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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 122. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Bewilligung auszusprechen, für welche RechtSgründe schlechter dings nicht vorhanden sind und von mir nicht anerkannt werden. Ich bewillige ferner das Postulat aus dem Grunde, weil es in der That nicht so sehr bedeutend ist, wenigstens nicht sehr bedeu tend gegen die übergroßen Opfer, welche das sächsische Vaterland seit einem bekannten politischen Ereignisse dem römischen Katho- licismus hat bringen müssen. Ich bewillige cs aber auch mit dem dringenden Wunsche, daß man in gewissen andern Provin zen Deutschlands nur zum zehnten Lheile so freigebig und so wohlwollend gegen unsre Glaubensgenossen sein möchte, als wir es in Sachsen gegen die Katholiken sind. Ich muß noch mals auf jenes Buch zurückkommen, kn welchem abermals schon anderwärts gelesene Behauptungen ausgesprochen werden, die darauf hinauslaufen, daßinunsermLandedie Katholiken bedrängt und gedrückt würden; es wird gesagt, daß gegen die Katholiken m Sachsen gegen alles Recht und Billigkeit gehandelt würde; es wird gesagt in diesem Buche, daß ungerechte Bedrückungen von ihnen müßten erduldet werden. Das sind Vorwürfe, die nicht nur das sächsische Volk, sondern auch d'ie hohe Staatsre gierung treffen; das sind Behauptungen, die man, wenn man sie mit dem rechten Namen bezeichnen soll, für boshafte Verleum dungen halten muß. Vorwürfe dieser Art muß man entschieden zurückweisen. Ich wollte Gott danken, wenn in andern katholi schen Provinzen Deutschlands unsre Glaubensgenossen doch nur zum zwanzigsten Lheile so gut und gerecht behandelt würden, wie die Katholiken in Sachsen. Um auf die Sache selbst zurück zukommen, werde ich das Postulat bewilligen, aber auch in der Voraussetzung, daß die 755 Thaler für das katholische Waisen haus zu Dresden in Zukunft gänzlich aus dem Budjtt in Weg fall kommen; denn diese Position halte ich nur für eine von den vielen unstatthaften Bevorzugungen, welche sich der römische Katholicismus in unserm Vaterlande seit einem gewissen zur Genüge bekannten Zeitpunkte zu verschaffen gewußt hatte. Staatsminister v. Wietersheim: Zu diesen Gründen, welche bereits in der Kammer angeführt worden sind für die Billigkeit dieses Postulates, erlaube ich mir noch einiges Wenige hinzuzufügen. Ich beziehe mich zuvörderst auf das, was der geehrte Abgeordnete zu meiner Rechten bemerklich machte in Be zug auf den 132jährigen Besitzstand; ferner auf das, was der geehrte Sprecher, der zuletzt sprach, anführte, nämlich anf die Rücksichten, die das Land nicht allein den Katholiken zu Leipzig, sondern auch den Meßfremden schuldig ist. Dazu kommt auch noch ein sehr entscheidender Umstand, daß die Unbrauchbarkeit der katholischen Kirche in Leipzig nicht durch Baufälligkeit, nicht durch ein Naturereigniß, sondern durch Verfügungen des Staa tes herbeigeführt worden ist. Endlich tritt dazu noch der Grund, daß dieses Gebäude nicht aufgehört hat, brauchbar zu sein, son dern es ist für andere Zwecke des Staates vollkommen brauchbar und gewährt auch jetzt einen bedeutenden Nutzen; es würde also, wenn der katholischen Kirchengemeinde zu Leipzig keine Entschä digung gewährt würde, der Staat aus diesem Ereignisse noch Vorthcil ziehen. Stellv. Abg. Baumgarten: Die Kammer erklärte sich, als dieses Postulat bei ihr zuerst zur Berathung kam, in ihrer Majorität gegen dasselbe. Die Deputation der ersten Kammer hat kn ihrem Berichte den Beitritt zum Beschlüsse der diesseitigen Kammer angerathen und dabei auf den Inhalt des Berichtes un serer Deputation hingewiesen. Die erste Kammer selbst aber hat in Berücksichtigung des ungewissen Ausgangs eines Rechts streites nach 132jährigem Bcsitzthume das Postulat angenom men. Die Rücksicht auf den 132jährigen Besitzstand kann mich, weit entfernt, für das Postulat zu stimmen, nur bestimmen, ge gen dasselbe zu votiren. Wenn man den Bekennern der katho lischen Confession zu Leipzig, procario, bittweise, das Gebäude eingeräumt hat, so sollte ich meinen, das könne nicht einen Grund abgeben, ihr dasselbe fernerweit einzuräumcn, wenn eine an dere Bestimmung des Gebäudes sich nokhwendig macht. Von der Deputation ist als weiterer Grund der Bewilligung ange führt worden, daß die Verweigerung dieser Entschädigung bei den katholischen Glaubensgenossen des In- und Auslandes einen sehr ungünstigen Eindruck machen würde. Meinestheils muß ich diesen ungünstigen Eindruck dahingestellt sein lassen; ich will ein derartiges Urtheil über mich ergehen lassen, ich bin der An sicht, was einem Lheile recht ist, das ist dem andern billig. Wenn wir Protestanten eine Kirche und Schule gründen und erhalten, so geschieht es auf unsere Kosten, und ich kann die Lo gik nicht begreifen, daß man einer andern Confession günstigere Bedingungen stellen soll, als der, welcher man selbst eingehört. Dem geehrten Abgeordneten, der vor mir gesprochen hat, der für seine jetzt geänderte Wiüensmeinung als Grund angeführt hat, das Postulat sei an sich sehr gering, kann ich nicht beipflichten. Zn einer Sache, wo es sich um das Princip handelt, sehe ich keine Geringfügigkeit, bei Prknckpien läßt sich Nichts abhandeln. Er hat auch angeführt, in einem Lande, wie Sachsen, erfordere es die Liberalität, daß einer jeden Confession freie Ausübung ih res Cultus eingeräumt werde. Der Meinung bin ich auch voll kommen ; es ist mir nicht bekgegangen, an diesem Axiom das Ge ringste deuteln zu wollen. Aber ebenso wenig läßt sich daran deuteln, daß jede Confession ihren Cultus auf eigene Kosten aus üben soll. Dies ist meine Meinung, und ich werde gegen das Postulat stimmen. Abg. v. Lhielau: Ich muß doch auf einen einzigen Punkt, welchen der Abgeordnete ansilhrte, aufmerksam machen. Er sagt, daß durch den Beschluß der Deputation den katholischen Glau bensgenossen ein günstigeres Zugeständniß gemacht würde, als unfern eigenen Glaubensgenossen. Ich muß das ableugnen. JchfrageSie, meine Herren, ob Sie nicht dasselbe anrathen wür den, wenn eine protestantische Kirche 132 Jahr, mag es auch nur bittweise geschehen sein, ein solches Gebäude besessen hätte und dieses durch die Verschuldung dessen, der die Gemeinde so lange Zeit in Besitz gelassen, dadurch, daß man vergessen hat, die Kraft der Substructkon zu prüfen, als man den Ueberbau be schloß, so in Verfall gerathm wäre, daß es seine Bestimmung nicht mehr erfüllen könnte? Ich finde darin keine große Begün stigung, nur einen Act der Billigkeit und Gerechtigkeit, daß, wenn man eine Gemeinde aus ihrem Locale verdrängt, man ihr
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