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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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320,000 Thlr. erheben. Liegt nämlich kein anderer Zweck zum Grunde, als eben der einer transitorischen, Erleichterung, so würde ein Antrag, verbunden mit Benennung der Summe, leicht über den beabsichtigten Zweck hinausgehen. Wie nun? wenn bei Ausführung dieses Vorschlages sich ergeben sollte, daß der Zweck der Erleichterung nicht so weit griffe, als das Quan tum, so müßte dann die Regierung ohne Noch und ohne den beabsichtigten Zweck des Amendements noch mehr hcrabgehen ; es würde dann der Antrag andrerseits mit der künftigen Gesetz gebung in Widerspruch kommen, oder der künftigen Gesetzgebung vorgegr'ffen werden. Wenn es also bei der Benennung der Summe verbleiben sollte, würde ich dringend wünschen, daß der Herr Antragsteller seinen Antrag in eine Ermächtigung verwan delte, und ich würde glauben, daß dann die Regierung voll kommene Macht in Händen hat, um das zu erreichen, was der Antragsteller beabsichtigt. Es ist nicht zu leugnen, daß einige Gewerbe grade jetzt aufs empfindlichste gedrückt sind und durch Zeitumstände und üble Conjuncturen leiden. Diesen transitorisch eine Erleichterung zu gewähren, wird die Staatsregierung gewiß selbst geneigt sein, soweit die Mittel reichen; aber es muß nicht beantragt werden, daß die genannte Summe gerade aufgehen soll, und daß n'cht weniger und namentlich schlechterdings Alles verwendet werden soll. Oder würde man zweitens die Summe aus dem Amendement weglassen, so würde ich Nichts dagegen haben, daß man andrerseits einen directen Antrag stellt, nicht blos eine Ermächtigung .gibt. Wenn also der Antrag als An trag stehen bleiben soll, so müßte ich wünschen, daß die Summe aus dem Anträge wegfiele, dann kann alles Uebrige darin blei ben, und dieRegierung ersucht werden, alles den Umständen nach Mögliche, was zur Unterstützung der gegenwärtig gedrückten Ge werbe erforderlich scheint, transitorisch aufdiebeidenJahre zu erla ssen. Ich fasse meine Meinung in folgendeAlternative zusammen. Würde auf eine oder die andere Weise der Antrag geändert, ent weder nämlich, dgß der Antrag in eine Ermächtigung verwandelt,^ oder daß die Summe daraus weggelaffen würde, dann würde ich mit Vergnügen für den Antrag stimmen. Abg. v. Thiel au: Ich sollte glauben, es wäre das Mim- schenswertheste, wenn der Herr Staatsminister in der vorhin be zeichneten W.'isc einem Antrag stellte, um dann als Gutachten der Regierung selbst zur Abstimmung zu kommen. Die Deputation hat geglaubt, daß die Fortsetzung der Ermächtigung der Staatsre-! gierung, welche bereits in §. 71 ausgesprochen worden ist, genüg', um die Erleichterung eintreten zu lassen, welche zu wünschen ist. Gegen den Georgischen Antrag werde ich mich immer erklären, aus den angeführten Gründen, welche besonders der Abg. v. Mayer dagegen erhob. Wir können unmöglich beantragen, daß dieStaatsregierüng nicht mehr erheben solle, als 320.000 Thlr., wohl aber können wir die Ermächtigung aussprechen, daß die Staatsregierung nach ihrem Ermessen Erlasse eintreten lasse bis auf die Summe, welche in dem Budjet ausgeworfen worden ist- Ich kann die Ansicht des Adg. Poppe nicht anerkennen, daß, weil, wenn keine Ermäßigung einträt -, 25000 Thlr. mehr erho ben werden würden, als in dem Budfft verlangt werden, wir H. 113. genötbigt wären, auf den Antrag einzugehen, denn erstens ist diese Position noch nicht bewilligt und steht also der Entschluß noch.frei, und zweitens wird bei der Grundsteuer factisch mehr erhoben werden, als nach dem Budjetanfatz ausgeworfen worden ist. Die Deputation ist nicht der Ansicht, irgend einem transi torischen Erlaß bei der Gewerbsteuer entgegen zu treten, und sollte der Here Staatsminister einen Antrag stellen, so würde die De putation wenigstens in ihrer Majorität damit einverstanden sich erklären können, während ich glaube, daß die Deputation bei ihrem Anträge verbleiben muß, wenn der Georgische Antrag ste hen bleibt. Staatsminister v. Zeschau: Ich würde mir erlauben, den Antrag des Abg. Georgi dahin zu modificiren, und denselben ein- zuladen, ob er sich dieser Modification anschlösse, nämlich: „Die hohe Staatsregierung wolle auf den Grund der ihr durch §. 43 und 71 des Gewerb- und Personalsteuergesetzes vom Jahre 1834 crtheilken, durch die gegenwärtige Ständeversammlung zu erneuernden Ermächtigung transitorische Erleichterungen in der Gewerb- und Personalsteuer, da, wo sie nach erfolgter Erör terung am dringendsten von den Verhältnissen geboten sind, ein treten lassen, dabei jedoch die nach dem Budjetansatze verfügbare Summe nicht überschreiten." Es weicht dieser Antrag von dem des Herrn Abg. nur darin ab, daß Z. 43 mit angezogen worden ist; dies ist die §., welche schon von dem Erlaß spricht, den die Regierung ertheilen kann; — und daß der Antrag zuletzt dahin umgewandelt worden ist, daß die geehrte Kammer die be zeichnete Summe nicht überschritten wissen wolle. Ich füge dem hinzu, daß es der Regierung nur erwünscht sein kann, da, wo finanzielle Verhältnisse es gestatten, Erlaß zu gewähren, und daß dieser vorgeschlagenen Abänderung nicht etwa die Ansicht zum Grunde liegt, eine höhere Summe in die Staatscaffe zu ziehen, die Regierung vielmehr sehr gern geneigt ist, diese Summe für den gedachten Zweck zu verwenden, voraussttzlich, daß das Be- dürfniß zu einem solchen Erlaß vorhanden ist; auch bemerke ich noch, daß d.'e Fassung, wie sie von mir gewählt worden ist, mehr der bis jetzt bei ähnlichen Anträgen üblichen Praxis entspricht, wie bereits vom Abg. 0. v. Mayer hervorgehoben worden ist. Abg. Georgi (aus Mylau): Mit der von dem Herrn Staatsminister gegebenen Fassung eines Antrags kann ich mich einverstehen, und thue es um so lieber, als ich von dem Herrn Staatsminister die Geneigtheit vernommen habe, meinem An träge Folge zu geben. (Die übrigen Deputationsmitglieder erklären sich auf die Präsidialfrageeinverstanden.) ' PräsidentV. Haase: Ich habe an den königl. HerrnCom- missar die Frage zu stellen: ob ich diesen Antrag als einen Antrag des Abg. Georgi zu betrachten habe, oder als einen Vorschlag der hohen Staatsregierung; im letztem Falle würde er der Unterstü tzung nicht bedürfen. Abg. v-Thielau: Ich habe bereits darauf angetragen, daß, wenn der Antrag der hohen Staatsregierung angenommen wird, dieDeputation sich dafür erklären und ihn als Deputations vorschlag hinstellen möchte, und ich bitte den Herrn Präsidenten, 3*
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