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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,2
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028225Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028225Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028225Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-06-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1177
- Protokoll57. Sitzung 1207
- Protokoll58. Sitzung 1231
- Protokoll59. Sitzung 1255
- Protokoll60. Sitzung 1289
- Protokoll61. Sitzung 1313
- Protokoll62. Sitzung 1341
- Protokoll63. Sitzung 1367
- Protokoll64. Sitzung 1393
- Protokoll65. Sitzung 1421
- Protokoll66. Sitzung 1451
- Protokoll67. Sitzung 1483
- Protokoll68. Sitzung 1509
- Protokoll69. Sitzung 1519
- Protokoll70. Sitzung 1543
- Protokoll71. Sitzung 1567
- Protokoll72. Sitzung 1595
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1653
- Protokoll75. Sitzung 1685
- Protokoll76. Sitzung 1715
- Protokoll77. Sitzung 1739
- Protokoll78. Sitzung 1763
- Protokoll79. Sitzung 1779
- Protokoll80. Sitzung 1809
- Protokoll81. Sitzung 1835
- Protokoll82. Sitzung 1859
- Protokoll83. Sitzung 1873
- Protokoll84. Sitzung 1897
- Protokoll85. Sitzung 1921
- Protokoll86. Sitzung 1943
- Protokoll87. Sitzung 1969
- Protokoll88. Sitzung 1999
- Protokoll89. Sitzung 2023
- Protokoll90. Sitzung 2045
- Protokoll91. Sitzung 2077
- Protokoll92. Sitzung 2101
- Protokoll93. Sitzung 2125
- Protokoll94. Sitzung 2153
- BandBand 1842/43,2 -
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gestellt und erhalten werde, dafern aber die hohe Staatsregicrung diesem Ansuchen als noch nicht zeitgemäß stattzugeben Bedenken tragen sollte, daß die bisher der homöopathischen Heilanstalt ver- willkgte Unterstützung von 300 Lhlr- jährlich fernerhin dem homöopathischen Policlinicum gewahrt werde. Nach dem Dafürhalten der Deputation würde die Errich tung eines Lehrstuhles für die homöopathische Heilwissenschaft und zugleich einer homöopathischen Heilanstalt bedeutende Geld mittel in Anspruch nehmen, um welche Postulirung zu ersuchen, die Deputation allein schon darum Bedenken findet, weil dies eine ihr abgehende wissenschaftliche Urtheilsbefähigung voraus setzt. Zweifelsfrei ist es hingegen, daß die Homöopathie sich schon eine Reihe von Jahren hindurch behauptet hat, und daß sich eine sehr große Anzahl von Einwohnern des Königreichs nach dieser Heilmethode behandeln lassen, daß auch auf andern Uni versitäten die Möglichkeit geboten ist, die praktische Anwendung derselben am Krankenbette kennen zu lernen, so daß die Depu tation keinen Anstand nehmen kann, dir Bewilligung einer Unter stützung zu dies em Zwecke zu beantragen. Zu dem asten würde die bei dem Budjet des hohen Mini steril des Innern postulirte Summe von 300 Thlr. aus ¬ reichen, und da dieses Postulat mit den Zwecken der Universität in genauester Verbindung steht, so dürfte solches von letzterem Ministers auf das Budjet des Cultus und öffenlichen Unterrichts zu übertragen sein. Daher schlägt die Deputation vor: bei der hohen Staatsregierung im Verein mit der ersten hohen Kammer darauf anzutragen, daß die für die Ho möopathie bei dem Budjet des Ministern des Innern postulirtcn 300 Mr. in das des Cultus und öffentlichen Unterrichts übergetragen und bei der Landes universität auf mit einem Policlinicum verbundene Unter- richtsertheilung in der Homöopathie verwendet werden. Referent Äbg. Sachße: Der erste Th eil des Antrags ist er ledigt, indem bereits diese 300 Lhaler aus dem Budjet des Mi nistern des Innern herübcrgenommcn und dort weggelaffen wor den sind. Inzwischen ist eine Petition von mehren Aerzten aus Leipzig bei der zweiten Kammer eingegangen, sie ist von dem Herrn Vicepräsidenten Eisenstuck zu derseinigen gemacht und hier auf an die zweite Deputation zur Begutachtung bei dem Budjet abgegeben worden. Diese Begutachtung war bereits erfolgt, es ist daher der Gegenstand mündlich nachträglich vorzutragen. Die Petenten führen an, die Homöopathie sei nicht gleich andern ephemeren Theorien der Heilkunde ein schimmerndes, aber ver gängliches Meteor, ihre mächtige Gegnerin, die Allopathie, benutze die Grundsätze der Homöopathie, wende sich jetzt mehr den speci- sischen Heilmitteln in kleinem Gaben zu statt der generellen Viel gemische, womit sie die Krankheit nur indirect und oft gar nicht getroffen, oft die Naturheilkraft gcmißhandelt habe; genug sie be nutze die Homöopathie für ihre Zwecke und habe sich damit ver jüngt. Eine Heilmethode aber, die so wissenschaftlich begründet sei, so die ganze Heilwiffenschaft durchdrungen habe und der Le bensquell ihrer eigenen Gegnerin geworden sei, verdiene wohl freundliche Berücksichtigung und kräftige Unterstützung des Staates. Der Staat möchte die Mittel gewahren, um für hülfesuchmde Kranke homöopathische Acrzte zu bilden und die homöopathische Doctrin selbst auf den wissenschaftlichen Stand punkt zu erheben; denn alle Unterrichtsanstalten zur Heilung des Menschen in seinen Krankheiten, wie für die Kenntniß der Arz neien habe die Homöopathie mit der Allopathie auf Akademien und Universitäten gemein. Nur in der Kenntniß der Arzneien und. in Verschiedenheit der Wirkungen auf den Körper liege der Unterschied.der alten und neuen Methode. Daraus ergebe sich das Bedürfniß der Homöopathen, in estnischen Heil - und Lehr anstalten die Ausübung der Heilkunst zu lernen. Die estnischen Anstalten seien aber nur mit Allopathen besetzt, die nicht zu Mei- nungswechsel geneigt seien, um die Homöopathie zu erlernen und Lehrer derselben werden zu können, folglich müsse die Homöo pathie ohne Anleitung, auch unter Fehlgriffen in der Wahl der Mittel erlernt werden, und eine praktische Heil- und Lehranstalt thue Noth. Das von freiwilligen Beiträgen an 2,500 bis 1,800 Thalern jährlich mit 300 Thalern Unterstützung des Staates 10 Jahre bestandene Clinicum ist eingegangm, da diese Zuschüsse die'Kosten nicht ganz gedeckt hatten; deshalb habe sich der Verein auf ein Policlinicum beschranken müssen. Jenes Cstnicum habe aber im Interesse des Staates bestanden und sei von diesem zu unterhalten; denn die Homöopathie fei die künftige Vermittlerin der Wiedervereinigung der jetzt getrennten Aerzte zu einer voll kommenen Heillehre. Das Gesuch, das sie darauf gründen, ist nun folgendes: „Die hohe zweite Kammer wolle bei der hohen Staatsregierung dahin zu wirken suchen, daß jene Lehranstalt auf Staatskosten wieder hergestellt und inzwischen dem Policlinicum dieselbe Unterstützung von jährlich 300 Thalern gewährt werde." Inzwischen sind auch der Deputation Gutachten der medicim'schen Facultät und des Bezirköarztes zu Leipzig zugekommen. Dieser findet im Eingehen der homöopathischen Heilanstalt, des Clim- cums, einen Fingerzeig gegen die Homöopathie. Ein practischer Arzt nach dem andern ziehe sich von der Homöopathie zurück und selbst ihre Gegner schwiegen. Das wäre nun meines Dafürhal tens gerade für diejenigen, die von dem Grunde der Homöopathie überzeugt wären, kein Beweis. Die Gegner könnten wohl auch im Gefühl der Schwäche ihrer Gründe Schweigen beobachten. Der Bericht sagt ferner, das Clinicum, das sie früher gehabt hätten mit geheizten Zimmern und guten Betten, sei mehr besucht worden, wohl aber wegen dieser Bequemlichkeiten von Proleta riern, die unentgeltlich berathen würden und launenhaft die öf fentlichen Policlinica verließen. Das jetzige homöopathische Policlinicum sei gut organisirt, dessen Unterstützung aber aus mcdicinisch-polizeilichen Rücksichten nicht zu bevorworten. In- haltreicher ist das andere Gutachten, das sich dahin ausspncht: es stehe die Homöopathie keineswegs so im Gegensätze mit der Allopathie, wie Hahnemann die seit dem Entstehen der Wissen schaften allmälig ausgebildeten Lehren und Methoden der Hei lung ganz fälschlich genannt habe; sie seien keineswegs zwei sich gegenüberstehende, wechselseitig ausschließende Systeme und Methoden, vielmehr sei es stets Grundsatz der Medicin gewesen, daß jede sich bewährende Heilmethode und jede neue wichtige Er fahrung über die Wirkung der Arzneimittel im großen Schatze der Erfahrungen der Medicin ausgenommen werde, möge die Me thode mit den geltenden Theorien in Ucbereiustimmung zu brin gen sein oder nicht. Es wären zwar, wird gesagt, von Zeit zu Zeit Männer aufgestanden, welche neue Methoden, fast alle
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