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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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Ml das Bedenken noch nicht beseitigt wird, daß hierdurch der Weg zu dem Grundsatz gebahnt werden könnte, daß man auch bei an dern vorkommenden Fallen zu Procent capitatisirte, anstatt zu 4 Procent, was zum großen Nachtheil der Rentenpflichtigen ausfallen müßte. Referent Abg. S a chß e: Ich habe darauf zu bemerken, daß die Besorgniß des geehrten Abgeordneten bei der Geringfügig keit des Gegenstandes hinsichtlich der auflaufenden Verwaltungs- kosten wohl nicht begründet sein möchte. Präsident!). Haase: Ist dieKammer damit einverstanden, daß die Berathung über die Punkte 7 und 8 der 66. Position, sowie über die Anträge der Deputation dazu geschlossen sei? — Einstimmig Ja. Präsident!). Haase: Ich wLrde sonach zur Abstimmung verschreiten. Es sind bei Position 66 unter 7 600Thaler Zuschuß zu den Ablösungsrenten für geistliche Getreidezehnten, unter 8 500Thaler desgleichen zu Verzinsung der Renten ¬ capitalien nach 4 Procent, und endlich noch 43 Thaler 1 Neu groschen 5 Pfennige als zu 7 nachpostulirter, durch inzwischen zu Stande gekommene Ablösungen gemässigter Zuschuß gefor dert worden. Die Deputation rathet uns an, diese gedachten 3 Summen zu bewilligen. Bewilligt die Kammer solche? — Einstimmig Ja. Präsident v. H a a se: Ferner hat die Deputation im Be richte Seite 422 gesagt: „Es erscheint der Deputation als eine Vereinfachung der Verwaltung, daß die Seite 421 erwähnten Ablösungscapitalien von 104,500 Thaler auf die Staats ¬ kasse übernommen und von dieser die Renten nach 4 Procent den Betheiligten gewahrt würden." Staatsminister v. Aeschau: Ich hoffe, die geehrte Depu tation wird sich damit einverstehen, wenn die Worte: „den Be iheiligten" aus dem Anträge wegblieben. Das Finanzministe rium würde allerdings, wenn es die Capitalken übernimmt, kaum in dem Falle sein, an die einzelnen Betheiligten die Zinsen zu zahlen, sondern es würde das Ministerium die zu gewähren den Zinsen zur Auszahlung an die Betheiligten in kolle dem Mi nisters des Cultus gewähren. Secretairv. Schröder: Ich habe gerade geglaubt, daß aus diesen Worten die Hoffnung zu entnehmen sei, daß das hohe Finanzministerium durch seine Cassenbeamten in den Provinzen die Zahlungen an die Bethekligten selbst bewirken würde, na mentlich habe ich hierbei an die Rentämter gedacht und nicht ge glaubt,daß blos darin die beantragte Abänderung bestehen soll, daß künftig das Geld bei dem hohen Finanzministerio ebenso wie zeither vom hohen Cultministerio für das ganze Land ausge zahlt werden soll. , Staatsminister v. Wietersheim: Ich erlaube mir zu bemerken, daß es nicht zweckmäßig sein würde, daß von dem Fi- nanzministerio die Zinsen unmittelbar gezahlt werden, weil in den meisten Fällen, wo Zinsen zu zahlen sind, auch Rentenzu schüsse zu zahlen sind, und diese müssen nun vom Ministers des Cultus gezahlt werden. Was übrigens das Bedenken des Herrn Secretairs betrifft, so erlaube ich mir zu bemerken, daß man sich mit der Frage beschäftigen wird', inwiefern es möglich ist, hier eine einfachere Erhebungsmodalität eintretcn zu lassen. Der ganze Gegenstand bedarf noch einer definitiven Regulirung, die erst in Folge der an die Regierung gestellten Fragen und die An träge der Deputation eintreten kann. Wenn darüber Beschluß erfolgt ist, fo wird sich fragen, ob man nicht die Einrichtung treffen könne, daß gewisse Versicherungsscheine gegeben werden, wie dies z. B. bei den schönburgschenAerarien der Fall ist, aufde- ren Grund die Inhaber der einzelnen Stellen ihre jährlichen Be züge vielleicht bei andern Staatsrecepturen erheben könnten. Secretair v. Schröder: Eine derartige Einrichtung würde allerdings sehr vielen Wünsch en entsprech en. Präsident v. Haase: Es bedarf noch der Erklärung des Herrn Referenten auf die Anfrage des Herrn Staatsminksters an die Deputation, ob nicht die Worte: „den Betheiligten" aus dem Anträge wegbleiben könnten. Referent Abg. Sachße: Ich sollte meinen, die Worte: „den Betheiligten" stünden an ihrem Platze und möchten nicht wegbleiben. Es soll den Betheiligten ausgezahlt werden, von wem? und ob nothwendig durch die unteren Behörden des Fi- nanzministerii? darüber ist in der Deputation nicht berathcn worden. Wenn aber die Deputationsmitglieder sich damit ein verstehen, habe ich auch nichts gegen die Weglassung der Worte; denn bekommen werden sie es auf jeden Fall, auf diese oder auf jene Weise. Abg. P ü sch el: Ich sollte glauben, das hohe Ministerium werde einen geeigneten Weg finden, wie die Sache ohne Beschwe rung der Betheiligten sich einleiten lasse. Ich würde mich daher mit der Weglassung der Worte einverstehen. Abg. Röm er: Ich würde mich auch mit dieserWeglassung .einverstehen. Abg. v. d. Planitz: Ich auch. Präsident v. Haase: Es würde also unter diesen Modi fikationen der Antrag zur Abstimmung kommen, und ich frage die Kammer: ob sie mit dieser Modifikation den Antrag der De putation zu dem ihrigen macht? — EinstimmigJa. Präsident !). Haase: Ferner sagt die Deputation: „Da zur Zeit noch nicht gelungen, die Exemtion der einigen Geistlichen und Schullehrern aus königlich preußischen Ortschaften gebüh renden Getreidezinsen von der Ablösung durchzusetzen, gleichwohl die Genehmigung nicht zu verweigern gewesen,l das Gesetz aber bei den vor seiner Erlassung beendigten Zehntablösungen einen Rentenzuschuß eben deshalb zusicherte, weil bis dahin die Zehn tenberechtigten die Ablösung des Zehntbefugnisscs nicht hindern konnten und diese rechtliche Nothwendigkeit auch bei den gedach ten Ablösungen vorhanden ist, so hat das Ministerium des Cul tus in zwei vorgekommenen Fällen, deren überhaupt nur wenige sein würden, den nur unerheblichen Rentenzuschuß gewährt." und die Deputation hat darauf angetragen, daß wir die Geneh migung dieses Verfahrens aussprechen. Will die Kammer diese Genehmigung aussprechen? Einstimmig Ja. Präsident!). Haase: Ferner hat die Deputation gesagt: „das Ministerium beabsichtige zu Vermeidung eines mit dem
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