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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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gewesen, daß die Petenten an die erste oder auch an die zw eite Kammer gerichtet und am Ende doch gesagt haben, insofern die erste oder zweite Kammer nicht auf das Petitum eingehe, soll sie auch noch an die andere Kammer abgegeben werden, und das scheint der Fall zu sein, den der Herr Bicepräsident angeführt hat. Wenn das der Fall und ausgedrückt worden ist, die Pe tition möchte noch an die andere Kammer abgegeben werden, so glaube ich, daß sie dann auch abgegeben werden muß. Es ist das ein anderer Fall, den der Herr Vicepräsident erwähnt. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich bin damit ganz einver standen. Präsident v. Gersdorf: Was den Fall anbetrifft, den der geehrte Sprecher erwähnt, so wird, da die Petition an die Stände versammlung gerichtet ist, das Auslegen wohl erfolgen können, und wenn der Fall, welchen der Herr Vicepräsident angeregt hat, vor kommt, so habe ich die Kammer darauf aufmerksam zu machen, und würde ein Beschluß zu fassen sein, der künftig als Norm dient; wenn die Herren einverstanden sind, so würde das so er folgen, und ich nun den Referenten, Herrn v. Welck, ersuchen, uns den Bericht über das allerhöchste Decret wegen einiger Ver- .änderungen und Baulichkeiten beidenStras- und Versorgungsanstalten vorzutragen. Referent v. Welck trägt zuvörderst das allerhöchste Decret, 'aber welches die zweite Deputation Bericht zu erstatten hat, vor (s. dasselbe Mittheilungen der zweiten Kammer Nr. 30, Seite 596 ff.) , und äußert dann: Bei der Abfassung des Berichts hat man sich an die Reihenfolge der einzelnen Gegenstände gehal ten, wie sie von mir jetzt verlesen worden und wie sie auch in der Discussion der zweiten Kammer beobachtet worden sind. Das Deputationsgutachten sagt: Das allerhöchste Decret vom 20. November vorigen Jahres gibt die Gründe und Verhältnisse näher an, weshalb eine Aus dehnung des Landeswaisenhauses zu Großhennersdorf von 50 auf 80 Zöglinge, eine Erweiterung und beziehendlich Veränderung der für die Landesanstalten zu Hubertusburg, Colbitz und Bräunsdorf bestimmten Lokalitäten zweckmäßig und nothwen- dig erscheine. Es wird hierüber die Erklärung der Stände erfor dert und zugleich die Bemerkung hinzugefügt, daß die für die fraglichen Baue und Einrichtungen gestellten Postulats an: 4695 Lhlr. für Hubertusburg, 1430 „ für Colbitz, 6000 „ . für Bräunsdorf und 1030 „ für Großhennersdorf im Budjet ausgenommen worden seien und dort der ständischen Bewilligung unterliegen würden. Die zweite Deputation der zweiten Kammer hat in ihrem Berichte über das vorliegende Decret die Ansicht ausgestellt: daß mit der Beantwortung der in letzterem den Ständen vorgelegten Fragen die Erklärung wegen Bewilligung jener ebengedachten vier Postulate im genauesten Zu sammenhänge stehe, daß es sonach angemessen erscheine, jetzt zugleich auf die Bewilligungsfrage selbst einzugehen, und das hierbei Bewilligtwcrdende in dem betreffenden Theile des Budjet als bereits bewilligt aufzuführen. Die zweite Kammer ist dieser Ansicht beigetreten und hat in ihrer 29sten öffentlichen Sitzung, unter Stellung zweier (okr. S. 236 Zct. 241 Abth. III. der Landt. Act.) weiter unten zu erwähnenden Anträge an die hohe Staatsregie rung, die vier Postulate selbst, an zusammen 13,155 Lhlr. —— zu den gedachten Zwecken bewilligt. Je weniger nun die unterzeichnete Deputation den allerdings sehr nahen Zusammenhang verkennen kann, in welchem das vor liegende allerhöchste Decret mit dem Budjet selbst steht, um so mehr hält sie sich überzeugt, daß dasselbe, sowie es den Kam mern jetzt vorgelegt worden, eigentlich nur als eine Unterlage zum Budjer zu betrachten und mithin jede Beschlußfassung über den Inhalt desselben bis zu den Berathungen über das Budjet selbst auszusetzen gewesen wäre. Die Maßregel, einzelne Kheile eines Postulats, welches in seinem gesammten Umfange erst in den Budjetvorlagcn erscheinen kann, herauszunehmen und einer Berathung und resp. Bewilligung früher zu unterwerfen, bevor die Kammern sich in den Stand gesetzt sehen, die Zweckmäßig keit einer Bewilligung des betreffenden Hauptpostulats in Erwä gung zu ziehen, kann unmöglich als angemessen erscheinen, sie könnte nur zu leicht zu Inkonsequenzen und Widersprüchen füh ren , und unter gewissen Umständen, deren Vorhandensein man jedoch in dem vorliegenden Falle durchaus nicht annehmen will, müßte sie sogar als eine sehr bedenkliche bezeichnet werden. Die Deputation würde sich sonach für verpflichtet gehalten haben, ihrer verehrten Kammer zur Zeit noch das Eingehen auf die Berathung über das vorliegende Decret, und jede, auf selbiges zu gründende, vorläufige Bewilligung zu widerrathen, wenn nicht bereits schon Seiten der zweiten Kammer die entge gengesetzte Ansicht befolgt worden wäre und eine gleichmäßige Be handlung eines und desselben Gegenstandes in beiden Kammern, wenn nur irgend thunlich, Wünschenswerth erscheinen müßte. Referent v. W,elck: Wenn die Kammer durch Stillschwei gen diese Ansicht der Deputation zu genehmigen scheint, sowürde ich nun auf den speciellen Inhalt des Dekrets übergehen. Das Deputationsgurachten sagt weiter: Auf den speciellen Inhalt des allerhöchsten Dekrets überge hend, hat die Deputation Folgendes zu bemerken: Zu 1. In den, der letzten Ständeversammlung vorgeleg ten, Voranschlägen war für die in Hubertusburg verei nigten Landesanstalten, ein Perfonaletat von 20 Landesgefangenen, 125 weiblichen Sträflingen, 60 Hospitalitrn, 35 Epileptischen und Blödsinnigen, 20 heilbaren Kranken, 8». 260 Köpfen, angenommen worden. In Folge der schnellen An - und Ucber« fülluNg der Anstalt stellt es sich jedoch als nothwendig dar, dies« angenommene Kopfzahl um 30 bei den Siechen und heilbaren Kranken, und um 48 bei den Landesgefangenen und weiblichen Sträf lingen zu vermehren, zu welchem Endzweck
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