche Steuerquanta gibt es aber in der Lau sitz nicht. Das Dominium hat für sich und das ganze Dorf nur ein Steuerquantum; mithin kann man nicht sagen, daß je des Bauergut ein geschlossenes Ganze für sich bildet. Insofern ist allerdings ein Unterschied zwischen den bei lausitzer und bei erbländischen Rittergütern befindlichen Rufticalken. - Stellv. Abg. Fleischer: Ich wollte mir zwei Worte er lauben zur Widerlegung des Abg. v. Thielau. Er scheint an zunehmen, daß, wenn man für die Städte im Allgemeinen spricht, damit ein großer Vorzug für dieselben zur Benachtheiltgung des Landes angesprochen werden sollte. Es ist ja aber km Gesetzent würfe gesagt worden, daß von geschlossenen Gütern bis zu einem Drittel abgetrennt werden kann. Wenn dies geschehen kann, so ist wohl jeder ländlichen Commun dadurch vollkommen hin reichende Gelegenheit gegeben, neue Nahrungen zu begründen und neue Häuser zu bauen; bei Städten aber ist es doch etwas ganz Anderes, und ich muß darauf zurückkommen, daß es sonder bar scheinen würde, und gewiß zu keinem Nutzen führen könnte, wenn man Feldbau mitten in der Stadt treiben wollte. Daß die Städte nicht auch Kornkammern sein können, liegt in der Natur der Sache, und ich glaube, das Land hat ja nur Ursache, zu wünschen, daß die Städte es stets als ihre Kornkammer betrach ten, denn das ist jedes Landes wahrer Beruf. Was das Bauen betrifft, so hat der Abg. Klien darauf geantwortet, und ich theile ganz diese Ansicht. Ueberhaupt muß man auch noch berücksich tigen, daß bei Vergrößerung von Städten große Rücksicht darauf genommen werden muß, ob die Lage der neuen Anbaue gesund oder ungesund ist. Ich führe nochmals Leipzig als Beispiel an. Es ist bekannt, daß die Commun Leipzig großen Grundbesitz hat, dieser liegt aber zum großemThekl in einer ungesunden sumpfigen Gegend, wohinaus sich die Stadt unmöglich ausdehnen konnte. Es gab aber auf anderer Seite eine zweckmäßige gesunde Lage, wo Land, jedoch im ländlichen Besitze, zu haben war; hätte hier nun durch ein schon bestehendes Gesetz die stattgefundene Ver größerung gehindert werden müssen, so würden jedenfalls für die durch Notwendigkeit bedingten dringenden Bedürfnisse dieser Stadt die empfindlichsten Nachtheile entstanden sein. Abg. v. d. Planitz: Ich wollte mir den Antrag erlauben, daß bei dem Satze unter 3 die Worte: „in der Oberlausitz" Her ausfallen mochten. Ich will nicht verkennen, daß die Motive, welche die Deputation fürFassungdieses Zusatzes bestimmt haben, wohl auf das jetzt bestehende Verhältniß gegründet sein mögen, wenn sich auch derAbg. Klien bemüht hat, dieseAnsicht zu wider legen. Ich glaube, bei diesem Gesetz ist es nicht so streng noth- wendkg, die Grundsätze, das bestehende Verhältniß, festzuhalten. Es scheint mir daher Wünschenswerth, daß die Ungleichheit, die zwischen der Oberlausitz und den Erblanden immer noch besteht, nicht auch in das neue Gesetz übergehe, und aus diesem Grunde vorzüglich wünsche ich, daß es wegfallen möge. Ich würde für die Rittergüter der Erblande kein besonderes Vorrecht in Anspruch nehmen, obschon mir es scheint, als ob die Gewährung desselben eigentlich dem Gesetze selbst nicht entgegen sein kann, wenn wir besonders von dem Satze ausgehen, für dessen Geltung man sich einstimmig ausgesprochen hat, nämlich daß das Zerschlagen der Güter aus Spekulation vermieden werden soll. Ich glaube aber auch, wenn einmal die Deputation für gerecht findet, daß den Rittergütern der Lausitz diese Ausnahme zu Theil werden soll, so können die der Erblande wohl eine gleiche Vergünstigung in Anspruch nehmen. Präsident v. Haase: Will der Abgeordnete deshalb aus drücklich einen Antrag stellen? i Abg. v. d. Planitz: Ich bitte darum. Präsident 0. Haase: Der Abg. v. d. Planitz hat bean tragt, daß bei der dritten von der Deputation S. 186 vorgeschla- genen Ausnahme die Worte: „in der Oberlausitz" ausfallen sol len, so daß der dritte Satz so lauten würde: „bei den mit Ritter gütern consolkdirten Nusticalken". Ich frage: ob dieser Antrag unterstützt wird?— Wird hinreichend unterstützt. Abg. Scholze: Ich wollte mir nur eine Anfrage an den Herrn Referenten erlauben. S. 872 in der letzten Halste des ersten Satzes steht: „sind es besondere Beigüter, so kann sie der Rittergutsbesitzer entweder im Ganzen veräußern, oder will er es nur teilweise thun, so treten die für Dismembrationen länd licher Grundstücke tz. 4 flg. gegebenen Vorschriften auch für diese ein". Diesen Satz habe ich als für die Oberlausitz mit gültig angenommen; sollte es nicht der Fall sein, so müßte ich mich bei diesem Satze ganz anders aussprechen. Referent Secretair 0. Schröder: Nach Ansicht der De putation können sich diese Worte des Deputationsberichts natür lich nur auf Rust calien oder Beigüter b.i Rittergütern in den Erblanden beziehen, weil sie glaubt, daß die Rustkcalien in der Lausitz eine andere E genschast haben. Deswegen hat sie vor geschlagen, die Dismembrationen der Rusticalien bei Rittergütern in der Lausitz ganz freizugeben, bei Bauergütern (cdcr Beigü tern), die bei Rittergütern in den Erblanden geführt werden, aber sie an die Bestimmungen zu knüpf, n, die überhaupt für Dis membrationen von Bauergütem gelten. Abg. Scholze: Olsschvn ich gegen Alles stimmen werde, so muß ich insbesondere auch gegen den dritten Punkt st'mmen. Ich habe geglaubt, dieser Satz gelte auch für die Oberlausitz. Es gibt viele Rusticalien, die seit undenklichen Zeiten bei den Ritter gütern sein mögen. Es gibt aber auch solche Bcigüter, welche noch Steuern und Abgaben u. s. w. entrichten müssen, und diese habe ich darunter verstanden. Referent Secretair v. Schröder: Die Rusticalien in der Oberlausitz sind unter Punkt 3 erwähnt; denn die Deputation beantragt die Aufnahme dieses Satzes unter die Ausnahmen.
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