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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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die Geistlichen auf eigenes Rist'co verpachten und ihnen die Ge bäude genommen werden sollen, so würde ich doch, wenn die Petenten vielleicht vorgeschlagen hatten, die Gemeinden möchten die Grundstücke der Geistlichen auf eigene Rechnung übernehmen und den Geistlichen ein Fixum zusichern, gegen diesen Vorschlag kein Bedenken haben. Abg. 0. Platzmann: Wenn der geehrte -Abgeordnete da von sprach, daß die Geistlichen in pecuniärer oder amtlicher Hin sicht besser thun würden, zu verpachten, so bin ich ganz damit einverstanden. Es scheint mir aber nicht gut und für das Pfarr lehn nicht vortheilhaft, wenn die Gebäude abgebrochen werden. Abg. 0. Geißler: Mein Vorschlag ging dahin, den An trag der Petenten so viel als möglich zu begünstigen, und zu gleich die Geistlichen nicht zu beeinträchtigen. Abg. Jani: Wenn man die Gebäude, welche der Geist- liche zur Bewirthschastung seines Pfarrlehns hat, wegreißt, so setzt man ihn in die Noth Wendigkeit, zu verpachten, man gibt ihn in die Hände der Parochianen, und er muß den Pacht preis annehmen, den man ihm bietet, und dies scheint mir die Hauptrücksicht zu.sein, welche hier vorwaltet. Ueberhaupt hat jedenfalls die Wirthschaft, welche zu dem Pfarrlehne gehört, den Vortheil, daß sie deren Inhaber vor den Chancen des Geldwrr- thes sicherstem, und ihm seine Bedürfnisse gewährt, es mag theuer oder wohlfeil sein. Ich kenne Pfarren, welche vor an derthalbhundert Jahren gewiß zu den besten im Lande gehörten, und dermalen schlecht sind, weil die Grundstücke damals zu einem Geldwerthe ausgethan wurden, welcher mit den jetzigen Preisen außer allem Verhältnisse steht. Daher möchte wohl zu wün schen sein, daß man den Pfarrern ihre Wirthschaft, und demzu folge auch die zu deren Betreibung nothwendigen wirthschast- lichen Gebäude ließe. Abg. Scholze: Ich kann demjenigen, was der letzte Spre cher sagte, nicht ganz beistimmen. Wenn auch die Grundstücke nur verpachtet sind und die Scheune wird weggerissen, so kann sich dieses der Pfarrherr sehr gut gefallen lassen. Denn ist das Grundstück nur einzeln verpachtet, so wird die Scheune nicht ge braucht werden, wenn, wie gewöhnlich, die kleinen Leute solches scheffelweise pachten, und meist mit Kartoffeln bestecken, so könnte immer den Petenten erlaubt werden, die Scheune wegzu reißen, was ich für billig anerkenne; denn wenn die Pfarrfelder einmal parcellirt sind, so werden sie schwerlich wieder zusammen kommen, die Gemeinde'bleibt aber auch immer verpflichtet, die Scheune wieder herzustcllen, wenn der Pfarrer sie braucht, und wenn er das Feld wieder selber bewirthschaften wollte. Abg. Lzschucke: Wenn ich auch mit der Deputation stimmen will, so kann ich mich doch nicht ganz mit den Grün den einverstanden erklären, welche sie anführt. Die Dis- culsion hat gelehrt, daß viele Fälle vorkommen können, wo es geeignet ist, daß eintretenden Falls die Gebäude abgebrochen wer den; anderntheils aber kann es ersprießlich sein, daß die Gebäude stehen bleiben, weil sie späterhin wieder gebraucht werden. Der Grund, warum ich mit der Deputation stimme, der von der Deputation selbst nicht angeführt ist, besteht darin, daß, wie der Abg. Scholze angedeutet hat, die Gemeinde dafür zu stehen hat, daß dem Pfarrer immer die Benutzung des Gutes möglich gemacht werde. Sind die Gemeinden darüber einig und der Pfarractor gibt es zu, daß die Gebäude des Gutes nicht mehr nöthig sind, sind sie darüber einig, sie zu veräußern oder weg reißen zu lassen, so steht es der Gemeinde zu, dies zu vollführen, ohne daß von der Regierung ein Hinderniß in den Weg gelegt werden kann. Eine gesetzliche Bestimmung deshalb zu erlassen, würde aus dem vorhin angeführten Grunde nicht möglich sein. Es ist also jeder Kirchengemeinde selbst zu überlassen, wie sie mit dem Pfarrgute gebühren will, wenn nur das Substantial- vermögen nicht geschmälert wird. Abg. Zische: Ich kann mich nur dem Deputationsgutach ten anschließen, und finde dasselbe ganz sachgemäß. Ich kann nicht einsehen, wie man zweifeln kann, daß der Pfarrer Scheunen haben muß, selbst wenn er seine Felder nicht selbst bewirthschastet. Entweder wird in solchem Fall das Feld im Ganzen oder einzeln verpachtet; im erstem Fall wird größtentheiltz der Pachter die Scheune gebrauchen, um das Gctraide einzubringen; die Pach ter einzelner Parcellen aber, kleine Grundstücksbesitzer, Häus ler, welche keine Scheunen haben, um das Getraide einzubrin gen , nutzen die Pfarrscheunen dazu. Sollen aber gar die Oe- konomiegebäude bald eingerissen, bald wieder aufgebaut werden, wenn der eine Pastor die Widemuthfluren nicht selbst bewirth schastet, sein Amtsnachfolger es aber thun will, so finde ich das sehr unzuträglich. Vereiniget sich aber Pastor und Gemeinde mit Zustimmung vorgesetzter Behörde, so wird das der höhem Behörde vorzutragen und ein Abkommen wohl zu treffen sein. Secretair l). Schröder: Ich hätte nicht geglaubt, daß das Deputationsgutachten eine Anfechtung erleiden würde, na mentlich da die Kammer am vorigen Landtage beschlossen hat, einen Theil des Ablösungsgesetzes, so weit er sich auf die Geist lichen bezog, aufzuheben, weil man ihnen einige Natural zinsen erhalten und diese nicht in eine Geldrente verwandeln las sen wollte. Der Antrag des Herrn v. Geißler ging aber dar auf, den Geistlichen das ganze Naturaleinkommen zu entziehen. Das würde natürlich noch viel weiter greifen, als die Ablösungen des geistlichen Naturalzehnten jemals hätten führen können. In wenigen Jahren würde dies einen so großen Ausfall an ihrem Einkommen und einen so entsetzlichen Aufwand verursachen, wenn Alles wieder in den früheren Stand gesetzt werden sollte, daß zu befürchten stände, es möchte die Staats- caffe dazu nicht ausreichen. Abg. V. Geißler: Ich habe es nicht auf die Staatscasse werfen wollen, sondern nur davon gesprochen, ob es den Ge meinden nicht freistehen solle, mit den Pfarrlehnen derartige Contracte abzuschließcn, daß sie das Widemuth in Perpetuum' übernehmen. Secretair v. Schröder: Das ist es ja eben. Wenn der Herr l). Geißler meinte,, es solle ein Abkommen in Perpetuum
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