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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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Antrag eingegangen, weil er erst dann zur Berathung gelangen soflte, wenn sich die geehrte Kammer über Punkt 7 ausgesprochen hätte. Jedoch erinnere ich nunmehr gleich jetzt, daß die Kam mer den bei dem Einnahmebudjet gestellten Antrag auf gänz lichen Wegfall des Hypothekenstempels abgeworfen hat. Präsident v. Haase: Ich erinnere mich jetzt allerdings, daß damals ein derartiger Antrag abgelehnt wurde. Abg. Georgi (aus Mylau): Es ist der Antrag bei Be rathung des Einnahmebudjets abgeworfen, die ganze Position der Stempelabgabe unvermindert bewilligt worden, und wenig stens von Seiten der Deputation wird deshalb diese Angelegen heit nicht wieder zur Sprache kommen. — Ich verkenne die gute Absicht des Herrn Antragstellers keineswegs; aber ich wüßte in der That nicht, in welcher Weise die von ihm beanspruchte Aus nahme von der Entrichtung der Stempelabgabe den Städten ge währt werden sollte. Der Quittungsstempel müßte überhaupt ahgeschafft werden, und dagegen hat sich die Kammer neulich er klärt. Abg. Sachße: Ich habe den Antrag ebenfalls nicht un terstützt, weil er nicht geeignet scheint. Denn sobald ein Credit- verein für Städte nicht existirt, so kann man in solchen nicht dar auf Anspruch machen. Es sind nur solche Fälle getroffen, in denen der Verein als Creditverein handelt. Secretair 0. Schröder: Ich habe mich auch gegen den Antrag aussprechen wollen und habe ihn nicht unterstützt. Der Fall, wo nach dem Müller'schen Anträge ein Erlaß gewährt werden könnte, kann bei Privatpersonen gar nicht vorkommen. Wenn der Antrag auch angenommen würde, so wird er doch, so gut er übrigens gemeint ist, weder den ländlichen, noch den städtischen Grundbesitzern etwas helfen. Stellv.Abg. Müller (a. Chemnitz): Ich muß gestehen, daß ich das nicht recht begreife. Ich stelle mir vor, wenn ein Ritter gutsbesitzer in den landwirthschaftlichen Creditverein eintritt und die Capitalien werden quittirk, so ist dann der Stempel zu be zahlen. Allein wenn diese Vereine auf Amortisation gegründet sind, so wird dieser Stempel unter 54 Jahren nicht wieder vor kommen. Bei Hausbesitzern kommt dies aber durchschnittlich wohl aller 5 Jahre vor. Ich beabsichtige, daß diesen Capita lien leichter zugeführt und zu billigem Zinsen gegeben werden, damit sie, wie ich schon erwähnte, auch einigen Gewinn haben, wenn landwirthschaftliche Creditvereine ins Leben treten. Secretair 0. Schröder: Es ist ganz richtig, daß die Fälle, in denen der Stempel von Rittergutsbesitzern zu tragen sein wird, künftig selten vorkommen werden; aber wenn sie vorkommen, dann müssen die Rittergutsbesitzer den Stempel auch tragen. Es handelt sich jetzt nur darum, daß derjenige Stempel erlassen werden soll, den die Creditvereine oderHypothekenbanken selbst zu tragen haben würden. Wünschte der Herr Abg. Müller, daß gewisse Stempelsätze für alle Staatsbürger erlassen werden sollen, so hätte er neulich bei Berathung des Einnahmebudjet den von der Deputation gestellten Antrag unterstützen sollen. Er ist aber damals von der Kammer nicht beliebt worden, des halb kann er nicht noch einmal gebracht werden. Referent Abg. Püschel: Einerseits hat bereits die Kam mer darüber schon Beschluß gefaßt, und der Antrag ist insofern auch überflüssig , wenn des Absehen dabei darauf gerichtet ist, daß künftig auch die Städte in solche Vereine treten sollten. Denn «wird die Stempelbefreiung dem ländlichen Grundbesitze gewährt, so können gewiß auch die städtischen Creditvereine einer gleichen Begünstigung sich versichert halten. Vicepräsident Eisenstuck: Daß der Antrag von mir nicht unterstützt wurde, Hat darin seinen Grund, weil wir ihn vor einigen Tagen erst abgeworfen haben. Zweitens muß ich auch gegen das Deputationsgutachten die Bemerkung machen, daß mir die Fassung: „ daß die Bank in allen Angelegenheiten, bei welchen der vorschriftmäßige Stempelimpost von ihr selbst zu tragen fein würde, gänzlich zu verschonen sei," zu allgemein zu sein scheint, und ich glaube, in dieser Ausdehnung würde man sich bedenken müssen,?dem Anträge beizutreten. Nehmen Sie einen Hypothekenproceß an, der wohl vorkommen kann, so ist das jedenfalls eine Angelegenheit, wo der Stempelimpüst zu tra gen ist. Hier sollen sie frei sein. Also eine Ausnahme von die ser allgemeinen Bestimmung muß aufjeden Fall gemachtwerden. Staatsministcr v.Zeschau: Ich habe diesen Gegenstand schon berührt, als der Antrag bei dem Einnahmebudjet zur Sprache kam, der dahin lautete, daß überhaupt der Hypotheken-, Schuldverschreibungs-, Cassations- und Quittungsstempel über zins- und -unzinsbare Eapitalien im ganzen Lande abgeschafft werden möge. Ich habe mich damals dagegen erklärt, weil der Gegenstand ein sehr bedeutender sein und weil er die Folge haben würde, daß die Befreiungen, welche die Creditvereine für sich in Anspruch nehmen zu müssen-glauben, und die ihnen die Regier rung zum Theil nur gewahren will, dann sammtlich zugestandett würden. Da aber jetzt die Angelegenheit nochmals zur Sprache kommt, so muß ich abermals und zwar speciell darauf eingehen. Nach der Beilage v. hat man sich nämlich 5 Falle gedacht, in welchen bei den Geschäften der Creditvereine Stempelentrichtun gen vorkommen können; sie finden sich unter 1—5 angeführt. 1) „Quittungen bisheriger Hypothekengläubiger, welche ihre Forderung dem Creditvereine abtreten, die Zahlung dafür jedoch nicht in baarem Gelde, sondern in Pfandbriefen annehmen, sollen nicht befreit sein." 2) „Quittungen von Seiten des Credit- vereinS über die von dessen Schuldnern dahin erfolgendenCapitals- rückzahlungen unddiesfallsigenHypothekcnrelaxationen." Diese Zahlungen sollen erlassen sein, weil sie die Anstalten treffen wür- ' den."3) „Cassationen der zum Behufe des Eintritts in den Cre- ditverein vorerst etwa zu tilgenden ältern Hypotheken." Hier soll von dem Schuldner die Cassation bezahlt und der Stempel , entrichtet werden. 4) „Schuldverschreibungen der Pfandgrund-
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