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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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her Chirurgie mit der Medickn jetzt eine weit engere sei, alssonst, und daß die Zeit nicht fern sei, wo die eigentlichen Aerzte särnnit-! lich auch Chirurgie ausüben werden« Auch ich halte diese Zeit für nahe, und was ich vorhin über die Bildung der Chirurgen sagte, hängt damit zusammen. Aber eben, jemehr diese Verbin dung fortschreitet, jemehr sich die Chirurgen zu wirklichen wissen schaftlichen Aerzten ausbilden, umsoweniger werden sie geneigt sein, zugleich Barbiergerechtigkeiten auszuüben. Uehrigens sollen ja die Chirurgen, ich wiederhole es, in keinem Falle gehindert werden/ Barbiergerechtigkeiten zu kaufen; es sollen nur bei so bewandten Umstanden diejenigen, welche Barbiergerechtigkeiten besitzen, nicht genöthigt sein, sie blos an Chirurgen zu verkaufen, sondern berechtigt sein , sie an jeden Andern zu überlassen, der eine Barbiergerechtigkeit zu kauft« Lust hat. Man bezieht sich darauf, daß auf dem flachen Lande und in kleinern Städten gro ßer Nachtheil herbeigeführt werden könne, wenn die Barbiere nicht auch zugleich Chirurgen sind. Da aber in vielen andern Landern von einer Verbindung zwischen Barbierern und den Chirurgen keine Rede ist, und es dort doch auch nicht an Chirur gen fehlt, so kann ich auf dieses an sich freilich wichtige und die Aufmerksamkeit aus sich lenkende Bedenken doch immer keinen großen Werth legen. In andern Ländern ist das Barbieren gar nicht mit der Chirurgie, sondern mit einem andern Geschäfte, mit dem es durch das zu bearbeitende Material verwandt ist, mit der Kunst des Friseurs verbunden. Ich muß also fortwährend dabei stehen bleiben, daß das Deputationsgütachten im Allgemeinen und ganz besonders der Lheil desselben, welcher anempsiehlt, daß Dispensation zu Verkauf von Barbiergerechtigkeit an Nicht chirurgen gegeben werde, vollkommen begründet sei. Diese Dis pensation setzt zugleich eine vorgängige Erwägung der Umstände voraus, und wenn in einzelnen Fällen sich das Bedürfniß eines chirurgischen Barbiers nachweisen läßt, so mag sie verwei gert werden, und die Barbiergerechtigkeit an keinen Nichtchirurg verkauft werden dürfen. Warum sie aber auch da verweigert werden soll, wo dergleichen Bedürfniß sich nicht herausstellt, das gestehe ich nicht zu fassen. Bürgermeister Schill: Der Besitz einer Badegerechtigkeit ist nicht immer mittelbar verbunden damit, daß der Inhaber sie wirklich ausübt; es kann auch ein Dritter die Barbiergerechtig keit besitzen, ist er aber nicht in die Innung ausgenommen, so kann er keinen Gebrauch davon machen; es ist hier wie mit jeder andern Realgerechtigkeit. Also dieses Bedenken, was der Herr I). Günther ausgesprochen hat, ist nicht da. ' Ferner muß ich darauf zurückkommen, daß, wenn auch in andern Ländern diese Verhältnisse sind, daraus nicht folgt, daß hier in Sachsen dasselbe sein muß. Ich bin ebenso überzeugt, wie der Freiherr v. Bie dermann, daß, wenn sich eine Abänderung des Gesetzes von 1819 als nöthig Herausstellen sollte, die Regierung selbst darauf Rücksicht nehmen und ein neues Gesetz geben wird. Anträge auf ein neues Gesetz ohne besondere Gründe finde ich nicht im Interesse der Stände, besonders da wir immer über die Lange der Landtage klagen. Ach muß auf einen Punkt zurückkommen, den Herr Bürgermeister Starke erwähnte. Er hat gesagt, es wären schon diese Gerechtigkeiten dadurch vernichtet worden, daß allen entlassenen Mjlitairchirurgen zustünde, die Wundarznei kunst zu üben. Das ist sehr richtig; allein deshalb dürfen sie nicht barbieren, wenn sie nicht die Gerechtigkeit dazu haben. Mit- hin.paßt dies gar nicht auf Len vorliegenden Fall. Ich weise nochmals daraufhin, daß die Pfuscherei unvermeidlich ist, wenn eine Aenderung eintritt. Namentlich sind die Landleute daran gewöhnt, daß sie zum Bader gehen, um Hülfe zu suchen; sie fragen nicht, ob er ein Wundarzt ist, und es ist eine weise poli zeiliche Verordnung, daß Erstere befähigt sein müssen, die Wund arzneikunst zu üben. Graf Hoch en Lhal (Püchau): Da das Deputationsgut achten angegriffen worden ist, so muß ich Einiges zur Vertheidi- gung sagen. Es zerfällt in zwei Theile. Der erste heißt so: „Aus diesen Gründen findet sich die letztere bewogen, in der Haupt sache der Kammer vorzuschlagen: dem Beschlüsse der zweiten Kammer in der Maße, wie ergefaßt ist, nichtbeizutrcten, selbigen vielmehr dahin abzuändern, daß die Staatsregierung zu ersuchen sei, den Ständen einen Gesetzentwurf zu Abänderung des Man dats vom 3Ü. Januar 1819, soweit dasselbe die Betreibung deS Barbier- und Badergewerbes von dem Studium der Wundarz neikunst abhängig macht, baldthunlichst vorzulegen." Es ist hier der Deputation zum Vorwurf gemacht worden, daß sie diesen Antrag in Folge eines Gesuchs von einzelnen Petenten gemacht hat, und es ist dabei erinnert worden, daß durch dergleichen häufig wiederkehrende Anträge im Einzelnen die Staatsregierung zu neuen Gesetzen veranlaßt werde. Inzwischen muß ich hierbei erinnern, daß in einer Conferenz, die die Deputation mit dem Herrn Regierungscommissar gehabt hat, der Herr Commifsar der Deputation die Eröffnung gemacht hat, daß die Regierung bereits erkannt hätte, wie wichtig dieser Zweig der Sanitatspolizei sei, und wie sehr noch die Begriffe der Chirurgie, der Medicin, deS Pfuschens in die Chirurgie in einander gewirrt wären, so daß die Regierung selbst die Nothwendigkeit erkannt habe, eine Revision der darüber vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen andieStände zu bringen. Also ist dieser Antrag von Sekten der Deputation nur ein Entgegenkommen auf die Absicht der Negierung. Und am Ende muß ich doch gestehen, halte ich gerade diesen Zweig der Staatsverwaltung, nämlich die Sanitätspolizei, für einen der allerwichligsten, wo es sich um Leben und Wohlfahrt der Men schen handelt. Also glaube ich, daß in dieser Beziehung der Antrag der Deputation nicht als unwichtig erscheinen kann. — Was den zweiten Antrag anlangt: „Die hohe Staatsregierung wolle den Besitzern von Barbier- und Badestuben, soweit als jetzt nöthig, die Veräußerung dieser Gerechtigkeiten auch an solche Personen, welche nicht als Wundärzte wissenschaftlich gebildet, mithin vorzugsweise an Barbiergeftllen, unter der ausdrücklichen Beschränkung, daß sie sich aller chirurgischen Verrichtungen zu enthalten, und sich auf das Barbiergewerbe im engsten Sinne zu beschränken haben, auf diesfallsiges Ansuchen dispensationsweise gestatten," da muß ich allerdings auf das Wort „dispensations weise" aufmerksam machen, und da kann ich nur einzig und allein auf die Gründe zurückkommen, welche der Abgeordnete der Lan-
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