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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 124. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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III. Nach dm Erklärungen der von der Deputation zu den Vor- berathungen über diesen Gegenstand erbetenen königlichen Herren Commissarien hat nunmehr das hohe Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts denjenigen Standpunkt gewonnen, von welchem aus das längst begonnene und vorbereitete Werk zweck entsprechender Verbesserung des Gelehrtenschulwesens im Lande mit Erfolg erreicht werden kann, und nach der der Deputation gegebenen ausdrücklichen Zusicherung wird das hohe Ministerium zur Ausführung des diesfalls Erforderlichen im Verwaltungs wege, durch Verhandlung und Anordnung, nun sobald und so umfassend als thunlich vorschreiten, hierbei aber zugleich erwägen, was etwa noch einem besondern Gesetze anheimfallen möchte, und wenn sich die Nothwendigkeit eines solchen ergeben sollte, dieses im Entwurf einer der nächsten Ständeversammlungen vorlegen. Es wird aber bei diesem Geschäft einerseits zwar das oberste Bedürfniß der Einheit und Planmäßigkeit sorgfältig im Auge be halten, andrerseits jedoch auch der Selbstgesetzgebung und Frei heit der Gymnasialverwaltungen, sowie beziehendlich der Selbst bestimmung der Eltern und Schüler, möglichst freier Spielraum gelassen und örtlichen Wünschen und Bedenken in den geeigneten Punkten thnnlichste Beachtung gewahrt werden. Um so weniger kann aber die Absicht, ja die dringende Pflicht des hohen Mini stern, durch allgemeine normative Vorschriften einzuschreiten, ver kannt werden, als nicht allein die eigne mehrfache Wahrnehmung desselben, sondern auch beachtungswerthe Stimmen des Aus landes, sowie das gewichtige Urtheil der ausgezeichnetsten Uni versitätslehrer es außer Zweifel gesetzt haben, daß, ungeachtet des in Überlieferung gründlicher classischer Bildung und achter Wis senschaftlichkeit , wie in den vorzüglichen Leistungen der großen Mehrzahl der Lehrer begründeten relativen Vorzugs des sächsi schen Gymnasialwesens vor dem der meisten andern deutschen Staaten, ersteres dennoch in mehrfacher Beziehung, namentlich auch in doctrineller Hinsicht mehr oder minder noch an nicht uner heblichen Mangeln leidet. Konnte die unterzeichnete Deputation sich mit den nach dem Vorstehenden von den Herren Negierungscommissarien gegebe nen Erklärungen und Ansichten nur einverstehen, so ergibt die weitere Verfolgung der Aufgabe, wie und auf welchem Wege die Regulirung des Gelehrtenschulwesens zu erfolgen habe, daß der Gegenstand vornehmlich in drei Haupttheile zerfallt, in allgemeine Verfassung der Anstalten, Organisations plan, 8) besondere Bestimmungen für den doctrinellen Zweck, Lehrplan, und in 6) besondere Bestimmungen für den sittlichen Zweck der Anstalten, Disciplin. In aller dieser Beziehung kann nicht gar Vieles für die ei gentliche Gesetzgebung übrig bleiben, sondern es ist der Gegen stand, wie erwähnt, vorzugsweise Sache der Verordnung und der Verhandlung. Ueber die Nothwendigkeit, daß im vaterländischen Gelehr- tenschulwescn, abgesehen von der nebenbei ebenfalls zu berück sichtigenden Disciplin, durch einen allgemeinen Organisations und Lehrplan Schritte geschehen müssen, will sich die Deputation nur gestatten, auf die Bemerkungen hinzuweisen, welche der dä nische Oberlehrer Ingerstev aus Randers bei einer im Auf trage seiner Regierung im Jahre 1839 nach Deutschland und Frankreich unternommenen Reise über die sächsischen Gelehrten schulen gemacht hat. Indem Jngerslev nämlich den alten Ruf H. 124. classischer Gelehrsamkeit an den sächsischen Schulen hervorhebt, bezeichnet er als vorzügliche Gebrechen ihres jetzigen Zustandes: ») daß die Ortsschulbehörden nicht derartig organiflrt seien, daß sie dem Schulwesen ausschließlich ihre Zeit und Kraft wid men könnten, K) daß die Lage der Lehrer an manchen Schulen noch schlecht und überhaupt precair sei, c) daß es an allgemeinen Bestimmungen über Lehrcursus und Lehrplan u. s. w., sowie an Ucbereinstimmung in Einrichtung und Leitung der verschiedenen Schulen mangle, 6) daß bestimmtere und eine zweckmäßigere Controle des Staats gewährende Vorschriften für die Maturitätsprüfungen nöthig seien, und «) daß es an zweckmäßigen Maßregeln für die Bildung der Lehrer und an Vorschriften für deren Prüfung fehle. Nicht minder will die Deputation noch aus einem extract- weiseihr zugekommenen, von dem akademischen Senate zu Leip zig an das hohe Ministerium des Cultus und öffentlichen Unter richts erstatteten Berichte herausheben, daß darin gesagt wird, es liege am Lage, daß'selbst innerhalb der classischen Studien das Materielle zum Lheil eine ungehörige Begünstigung er halte, und daß die Vermehrung des Dockrens und die Erhöhung der Lehrgegenstände keineswegs den Erfolg gehabt habe, unter- richtetere und geschicktere Jünglinge als früher zur Universität zu senden. Hat die Deputation demnächst noch Einiges zu bezeichnen, was ihr bei ihrer diesfallsigen Beschäftigung ganz besonders als beachtungswerth hervortrat, so ist es in Folgendem enthalten. Eine unbedingte Gleichförmigkeit hinsichtlich der Geschäfts führung sowohl als aller Disciplinarvorschristen für alleGymna- sien erscheint theils nicht von großer Wichtigkeit, theils auch nicht völlig ausführbar, da die besondern Verhältnisse der einzelnen Anstalten und hinsichtlich der Disciplin sogar die localen Ein flüsse bei der Verschiedenheit zwischen großen und kleinern Städten zu berücksichtigen sein werden. Wenn überhaupt der Zweck der Gymnasialbildung sowohl als auch das endliche Ziel, welches sie erreichen soll, genauer und schärfer, als bisher zu bezeichnen sein wird, so erscheint es wün- schenswerth, daß hierbei die Methode, die Gliederung und An ordnung des Unterrichts sich ferner dem Geiste der frühern Schul ordnung anschließen, doch besondere Aufmerksamkeit auch auf die am zweckmäßigsten wohl überall in besondere Hand zu legende Mathematik gerichtet und insonderheit dem Religionsunterrichte, welcher jetzt an mancher Schule von mehren, ja von fünf Leh rern ertheilt wird, die nöthige Einheit des Systems nicht versagt werden möge. Von vorzüglicher Bedeutsamkeit scheinen aber die Verhält nisse der Lehrenden sowohl bezüglich auf ihre scientifische und practische Vorbildung, als auch auf ihre pecuniäre Stellung zu sein. Denn besitzen wir auch philologische Institute, so beschrän ken sie sich dem Vernehmen nach nur auf die Behandlung der al ten Schriftsteller; es erscheint aber überhaupt und besonders auch rücksichtlich der künftigen Lehrer selbst gewiß wünschenswert!) und nützlich, daß neben dem Studio des classischen Alterthums, wel ches mit Recht vorwalten soll, auch die übrigen Elemente des Gymnasialunterrichts, als Geschichte, Rhetorik, Poetik, deutsche Literatur und Aehnliches, eine sachgemäße Berücksichtigung er langen. 1*
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