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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-16
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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daß ich sowohl in Dresden als anderwärts die Klage hörte, daß sie im Buchhandel nicht feil sei. Uebrigens, wenn der Herr Staatsminister erklärt, daß sie gedruckt und im Buchhandel zu haben ist, so erledigt sich mein Antrag. Präsident N. Haase: Ich habe nicht vernommen, daß der Antrag des Herrn von der Planitz zurückgezogen worden, und ich ersuche daher den Letztem, den Antrag schriftlich einzu reichen. Abg. v. d. B e ek: Wie ich die Ehre hatte, zum Abgeord neten gewählt zu werden, habe ich mich um die Landtagsordnung bemüht, und sie in der Arnold'schen Buchhandlung zum Ver kaufe vorgefunden. Vicepräsident Eisen stuck: Als im Jahre 1833 die pro visorische Landtagsordnung den Kammernvorgelegtwurde, wurde in der zweiten Kammer der Beschluß gefaßt, daß diese provisori sche Landtagsordnung von einer außerordentlichen Deputation durchgegangen und eine definitive dann vereinbart werden solle. Das geschah damals. Die Deputation wurde erwählt, die Staatsregierung war auch damit einverstanden, aber in der De putation fand man doch im Laufe der Verhandlungen Bedenken, schon bei dem ersten Landtage eine definitive Landtagsordnung festzusetzen, um so mehr, da man die Erfahrung in allen konsti tutionellen Staaten anzog, daß da mehre Landtage hintereinan der Provisorien stattgefunden. Jetzt ist der Standpunkt ein anderer. Es sind drei Landtage vergangen und Erfahrungen gesammelt worden, und ich glaube daher, daß es an der Zeit ist, daß eine definitive Landtaasordnung bewerkstelligt wird. Es ist vorhin entgegnet worden, als ob dies nicht recht sachgemäß sei; es sei vielmehr die Initiative der Gesetzgebung zu überlassen und besser, wenn man die Staatsregierung veranlasse, einen Ge setzentwurf für eine definitive Landtagsordnung vorzulegen. Die ser Einwand beseitigt sich bald, indem die Staatsregierung im Jchxe 1833 annahm, daß der Entwurf in der Kammer ausge- arbtttet wird. Es widerlegt sich auch, da bei den jetzigen Depu tationsverhandlungen Seiten des Herrn Commissars des Depar tements dagegen, daß sich die Kammer dem unterziehe, nichts widersprochen worden ist. Wenn aber auch einer von den Ab geordneten, welche zuerst gesprochen, darüber einen Tadel auszu sprechen schien, daß die erste Deputation sich erboten hatte, sich der Arbeit zu unterziehen, so muß ich bemerken, daß die erste De putation sich keineswegs anmaßt, der Kammer vorzugreifen, möge sie den Gegenstand an dieselbe Deputation oder an eine andere verweisen. Die Deputation hat blos geglaubt, der Kam mer einen Vorschlag thun zu müssen, und derselben anheim zu stellen, ob sie darauf eingehen wolle. Was die Bemerkung be trifft, welche von beiden Fassungen angenommen werden soll, darüber bleibt noch ein Zweifel stehen, und darüber möchte nun die Kammer Beschluß fassen, namentlich ob die Worte: „zum Schlüsse erwiedert der Präsident ec." und aus §. 151 die Schluß worte: „welcher hierauf?c." gänzlich in Wegfall kommen sollen. Das hat dieDeputation beantragt, und glaubeich auch jetzt noch, daß etwas Wesentliches darin nicht liege. Aber soviel ist ge wiß, daß die von dem Herrn Staatsminister gemachte Einwen dung wegen Unvereinbarung mit der Verfassungsurkunde auf diese Stelle keinen Einfluß äußert. Denn in der Verfassungs urkunde steht nichts von Rede und Gegenrede und Antwort, und glaube ich, daß um so weniger der Deputation der Vorwurf ge macht werden könne, als ob sie Aenderungen in der Verfassungs urkunde hatte bezwecken wollen. Präsident v. Haase: Ich werde nun den Antrag des Abg. von der Planitz zur Unterstützung bringen. Er lautet so: „Es möge die geehrte Kammer die erst eDeputation damit b eauftrag en, über §. 90 und §. 129 der provi sorischen Landtagsordnung, nämlich erstens über dieFrage, „„-Wann die definitiveAbstimmung über eine Gesetzesvorlage eintreten soll?"" und zwei tens „„Kann, wenn eineMajorität von zwei Dritt- thei len der Kammermitglieder gegen den Gesetz entwurf sich erklärt und ihn ablehnt, dennoch ein Vereinigungsverfahren mit der ersten Kammer stattfinden?"" Bericht zu erstatten, ehedieKam- mer mit dem Berichte über die allgemeine Land tagsordnung sich beschäftigt." —Findet fast einstim mige Unterstützung. Abg. v. GabIenz: Die Ztz. sind allerdings von höchster Wichtigkeit, und wollte ich mir nur eine Anfrage erlauben, we gen Sicherstellung für diesen Landtag. Wenn wir nämlich heute das Deputationsgutachten annchmen, so wie es vorlkegt, so ist für diesen Landtag die provisorische Landtagsordnung für bindend angenommen; nun frage ich: wie ist es da noch möglich, daß die vom Herrn von der Planitz angezogene ß. wiederum einer Aenderung unterworfen werden könne? so daß nämlich die Si cherstellung, die er wünscht, auch noch für diesen Landtag ange- wendet werden könnte. Referent Abg. Todt: Ich hatte den Herrn Präsidenten schon ums Wort gebeten, um in Bezug auf den Antrag des Herrn von der Planitz eine auf die Aeußerung des letzten Sprechers bezügliche Anmerkung zu machen. Ich glaube allerdings, daß, wenn die provisorische Landtagsordnung angenommen wird, dann jener Antrag nicht mehr zur Verhandlung kommen kann, und wenn dies der Fall ist, so wollte ich mir den Vorschlag erlauben, daß bei der commissarischen Fassung des Dcputationsantrags auch dieser beiden §Z. gedacht, namentlich, daß gesagt würde: „jedoch mit der Erklärung, daß dadurch der Principfrage in Be zug auf die von der Kammer beschlossene Adresse, sowie den Be schlüssen über die im Planitz'schenAnträge erwähnten HH. 9V und 129, in keiner Weise präjudicirt werde." Ist die Kammer da mit einverstanden, so ist nur noch über den einen Theil des Pla-- nitz'schen Antrags Beschluß zu fassen: ob dieDeputation, ehe zur allgemeinen Prüfung der Landtagsordnung verschütten wird, Bericht über jenen Antrag zu erstatten habe? Abg. v. Watzdorf: Der so zahlreich unterstützte Antrag des Abg. v. d. Planitz scheint mir nicht allein sehr wichtig, son dern auch sehr berückstchtigungswerth. Dennoch habe ich ihn nicht unterstützt, und kann auch nicht rathen, daß derselbe ge sondert zur Begutachtung der Deputation gelange. Ich kann
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