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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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hücher also nicht wirklich einen rein wissenschaftlichen Charakter, eine rein wissenschaftliche Tendenz gehabt, so müßten sie in einer ganz andern Sprache geschrieben, müßten ein wirkliches Volks- blatt gewesen sein, was sie doch nun und nimmermehr gewesen sind. Es folgt aber daraus, daß, wenn sie eine wissenschaftliche Tendenz gehabt und fortgeführt haben, sie auch einer Concession nicht bedurft haben, und wenn dies, eine Concession auch nicht zurückgezogen werden konnte, eben weil sie nicht zu ertheilen war, selbst wenn sie freiwillig, also dem Gesetze entgegen, ertheilt wor den wäre. Hiernächst aber glaube ich, daß diese Unterdrückung in der Lhat auch nicht nöthig und daher um so ungerechter war. Man hat die Unterdrückung ausgesprochen, weil in der Zeitschrift gefährliche Lehren, namentlich in Bezug auf die christliche Reli gion , enthalten gewesen sein sollen. Ich habe bereits erwähnt, daß, sind dieselben in einem wissenschaftlichen Gewand, in einer den niedern Kreisen des Volks nicht verständlichen Sprache vor getragen worden, sie schon in dieser Rücksicht eine so bedeutende Gefahr, wie man geschildert hat, nicht gehabt haben können. Allein davon auch abgesehen — wieviel Systeme, wieviel Lehr sätze sind nicht seit dem Bestehen der christlichen Religion schon aufgestellt worden, die auch wohl ganz Anderes zu beweisen ver sucht haben, als eben diese, und doch ist es mit der christlichen Religion" geblieben, wie es gewesen ist. Es müßte auch, wie der geehrte Abg. Brockhaus schon angedeutet hat, um nnsere Religion und Religiosität schlecht bestellt sein, wenn sie durch die Angriffe Liniger Philosophen wankend gemacht werden könnte. Wer will aber der wissenschaftlichen For schung Grenzen setzen? wer will behaupten, wo sie anfängt und wo sie ihr Ende erreicht? und wer will eine Meinung nur allem deshalb verdammen, weil sie von der Meinung aller Uebrigen oder sehr Vieler um ein Bedeutendes abweicht? Wer will leugnen, daß oft die abgeschmacktesten Lehrsätze dazu bekge- tragen haben, die Wahrheit zu finden, die Wahrheit, die wir doch Alle suchen ? Ich möchte um Alles in der Welt nicht, daß dem Volke der Sinn für Religion und Sittlichkeit, sein Glaube und seine Ruhe geraubt würde; ich selbst wünsche nicht, daß mir diese Güter entrissen würden. Aber wer will beweisen, daß dies durch die unterdrückte Zeitschriftgeschehenist? Gesetzt aber auch, es wäre Etwas der Art versucht worden, so frage ich, warum hät sich die Staatsregierung nicht desjenigen Mittels bedient, das sie ja für so nothwendig und untrüglich hält, Gefahr für die Re ligion abzuwenden? Ich frage, warum ist den Censoren nicht Instruction gegeben worden, solche gefährliche Lehren zu unter drücken 2 Entweder die Censur ist ein nutzloses Institut, oder man mußte sich ihrer auf eine andere Weise bedienen. Man Härte nicht zum Aeußersten zu schreiten gebraucht, daher nicht zum Aeuß rsten schreiten sollen, so lange es noch ein anderes Mittel gab, Ueberfluthungen abzuwenden, von dem man ja sonst be hauptet , daß es so segensreiche Früchte bringe. Wenn man sich daran erinnert, daß namentlich im letzten halben Jahre des Be stehens der Jahrbücher die Censur fast Alles hat passiren lassen, was irgend in dieselben hat ausgenommen werden können, so wird man in der Thal zu glauben versucht, daß die Censur ab sichtlich recht lax gehandhabt worden sei, um einen Grund zu ha ben , die Jahrbücher unterdrücken zu können. Solange die Behauptung aufgestellt wird, die Censur sei nöthig, um Gefah ren, die der Religion drohen, abzuwenden, solange glaube ich, ist auchNn der Handhabung der Censur das Mittel gegeben, eine solche gänzliche Unterdrückung, wenn man will, zu vermeiden. Nächstdem muß ich aber auch die Art und Weise, wie die Unter drückung der Jahrbücher erfolgt ist, für eine solche erklären, welche sehr verletzend war. Statt daß man sich sonst damit begnügt, das Verbot eines Buches den Behörden und den Betheiligten be kannt zu machen, ist über das gegenwärtige Verbot ein Mani fest in der leipziger Zeitung erschienen, in welchem Beschuldi gungen auf Beschuldigungen gegendieHerausgeberderZeitschrift gehäuft, einzelne Sätze aus dem Zusammenhangs gerissen wa ren, um das Gefährliche der Zeitschrift zu beweisen, um die Rechtmäßigkeit der Unterdrückung zu beweisen. Es war eine solche Bloßstellung nicht nöthig, und eben darum allerdings eine Verletzung. Auch möchte ich behaupten, daß durch das Mani fest, welches in der leipziger Zeitung erschienen ist, vielleichtmehr dazu beigetragen worden ist, die irrigen, oder gefährlichen Leh ren, welchem dem Systeme der Hegel'schen Philosophie ent halten sein sollen, zu verbreiten, als durch die Jahrbücher selbst je geschehen ist. Bis dahin, wo jenes Manifest erschien, sind gewiß nur sehr Wenige, (sowie denn überhaupt nur wenig Exemplare abgesetzt worden sind) in denFall gekommen,die Jahr bücher zu lcsen, oder sich mit den darin aufgestellten Lehren bekannt zu machen. Durch das Manifest in der leipziger Zeitung wurde nun erstrecht aufmerksam gemacht, was nach dem Systeme derHegel'- schen Philosophie gelehrt wird. Ich glaube also, daß es viel besser gewesen sein würde, wenn man den gewöhnlichen Gang der Dinge auch hier beobachtet hätte. Es würde auf diese Weise zugleich eine Verletzung vermieden worden sein. Endlich aber halte ich auch die Unterdückung der deutschen Jahrbücher für ungerecht in Bezug auf die dadurch verletzten pecuniaren Interessen, wie von dem letzten Sprecher gleichfalls schon angedeutet worden ist. Es ist keine Kleinigkeit für einen Familienvater, ein Einkommen von 800 —1000 Lhlr. jährlich zu verlieren; es ist keine Kleinigkeit für den Verleger, ein Capital von 5000 Ehlr. in die Schanze schlagen zu müssen, und zwar zu einer Zeit, wo ein Unternehmen vielleicht gerade erst anfängt, nutzenbringend zu werden. Man wird sagen, es rechtfertige diesen Verlust der vorausgegangene Mißbrauch; allein ich habe vorhin schon angeführt, daß der Mißbrauch auf andere Weise zu beseitigen gewesen wäre, und dann steht auch das Eigenthum sonst höher. Hält man doch sonst den Schutz des Eigenthums über Alles, man tritt dagegen auf, wenn es verletzt werden soll, man gibt Entschädigung, wenn es verletzt ist. Sollen denn aber Schriftsteller und Buchhändler, also wenn es sich um litera risches Eigenthum handelt, keinen Schutz, keine Entschädigung finden? Wenn man des Miß brauchs wegen die Verletzung von Rechten und pecuniären Inter essen rechtfertigen will, so spreche ich, warum gerade hier? Mir fällt dabei — ich will es so nennen — ein Gleichniß ein. Ein Jagdberechtigter veranstaltet an einem Sonntage eine Treibjagd,
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