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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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Präsident v. Hanse: Zuerst würde über diesen Antrag zu sprechen sein. Staatsminister v. Könneritz: Nur was die Motivirung dieses Antrags anlangt, muß ich bemerken, daß bei einem Ge genstände, über den die Regierung das Gutachten der Stände verlangt hat, man unmöglich erwarten kann, daß die Regierung zuvor ihre Entschließung der Kammer mitthelle. Wenn daher der Antrag dadurch motivirt wurde, daß, bevor man mit der fer- nern Berathung vorschreite, die Negierung ihre Erklärung über die gefaßten Beschlüsse abgebe, so kann dies durchaus kein aus reichender Grund sein, die fernere Berathung auszusetzen. Abg. Häntzschelr Ich erlaube mir darauf zu bemerken, daß mein Antrag lediglich auf die in dem Abschnitte suk 0. er wähnten Rechte und Begünstigungen beschränkt ist, über welche die hohe Staatsregierung im allerhöchsten Decrete ein ständisches Gutachten nicht erfordert hat. Dagegen bescheide ich mich, daß auf den Abschnitt sub V., in welchem vom Amortisationsplane die Rede ist, sowie auf die Frage wegen der Stempelabgabe ein zugehen sein wird. Abg. v. Watzdorf: Ich habe den Antrag des Abg. Häntz- schcl nicht unterstützt, weil mir scheint, als ob derselbe schon in §. 131 der Verfassungsurkunde seine Erledigung fände. Es ist nämlich durch diese §. festgesetzt, daß, wenn bei bloßen Bera- thungsgegenständen die Kammern verschiedener Meinung sind, dann von jeder Kammer bei dec hohen Staatsregierung eine ver schiedene Schrift eingereicht wird, und ich glaube daher, daß dem Anträge des geehrten Abg. keine Folge zu geben sein wird. Stellv. Abg. Baumgarten: Den Antrag des Abg. Häntzschel habe ich unterstützt, nicht blos aus. dem Wunsche, daß derselbe zu weiterer Erörterung gedeihen möge, sondern aus der Ueberzeugung, daß derselbe zweckmäßig.und nothwendig sei. Die hohe Staatsregierung hat nämlich, wie bereits vielfach besprochen worden, nur eine gutachtliche Aeußerung der Stände darüber, ob die Errichtung landwirthschaftlicher Creditvereine und unter wel chen Voraussetzungen wünschenswerth sei, verlangt. Die Stände haben sich darüber des Mehren ausgesprochen, sie haben sich nicht nur ausgesprochen, sondern auch ihr Gutachten nach mehr als einer Seite zu vertheidigen sich gemüssigt gesehen. Ueber die Ansichten der Stände, insofern es sich um das Princip handelt, kann über diesen Gegenstand, wie ich meinen sollte, kaum irgend ein Zweifel mehr obwalten. Wenn nun in das Detail der Vor lage unters undL weiter eingegangen werden soll, so dürfte dies blos auf den bestimmten Antrag der hohen Staatsregixrung ge schehen; das ist aber, so viel ich bis jetzt die Sache zu übersehen vermag, noch nicht verlangt worden, und nach dem, was vorliegt, hat die hohe Staatsregierung nur eine Aeußerung über den Grund satz verlangt. Durch die Erklärung der Stände wird gewisser maßen eine weitere gutachtliche Aeußerung völlig ausgeschlossen; denn die Stände haben erklärt, daß sie nur unter der Voraussetz ung, daß auch der bäuerliche Grundbesitz mit ausgenommen werde, die Errichtung landwirthschaftlicher Creditvereine für wünschens wertherachten könnten. Nach meinem Dafürhalten würde eine fortgesetzte gutachtliche Aeußerung der Stände nur unter den drei H. 64. Voraussetzungen zulässig sein, daß nämlich die hohe Staatsre gierung den Ständen eine freie Auslassung darüber gestatte, auf welche Weise sie die landwirthschaftlichen Creditvereine errichtet wissen wollen, abgesehen von jeder weitern Unterlage, oder die hohe Staatsregierung erklärt, die von den ritterschaftlichen Ver einen der Oberlausitz und der Erblande eingebrachten Entwürfe machen wir zu den unsrigen; es wäre das eine Art und Weise, die mit einer ständischen Petition verwandt zu sein schiene; ich weiß aber nicht, ob das der Weg der Staatsregierung sein würde; oder endlich, sie bringt selbst einen selbstständigen Gesetzentwurf ein, und dann ist es Pflicht der Stände, sich darüber auszusprechett. Nach meinem Dafürhalten liegt über jetzt in Bezug auf das ein zelne Eingehen der Stände eine Pflicht derselben weiter nicht vor, und deshalb habe ich auch den Antrag des Abg. Häntzschel un terstützt. , Staatsminister v. Könneritz: Was der letzte Abgeordnete erwähnte, scheint wenigstens mit der Motivirung des Antrags durch den Abg. Häntzschel nicht übereinzustimmen. Er sagt sehr richtig, die Regierung habe nur über die Grundzüge das Gutach ten der Stande verlangt, darüber hat die Kammer im Hauptwerke Beschluß schon gefaßt, und somit wäre die Angelegenheit beendigt; denn über die speciellen Bestimmungen, welche in den Statuten entwürfen enthalten sind, hat allerdings die Regierung eine Er klärung der Stände gar nicht verlangt. Ich habe deshalb auch in der ersten Kammer, als man diese Rechtsbegünstigungen, die namentlich in das Reffort des Justizministerii einschlagen, berieth, erklärt, daß diese noch vielfachen Modisicationen unterliegen wür den, daß also auch die Regierung noch gar'nicht übersehen könne, welche Modisicationen bei dem Einem oder Andern einzutreten haben möchten. Stellv. Abg. Baumgarten: In der Aeußerung des HE Justizministers finde ich nur die Bestätigung meiner Ansicht, daß im Principe die Meinung über die Vorlage nicht mehr zweifelhaft fein kann. Worüber also sollen sich die Stände nunmehr nöch erklären? Abg. Oberländer: Wenn auch auf die Aeußerungen des Abg. Baumgarten berichtigend zu bemerken ist, daß von einem Beschlüsse der Stände noch nicht die Rede fein kann, weil zu nächst erst von dem Beschlüsse der zweiten Kammer die Rede ist, so stimme ich doch im Hauptwerke mit ihm überein, da ich VeM Anträge des Abg. Häntzschel beipflichte. Einfach ist die Sache doch so: die Kammer hat sich mit der Errichtung eines ritter schaftlichen Creditvereins, welchen die hohe Staatsregierung ins Leben zu rufen beabsichtigt, und den Ansichten, welche dar über der Ständeversammlung zugegangen sind, nicht einver standen erklärt, ihre Beistimmung versagt, die Kammer kann sich daher auch füglich nicht darüber erklären, einmal, welche Verpflichtungen einem solchen ritterschaftlichen Creditverein auf» zuerlegen sein, und dann, welche Vergünstigungen ihm Seiten der Staatsregierung zu Lheil werden möchten. Staatsminister v. Könneritz: Nur das Einzige hübe ich zu bemerken, daß die Regierung die Frage selbst, nicht zur Zu- 1*
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