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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 115. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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geehrten Kammer, daß Etwas zur Milderung der Schuldhaft ge schehen solle, damit die Grundsätze der ursprünglichen Gerechtig keit und der Humanität, um mich des Ausdrucks auch einmal zu bedienen, auf so arge Weise, wie bisher, nicht ferner verletzt wer den können. Die Deputation ist überzeugt, daß durch diese von ihr vorgeschlagene Fassung die meisten der zur Beschwerde gezogenen Fälle Erledigung finden w erden. Es ist möglich, daß immer noch Fälle vorkommen können, welche an die Grausam keiten erinnern, die bisher stattgefunden haben; aber die Depu tation hat davon deswegen abgesehen, weil sie sich nicht zu weit von der ersten Kammer hat entfernen und damit das Erscheinen des Gesetzes gefährden wollen. Die Deputation kann übrigens gar wohl auf ihrem Principe fußen und der Meinung sein, daß überhaupt der Gefängnißzwang ein Privatpersonen nicht zu ge stattendes Executionsmittel sei, und dennoch in Berücksichtigung des positiven und gesetzlichen Bestehens der Wechselhaft sich auf Modisicationen ihres Grundsatzes einlassen, und diese Modifika tionen hat sie hier vorgeschlagen. Ich wünsche nur im Interesse der Sache, welche für sich selbst spricht, daß die geehrte Kammer sich für den Deputationsvorschlag erklären möge. Ich muß schließlich nochmals wiederholen: es ist im letzten Satze unter Session das Girirey nicht verstanden, denn es scheint immer noch der Jrrthum hin und wieder obzuwalten, als wenn hier auch von glrirten Papieren die Rede wäre; das ist aber nicht der Fall, es ist blos von cedirten Ansprüchen die Rede. Abg.-Clauß (aus Chemnitz): Ich will von den anderwei- ten Bedenken, die gegen den Deputationsvorschlag aufgestellt worden sind, absehen; kann mich aber nicht von der früher von mir geäußerten Besorgniß trennen, und weil es darum eines Zu satzes zu dem D.'putationsgutachten bedürfen möchte, will ich mir erlauben, der geehrten Kammer einen solchen vorzuschlagen. Nach meiner Meinung würden zu dem Nachsatze der §. 40 nach Fassung der Deputation S. 823 folgende Worte anzufügen sein: „Eine wechselrechtliche Uebertragung nach §.35 ist als Umgehung nicht anzusehen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, meinen Antrag zur Unterstützung zu bringen; über lasse übrigens dem geehrten Referenten, ob er nicht vorher noch mals wegen der Zulässigkeit eines solchen Zusatzes und über diese Fassung sich erklären will. Referent Abg. v. v. Mayer: Ich habe bereits erklärt, wenn die Kammer einen solchen Zusatz wünscht, um die Sache von allen Dunkelheiten zu befreien, so habe ich Nichts dagegen einzuwenden; ich bin als Deputationsmitglied damit einverstan den, und würde nur glauben, daß man in dem beantragten Zu satze noch die Worte „wechselmäßiger Forderungen" her einsetzen möchte. Präsident 0. Haase: Der Abg. Clauß hat einen Zusatz bean tragt, welcher sich an die von der Deputation gegebene Fassung der 40. §. anschließen soll; der Herr Referent hat bereits solchen mit einer kleinen Abänderung genehmigt. Dieser Zusatz soll so hei ßen: „Eine wechselrechtlicheUebertragung wechsel mäßiger Forderungen nach §. 35 ist als Umgehung nichtanzusehen". Ich habe nun noch die übrigen Mitglie der de« Deputation zu fragen, ob sie ebenfalls diesen Zusatz auf nehmen wollen? Vicepräsident Eisenstuck: Ich bin ganz damit einverstan den, kann auch nur versichern, daß in der Deputation darüber gar keine Ungewißheit geherrscht hat; ich beziehe mich auf das, was ich vorhin über die Sache gesprochen habe und was derHerr Referent über den Gegenstand bemerkt hat; das stimmt'mit dem Clauß'schen Amendement vollkommen überein. Secretair v. Schröder: Ich stimme dem vollkommen bei, muß aber zugleich voraussetzen, daß das Wort „wechselmäßig" eingeschalten wird, wie der Herr Referent schon andeutete. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Ich bin einverstanden mit dieser Ergänzung meines Amendements. Abg. Meisel: Ich wollte nur erklären, da der Herr Refe rent in der Meinung steht, es sei von den meisten Abgeordneten, die sich gegen die Ansicht der Deputation erklärt haben, der An trag falsch verstanden worden, daß das bei mir wenigstens kei neswegs der Fall ist. Ich würde allerdings auch kein Bedenken tragen, wenn das Amendement des Abg. Clauß nicht wäre gut geheißen worden, daß es Wegfälle, weil ich den Satz nicht anders verstanden habe, als daß der Fall, den er anführt, gar nicht mit inbegriffen ist. Ich habe nämlich unter Session etwas Anderes verstanden, als unter Giriren des Wechsels ; ich habe aber Anstoß genommen an den Worten: „oder eines andern Anspruchs", und bin vollkommen damit einverstanden, was der Abgeordnete vor hin auseinandcrsetzte. Allerdings würde es ausreichen, wenn §.40 des Entwurfs angenommen würde, da hier von einem andern Anspruch nicht die Rede sein kann, sondern nur von einem einzi gen , wie es auch erläutert worden ist. Ich bin aber noch we'ter gegangen, und habe Nichts dagegen einzuwcnden, wenn Punkt 2 stehen bleibt, wo cs heißt: „wegen mehrer vor der Haftnahme entstandener Ansprüche eines und desselben Gläubigers". Auch das wollte ich mir noch gefallen lassen, weil die Deputation fürch tete- daß cs lauter Barbaren gebe, welche ihre Schuldner 42 Jahre sitzen lassen könnten. Will man dem begegnen, so sollte man doch auf der andern Seite auch Rücksicht auf den Gläubiger nehmen; ich habe schon vorhin erklärt, daß der Gläubiger leicht in den Fall kommen kann, von einem solchen Schuldenmacher ruinirt zu werden; wenn er nicht abwarten kann, bis dessen Ver mögensumstände sich ändern, er aber Gelegenheit gefunden hat, einen Lheil davon einzuziehen, weil ein Anderer wohlmeinend dieses Rtsico übernehmen will, so würde er doch noch Etwas ge winnen. Ich glaube auch nicht, daß die Deputation grausam ge gen die Gläubiger sein will; warum also solchen armen Leuten, die vielleicht durch die Session ihrer Ansprüche Etwas von dem Verlorenen retten können, diese Erleichterung entziehen? Ich glaube, das wäre eine Härte, und es würde weiter gehen, als der Gesetzentwurf vorschlägt. ' Wenn also der Gläubiger wegen desselben Anspruchs nicht das Recht hat, die Haft wieder in Am Wendung zu bringen, so würde der Fall sehr in die Ferne gestellt werden, der dabei in Aussicht steht, daß die'Ansprüche cedirt werden können. Ich müßte nun freilich gegen den Vorschlag der Deputation stimmen, weil ich mich nicht überzeugen kann, haß
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