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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 126. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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des Landes das Gesetz ganz unausführbar sein, weil die kleineren Landparcellen gar nicht zu haben sein werden; es würde also Alles nur auf Ausnahmegesuche hinauslaufen, deren Kosten für die Leute, welche sich ein kleines Haus bauen wollen und ost nur geringe Mittel dazu haben, gar ein großes Object ausmachen werden. Ich bin der Mei mrng, daß es für den, der seine kleinen Ersparnisse zu einem Hausbau mühsam sammelt, etwas sehr Nachtheiliges ist, wenn ihm die Anlegung dics.r Ersparnisse da durch erschwert wird, daß zum Anbau eines Hauses noch die Erwerbung eines größern Grundbesitzes erforderlich sein soll. Ich habe mehrmals gesehen, wenn durch Mangel an Bauplätzen oder durch große Theuerung derselben die Leute in ihrem Bestreben entmuthigt wurden, daß sie dann die gemachten Ersparnisse auf eine andere, nicht wünschenswerthe Weise verwendeten. Ich muß auf das Dringendste wünschen, daß wir bei unserm abl.h- nenden Beschlüsse stehen bl.iben, und bin fest überzeugt, daß wir dem überhandnchmenden Pauperismus nicht steuern, sondern ihn befördern werden, wenn wir das Anlegen neuer Hauser und Wohnungen erschweren wollen. Abg. Zische: Ich schließe mich dem an, was der Abg. v. Mayer gesagt hat, und muß vorzüglich mich gegen die Ansicht des geehrten Abg. Sachße aussprechen. Er hat gesagt, es sei zu wünschen, daß auf dem Lande mehr zur Miethe gewohnt werde und daß daselbst eigenes Besitzthum weniger erforderlich sei. Es ist aber b r.its von dem Abg. v. Mayer herausgehoben worden, daß in den Fabrikgegcnden Jeder, der es möglich mach n könne, ein Stück Feld zu erwerben suche, wodurch er in den Stand gesetzt wird, entweder rine Kuh oder eine Ziege zu halten und Kartoffeln zu bauen. In gar vielen Fällen ist es aber eben ganz unmöglich, Feld zu kaufen, aus Mangel an Gelegenheit dazu und an Geld. Ich möchte wissen, wie der Sachße'sche Vorschlag in Ausführung zu bringen wäre? Denn wenn Einer z. B. eine Dachstube bewohnt, so kann er unmöglich Laudwirthschast betrei ben, eine Kuh halten. Es ist gesagt worden, es wäre dispensa- tionswelse zu der Erlaubnis; zu gelangen, ohne die IVO Hi Ruthen Feld ein Häuschen zu erbauen; aber mit welchen Umstanden ist die Eilangung der Dispensation verbunden! In vielen Fällen würde das wenige Geld, was einem Armen zu Erbauung eines Häuschens zu Gebote steht, in den Kosten für die Dispensation aufgehen, und die Folge würde sein, daß die Leute den Muth ver lören, ein Haus zu bauen , sie würden dann vorziehen, zu dem Gemeindcvorstande zu gehen undzu sagen: wir haben keine Woh nung, schaffe uns welche! und die Folge wäre: Erbauung gro ßer Gemeindehäuser mit allen ihren Unzuträglichke'ten.' Ob das aber eine Wohlchat für die Gemeinde und für das Gesammt- wohl sein würde, lasse ich dahingestellt, werde aber aus diesen Gründen bei unserm frühem ablehnenden Beschlüsse stehen bleiben. ' Abg. Sachße: Der Abg. Z'sche meinte, es wäre unaus führbar, daß der Bewohner einer Dachstube eine Kuh halten könne, es ist aber ebenso unausführbar, mit einem Hause, wo zu Nichts gehört, als ein Bleichplätzchen oder der Raum der Dachtraufe, eine Kuh zu hallen. ES ist verschieden bemerkt n. IS6. worden, daß das Ausdüngen der Miethsleute ebenso gut von statten gehe, sie mören ein Haus besitzen oder nicht, sie können Erdäpfel in fremde Aecker auslegen wie Andere, die ein Häus chen haben, indem diese ebenfalls nur zu fremdem Boden ihre Zuflucht nehmen müssen. Man hat dabei vorzugsweise auf die dichtbevölkerten Fabrikgegenden Rücksicht genommen, diese aber machen nur einen kleinen Theil des Landes aus. Wenn Häu ser ohne Dispensationen dort nicht aufgeführt werden können, weil dazu nicht Platz innerhalb der Gemeinderäume ist, wo Häu ser ohne Grundbesttzzubehör aufgebaut werden können, weil der in der Gesetzborlage für jedes neue Haus erforderte Grund und Boden nicht zu erlangen, so wird es doch anderwärts und wohl überall außerhalb der Fabrikdistricte ausführbar sein. Ich kann es aus staatswirthschaftlichen Rücksichten nur angemessen fin den, wenn ein gewisser Wohlstand unfehlbar unter einer größern Zahl von Landesbewohnern dadurch begründet wird, daß die Häuser zugleich mit einem Flächenraum umgeben sind, welcher großentheils die Nahrungsmittel für den E'genthümer sichert. Das Gegentheil kann nur dazu führen, daß die polizeilichen Be sorgnisse, die man kn Beziehung auf Vermehrung der Eigen- thumsvergehen Seiten der Hausgenossen aufgestellt hat, rückstcht- lich der Besitzer von Hausern ohne solches Zubehör mehr und mehr eintreten, und zwar noch in größerer Maßö. Denn in einem Hause, wo mehre Parteien zusammenwohnen, kann von ei nem Bewohner leicht das Einbringen von gestdhlenen Früchten und anderen Sachen zufällig oder absichtlich wahrgenommen werden. Es findet da von selbst eine gegenseitige Beaufsichti gung statt. Wo aber einzelne Häuser vorhanden sind, die nur von den Eigenrhümern bewohnt werden, da haben diese ganz freies Gebühren, sobald die entwendeten Gegenstände innerhalb ihrer vier Pfähle gelangt sind, dann kann Niemand wahrneh men, ob sie aufrechte oder unrechte Weise erworben worden. Abg. v. Thiel au: Ich trage auf Schluß der Debatte an, denn wir haben über diesen Gegenstand bereits zwei lange Sitzungen gehalten, so daß sich Jeder darüber klar sein muß. Präsidentv. Haase: Unterstützt die Kammer diesen An trag?—Geschieht zahlreich. Präsident v. Haase: Da Niemand für die Fortsetzung her Debatte spricht, so frage ich: Soll die Debatte überAb- schnilt II. geschlossen werden? —Einstimmig Ja. Referent Secretair v. Schröder: Wenn von mehren Sei ten das Gutachten der Deputation abermals angegriffen worden ist, so muß ich mir doch noch einige Bemerkungen dagegen erlau ben, obwohl meistentheils die Behauptungen der Gegner bereits von andern Rednern widerlegt worden sind. Einzelne Bemer kungen indessen sind noch ungerügt gcblieben, und ich muß des wegen darauf zürückkommen. Gleich von dem ersten Redner wurde bemerkt, daß, wenn man gestatten wollte, kleine Häuser ohne weitern Grundbesitz zu erbauen, auch keine Garantie für die Moralität der Leute vorhanden sei, da sie nicht auf fester Basis berube. Wie ich den Satz versieben sollte, konnte ich in der That erst nicht recht begreifen, indcff nhat ihn der geehrte Abz. Sachße, her zuletzt sprach, etwas näher erläutert, jedoch kann ich meines- 2
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