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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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durch, daß diese Gebäude unbenutzt und leer stünden , um so größer würde. , Zu großer Erleichterung der baupflichtigen Gemeinden würde es gereichen, wenn die unbenutzt stehenden geistlichen Ge bäude nicht mehr unterhalten oder neu hergestellt werden dürften, sondern wenn man im Gegentheil die Gemeinden ermächtigte, dieselben abzutragen und die Materialien zu verkaufen. Der Er lös aus den letzter» könnte werbend angelegt und der Ertrag davon nach Befinden entweder den Geistlichen als eine Zulage zu ihrem Amtseinkommen überlassen, oder den geistlichen Baucassen über wiesen werden. Durch eine solche Maßregel würden die Geistli chen deshalb keinen Verlust haben, weil man annehmen könnte, daß beider immer mehr steigenden Bevölkerung und dem dadurch erwachsenden Werthe des fruchtbaren Landes es in Zukunft nie mals an Leuten fehlen würde, welche die Pfarrgrundstücke gern um möglich hohe Preise erpachteten, so daß man einer gegründe ten Besorgniß nicht Raum zu geben habe, als könne der Geistliche später durch zufälligen oder verabredeten Mangel an Concurrenz genöthigt werden, seine Ländereien unverhältnißmäßig gering in Pacht zu geben, weil er zur eigenen Bewirthschaftung nicht Ge legenheit hätte. Ingleichen halten die Petenten die Wegnahme derartiger, meistens in der Nähe der Kirche gelegenen Gebäude deshalb noch für nützlich und wünschenswert!), weil dadurch zugleich die Feuers gefahr für die Kirchen in hohem Grade vermindert werden würde. Unter der Verwahrung, als ob sie durch vorstehende Be merkungen die Geistlichen auf irgend eine Weise in ihrem recht mäßigen Einkommen beeinträchtigen wollen, bitten sie die hohe Ständeversammlung: dieselben zu erwägen, und bei der hohen Staatsregicrung sich für die Eingreifung der zur Beseitigung der angedeu teten Uebelstande geeigneten allgemeinen Maßregeln zu verwenden. Die Deputation konnte bei Prüfung vorstehender Bemer kungen zwar nicht in Abrede stellen, daß gegenwärtig ein großer- Lheil der den Geistlichen zu ihrem Nießbrauchs übergebenen Pfarr güter entweder im Einzelnen oder im Ganzen verpachtet sind und daß dadurch wohl manches Wirthschaftsgebäude leer stehen mag, was ungeachtet des Wenig- oder Nichtgebrauchs von den bau pflichtigen Gemeinden unterhalten werden muß. Wenn aber die Petenten deshalb allgemeine Maßregeln verlangen, wodurch sie von der Bauverbindlichkeit jener Wirthschaftsgebäude ent bunden sein wollen, so stellen sich dem höchst wichtige Bedenken entgegen. Die Benutzung der Pfarrgüter bildet unstreitig in den mei sten Fällen einen hauptsächlichen Theil des Diensteinkommens der Geistlichen, es muß ihnen daher ganz überlassen bleiben, auf welche Art sie glauben, den höchsten Ertrag fhr sich zu erzielen, sei es nun durch eigene Bewirthschaftung) durch Verpachtung im Ganzen oder Einzelnen.' Würden aber nach dem Anträge der Petenten die Wirthschaftsgebäude abgebrochen, so stünde dem Geistlichen nur noch der Weg der Einzelnverpachtung offen, indem zur eigenen Bewirthschaftung ebensowohl, als zur Ver pachtung im Ganzen Gebäude erforderlich sind. Eine derartige Beschränkung würde aber sehr ost zum gro ßen Nachtheile der Geistlichen gereichen und würde nie mit den Rechtsbegriffen über Nutznießung zu vereinbaren sein. Wenn die Petenten in der eigenen Bewirthschaftung der Pfarrgüter und dem amtlichen Wirken der Geistlichen einen schroffen Widerspruch erblicken und die Verbindung beider Be schäftigungen als nachtheilig und sogar als unmöglich darstellen, so konnte die Deputation diese Ansicht nicht theilen, indem ihr mehre Fälle bekannt sind, daß Geistliche das Amt der Seelsorge mit eben so großer Sorgfalt und Berufstreue erfüllen, als sie durch die vorzügliche Bewirthschaftung ihrer Güter dem Land- manne ein musterhaftes Beispiel geben, und man überhaupt die moralischen Vortheile, welche die Verbindung der Landwirth- schaft mit jeder andern edeln Beschäftigung herbeiführt, im All gemeinen höher anzuschlagen hat, als die Nachtheile, welche etwa in bestimmten einzelnen Fällen daraus hervorgehen. Die ses empfehlenswerthe moralische Wirken, wodurch die Geistlichen ihre Erholungsstunden ausfüllen, können,-würde ihnen aber gänz lich benommen werden, wenn dem Anträge der Petenten Folge gegeben würde. In denjenigen einzelnen Fällen, wo das Abtragen "der Wirthschaftsgebäude dem Interesse der Geistlichen und der Ge meinden als zuträglich erscheint, wird die hohe Staatsregierung ihre Genehmigung hierzu ohnedem ertheilen. Die Deputation kann demnach so allgemeine Maßregeln, wie sie nach Antrag der Petenten durch die Gesetzgebung ergriffen werden sollen, nicht anempfehlen, schlägt vielmehr der geehrten Kammer vor: diese Petition, als zur ständischen Bevorwortungunge eignet, auf sich beruhen zu lassen. Präsident v. Haase: Will die Kammer sofort auf die Berathung dieses Berichts eingehen? — Einstimmig Ja. Präsident v.Haase: Ich erwarte, ob Jemand in Bezug auf das Deputationsgutachten und die Petition selbst Etwas be merken wolle. Abg. v. Platzmann: Ich kann dem Herrn Berichter statter für diesen Bericht nur dankbar sein, und ich begreife nicht, wie eigentlich die Petenten auf diesen Antrag gekommen sind; denn wenn auch viele Geistliche, vielleicht die meisten, von der eigenen Bewirthschaftung ihrer Pfarrlehne absehen, und dieselben theils im Ganzen, theils in Parcellen verpachten, so ist das zur Zeit noch in ihren freien Willen gestellt, und es kann leicht der Nachfolger eines solchen Geistlichen entgegengesetzter Ansicht sein. Sind aber die Pfarrer entschlossen, zu verpachten, so folgt daraus noch nicht, daß die Scheunenräume überflüssig geworden sind. Gewöhnlich werden dem Abpachter die Scheunenräume sehr nothwendig und nützlich sein, mithin folgt gar nicht daraus, daß sie nicht nöthig waren, und der Antrag auf Abtragung der Ge bäude scheint mir gar nicht aus der Verpachtungslust der Geist lichen hcrvorzugehen. Abg. v. Geißler: Ich kann dem Anträge der Deputation und der Ansicht des geehrten Abgeordneten, der soeben sprach, nicht vollkommen beitreten; ich glaube, daß es nicht unwahr ist, wenn sie sagen: es ist ein Uebelstand, daß die Geistlichen darauf gewiesen sind, zugleich Oekonomie zu treiben; es ist dies in der That ein Uebelstand, der.auch in andern Staaten als solcher an erkannt worden ist. Wenn ich auch das Mittel, welches die Petenten Vorschlägen, geradezu nicht billigen kann, daß nämlich
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