Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 180. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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2431 Staatsminister v. Lind en au stellt die Frage, ob dieKam- mer glaube, Hicmit die allgemeine Berathung für geschloffen zu halten, und auf die einzelnen §Z. eingehen zu können. Die Kammer beschließt jedoch die allgemeine Berathung eintreten zu lassen, und nimmt Die l. Kammer ist mit diesen Grundsätzen in derallgemci- i. und die Deputation Königreich Sachsen besteht eine allgemeine Ständeversammlung" minder bestimmten, vor der Hand eingetretens Erledigung an- deutenden Ausdrücken, „wird die besondere Provinziallandtags- verfassung in der Oberlausttz und die Kreistagsverfaffung in den alten Erblanden noch ferner fortbestehcn " — der gedachte Vor behalt nöthiger Modisicationen in diesen Provinzial- oder Kreis- tagsverfaffungen Alles aus, was mit der Constitution des König reichs Sachsen und der darinnen bedungenen Gleichstellung bei der Landescheile in irgend einem Widerspruch steht; und der Ge genstand dieser vorbehaltencn Modiftcattonen kann kein anderer sein, als die gleichförmige Vercinbarmachung dieser Provinzial- und Kreistagsverfaffungen mit der Constitution. Auch dürfen nach 79. der Verfassungsurkunde Angelegenheiten, wel che vor die Ständeversammlung gehören und in ersterer bestimmt vorgezeichnet find, in keinem Falle zur Erledigung an die Krelsstände oder an einzelne ständische Corporationen gebracht werden. - Die Oberlausitz ist nunmehr» ein Kreis des Königreichs Sachsen und erhält eine Kreisdircction, welcher, weil für eine solche die eigentliche Oberlausttz an Umfang und Bevölkerung zu klein, ein Stück vom Meißner Kreise zugetheilt wird, was bei dem Fortbestehen der dortigen Provinciallandtagsverfassung in der zcitherigm Art. ganz unthunlich wäre. Dieses Zutheilen ist einer der mehreren nöthigen Acte jener möglichst annähernden Gleichstellung, wider welche gar sehr verstoßen würde, wenn zum Nachthell der Staatskassen die besondere Oberamtsregierung zu Bautzen für ihren jetzigen beschrankten Bezirk bliebe, wahrend die sieben- bis achtmal an Umfang und Bevölkerung größeren übrigen Kreise des Königreichs entweder nur in drei Krcisdirec- tionsbezirke getheilt würden, oder es wohl gar bei ihrer zeirheri- gen einen Landesdirectionsbehörde sein Bewenden hatte.— ES sind auch ganz gewiß die Stände der Oberlausitz weit entfernt ge wesen, sich ihr mit der Constitution emtretendes Verhälrniß an- standniß der Stande derselben.zu innigerer Verbindung beider Landescheile so weit herbeizuführen gesucht, als es mit Rücksicht auf deren besondern Rechte und Interessen, bei deren Verschie denheit in der Verfassung, in der Verwilligung, in den Abgaben, im Schuldenwesen, der Verwaltung und ihren Formen im Wege eines freien Vertrags geschehen können. — Die Deputation er achtet zwar gleichfalls, daß die Kammern dieß dankbarst anzuer kennen haben, glaubt jedoch indem, was sie Eingangs von der unvermeidlich in der Annahme der Constitution begründeten.Folge der fraglichen Abänderungen gezeigt hat, von der zumeist in der 1. Kammer genehmigten Ansicht der Deputation derselben in so fern abweichen zu müssen, als letztere Mehreres unter der Kate gorie des bloß Wünschenswerthen, was als nothwendig gel tendürfte, gebracht, anders ganz übergangen oder kaum berührt, und auf diese Weise den in den meisten Puncten Seiten der Ober lausitzer Stände materiell gemäßigten formellen Particularver- trag bei mehreren §Z. als einen auch materiell freien Transact be urteilt hat. — Das hauptsächliche Ergebniß dieses Particular- verttags ist übrigens kein anderes, als das in jenem Bericht S. 182. unter 1. s. b. 2.3.4. 5.6.7.8.9.10.11. und 12. Zu sammengestellte , und rs ist die Deputation mit der betreffenden Deputation der 1. Kammer darinnen einverstanden, 1) daß, da die Stände der Oberlausitz, wie die der alten Erblande, auf dem Grund der neuen Verfassung die derselben entgegcngestandenen Rechte und Privilegien der früheren Verfas sung aufgegeben haben, alle im Zusammenhang mit der neuen Verfassung unentbehrlich nöthigen Veränderungen in der Oberlausitzer Particularvcrfassung jedenfalls Platz zu greifen ha ben, daß daher die Deputation jeden Paragraphen hiernach zu prüfen habe; 2) daß durch die Verfassungsurkunde nicht gebotene Abän derungen , wenn man das „nicht geboten" von dem Sinne der 3) daß die Genehmigung der auf das Finanz-Abgaben- ders zu denken und zu wünschen, weßhalb die Deputation auf? wie namentlich aus ZZ. 1. 3.2b. 39. r0. das Bezug nimmt, was in dem Bericht der betreffenden Depu-! 61. ^9. und 154. hervorgeht, versteht, von der Zustnnmung der tation der 1. Kammer vom 3. Juli 1833 unter I. ausführlich ent- Oberlausttzer Stande abhangen, und dagegen von Sekten der halten ist. — Se. königl. Majestät und der Prinz Mit- Standeversammllmg em Wwerspruch nicht erfolgen könne? regent königliche Hoheit haben der Oberlausitzer Stande '3) d.'» —p ä-f Zu sage vom 11. Juli 1831, daß sie auch hinsichtlich solcher pro- f und Schuldenwesen derOberlausitz und der Vereinigung desselben vincieller Einrichtungen, bei denen in Folge der neuen Verfas- j mit dem der alten Erblande sich beziehenden Puncte nach dem al- fung eine Veränderung zwar nicht unbedingt erfvrder- j lerhöchsten Decret auf die Zustimmung der Standeversammlung lieh,- jedoch wegen Einheit der Verfassung und j gestellt sei, daß jedoch die dabei beabsichtigte, vollkommen gleich- Verwaltung wünschenswerth erscheinen möchte, der im i mäßige Beitragsleistung der Oberlausitz zu allen Staatsbedürf höchsten Decrete vom 1. März 1831 geäußerten Erwartung ent-l niffen erst nach einer den Bestimmungen des 39. §, derVerfas- sprechen wollten, angenommen, dabei auch im Decret vom 10. sungsurkunde entsprechenden Begründung eines neuen Abgaben- Aügust1831 die wegen nothwendiger Veränderungen der auf den! spstems eintreten, und bis dahin und zwar wenigstens theilweise Traditionsreceß vom 30. Mai 1635 beruhenden Particularver-! die Beibehaltung des jetzt bestehenden Weitragsverhältnisses statt- fassung und Verwaltung der Oberlausttz stattgehabten Verhand- finden solle. ,: lungen zugcsichert, deren Ergebniß der Ständeversammlung zur Die l. Kammer ist mit diesen Grundsätzen in der allgemci- Erklärung über diejenigen Puncte, welche darinnen auf das Ver- neu Berathung einverstanden gewesen, und die Deputation haltniß der Oberlausitz zu den Erblanden sich beziehen, wohin geht nun darauf über, die einzelnen Paragraphen nach den oben namentlich der zweite und dritte Abschnitt, das Finanzabgaben- ausgestellten Eesichtsvuncten zu beurtheilen, wobei sie der Be- und Schuldenwesen betreffend, zu rechnen sei, mittelst allerhöch- schss.ffe dcr 1. Kammer da, wo sie Vorkommen, gedenken , und sten Dccretsvom27.Januar18'33 vorgelegt ist. —Die gedachte fraglichen Vertrag , ob ihn . schon erst die höchste Geneh- Deputation der 1, Kammer hat aus jenen Vorgängen mit Recht m-gung und ständische Einwilligung dazu erhebt, ohne damit den dabei angenommen en Unterschied zwischen den nach der ntuen Anerkennung bewirken zu wollen, P articularv ertrag nen- Constitution unerläßlich nothwendigcn und den nur» um wird. wünschenswerthen Veränderungen in der Particularverfas-f sung der Oberlausttz ausgestellt und dabei in Betracht der Schwie rigkeit dieser Unterscheidung für alle einzelnen Falle, dankbar an erkannt, dass die Staatsregierung zu Umgehung deßhalbiger un absehbarer Diskussionen nicht allein über die nothwendigm, son dern auch über alle nützlichen und wünschenswerthen Verände rungen in der Particularvcrfassung der Oberlausttz das Einver-
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