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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Contingmt des deutschen Bundesheeres, und es wäre sehr denk bar und ist auch schon vorgekommen, daß Bundescontingente zu Musterungen und Uebungen zusammengezogen würden, und in solchem Falle wäre es auch möglich, daß innerhalb Sachsens sich andere deutsche Bundestruppen einfändeN, als bloß das sächsische Militair. Ich würde mir also die Frage erlauben, ob in solchem Falle, der doch immer nur vom Friedenszustande zu verstehen ist, die vorliegenden Bestimmungen auch für andere deutsche Bun destruppen gelten würden. Die geehrte Deputation hat zwar am Schluffe ihres Antrages gewissermaßen dem vorgebeugt, in dem im Allgemeinen die Frage der hohen Staatsregierung zur Erwägung gegeben ist: „ob nicht zu Erleichterung der Militair- leistungspflichtigen die Einquartierung in den Cantonncments gänzlich aufzuheben sein möchte, und, wie früher geschehen, auch in Frankreich und mehren deutschen Staaten noch gegenwärtig geschieht, bei Cantonirung die Mannschaft unter Zelten unter zubringen sein möchte." Es ist aber darauf noch keine Erklä rung erfolgt, und ich würde mir daher die Beantwortung meiner vorhin gestellten Frage erbitten, komme sie von einer Seite her, von welcher sie wolle. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Die Regierung kann darauf mit Zuversicht antworten, daß, wenn der Fall ein träte, daß Bund e-truppen oder fremdes Militair sich in Sachsen aufhiclte, dann die Regierung ein besonderes Regulativ über Ver pflegung desselben mit Bestimmung der Höhe der Vergütungs sätze für unerläßlich und unentbehrlich halten würde. Abg. V. Platzmann: Durch diese Erklärung des Herrn Kriegsministers bin ich beruhigt. Präsident 0. Haase: Nimmt die Kammer die erste Pa- ragraphe unverändert an? — Einstimmig Ja. Präsident 0. Haase: Hat Jemand in Bezug auf die zweite Paragraph? Etwas zu bemerken?— Nimmt die Kammer auch die zweite Paragraph? unverändert an? — Einstim mig Ja. Präsident v. Haase: Hat bei Z. 3 noch Jemand eine Be merkung zu machen? ° Abg. Clauß (aus Chemnitz): Es ist in vorigerSitzung in meiner Nähe gesagt worden, daß man nicht vergessen dürfe, welche Verpflichtung man habe gegen unsere Armee; — ich setze hinzu, gegen die achtbaren Mannschaften, die unter sehr geringer Entschädigung eine allgemeine Last des Staatsbürgers auf ihre Person zu nehmen haben. Wenn ich mich aber schon in erster Sitzung gegen die Vorlage ausgesprochen, so geschah es weni ger, um vor hier in Frage stehender Last die Betheiligten zu schützen, als um ein irriges Princip abermals anzugreifen. Es sei mir gestaltet, zu sagen, daß ich überzeugt bin, von der sächsi schen Armee werde gewiß nicht Klage geführt, daß S.iten des Fabrikstandes ihr nicht Hospitalikat erzeigt worden sei; wenig stens würde sich, glaube ich nach genauerer Bekanntschaft, für Chemnitz und Umgegend ein Testimonium darüber leicht erlan gen lassen. Das Gesetz überhaupt greife ich nicht an; ich halte dafür, daß es auf die Intention der Gleichheit basirt ist; aber es fußt im Princip, und zwar in einem besonder» Falle, auf eine Ungleich heit, und diese habe ich bereits in der ersten Sitzung bezeichnet. Es geht mir schwer an, ein Gesetz abzuwerfen; ich muß es aber, um nicht dieser Ungleichheit anderweites Terrain einzurau men , und vielmehr bei meiner Protestation dagegen festhalten nach gewissenhafter Ueberzeugung. Die Besteuerung der Fabrik gebäude überhaupt und namentlich gegenüber den landwirlh- schaftlichen Gebäuden, wodurch in Landgemeinden hauptsächlich die Imparität hervortrilt, bestimmt mich, das Gesetz abzulehnen, wenn nicht bei §. 3, zu den übrigen Ausnahmen, nach dem De- putalionsbericht noch eine hinzugefügt werden sollte, welche lau ten würde: „es sind auch ausgenommen 7) Fabrikge bäude ohne Wohnbarkeit." Könnte man sich dafür erklären, würde sich Seiten des Herrn Referenten oder sonst in der Kammer Geneigtheit zeigen, auf ein solches Amende ment einzugehen, um meinen Widerspruch zu beseitigen, so würde ich cs nur dankbar anerkennen, wenn mir dadurch meine Abstim mung erleicht.rt würde, da ich nur ungern eine Negation ein treten lasse. Referent Vicepräsident Eisenstuck: Ich weiß nicht, ob dieses Amendement zur Unterstützung soll gebracht werden? Präsident v. Haase: Ich habe zunächst die Meinung des Herrn Referenten zu hören. Rrferent Vicepräsident Eisenstuck: Alle Ausnahmen, welche in den Paragraphen ausgenommen sind, beruhen auf ge setzlichen Bestimmungen in anderer Beziehung, beruhen z. B. auf denjenigen Bestimmungen, welche bei den Communalleistun- gen stattfinden, und ich würde Bedenken tragen, um so mehr, da für solche Fälle, wo kein Wohnhaus da ist, die Fabrikgebäude nach dem Anträge, den man gestellt hat im Deputationsbericht, blos in Geld zur Mitleidenheit würden gezogen werden. Ich füge nur noch hinzu, daß bei der neuen Grundsteuer die Fabrik gebäude nicht sehr mit Einheiten belegt sind. Es scheinen doch diese Gründe, da man Ausnahmen so viel möglich vermeiden muß, gegen das Amendement zu sprechen, und ich könnte mich nicht entschließen, dem Abg. Clauß beizustimmen. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Vielleicht habe ich die erwähnte Stelle im Bericht übersehen, und in diesem Falle bitte ich den Herrn Referenten, sie mir nachzuweisen, um mein Amendcmentin dervon mir gedachten Weise, also ausnehmend die „Fabrikgebäude ohne Wohnbarkeit" entbehrlich zu machen. Ausdrückliche Erwähnung scheinen im voraus meine Wünsche nicht gefunden zu haben. Referent Vicepräsident Eisen stuck: Namentlich sind sie allerdings nicht aufgeführt, aber so wie sie der geehrte Abgeord nete bezeichnet hat, kämen die Fabrikgebäude ohne Wohnung unter §. 10, und zwar in der Eigenschaft als Forenser würde der Besitzer hierher gehören. Abg. Clauß laus Chemnitz): Mit dieser Erklärung des Herrn Referenten kann ich mich allerdings nicht beruhigen,lassen. Ich spreche von keinem gravarnen cle Muro, sondern von Ent scheidungen niederer und höherer Instanz, die in Beziehung auf Leistungen von Communal- und Parochiallastcn auf dem Lande, vertheilt nach der Bewerthung des neuen Grandsteuersystems,
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