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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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der mit seinen Erkenntnissen und seinem Gefühlsvermögen auf gleicher Höhe mit uns sieht. Daher wird auch vorzüglich der Landmann wünschen, daß er mit seinem gefährdet geglaubten Interesse an den Mann gehen könne, der ihm so nahe steht und der als Schiedsmann aus seiner Mitte hervorging. Nebst die sem wollte ich nur noch erwähnen, daß dies vorzüglich in der Drovinz, in welche? ich lebe, vortheikhaft und he'lsam sein wird, nämlich ich meine unter den Wenden. Diese haben da und dort noch einige Vorurtheile gegen alle Gerichte, welche deutscher Sprache sind; ob und inwieweit diese Vorurtheile eben nur Vorurtheile sind, oder ob sie in der Geschichte der allmaligen Entwickelung beider Nationen neben einander gegründet, oder nicht gegründet sind, gehört nicht hier her, aber daß es so ist, kann ich versichern. Wenn nun ein Schi. dsmann aus ihrer Nation und mit wendischer Sprache, ich möchte sagen, mit dem wendischen Gesicht sie ansicht, so wird er sie schon dadurch sehr für sich gewinnen, und w nn die ser Mann sonst die nöthige Kenntm'ß hat und von dem gefor derten guten Willen ist, so wird es ihm leicht werden, bei klei nem Differenzen unter ihnen die gestörte Harmonie wieder her zustellen. Allerdings setze ich hier voraus, daß dieser Mann dazu geeignet sein müsse. Man könnte mir wohl sagen: Wie wollt ihr unter euren Wenden einen solchen Mann finden? Doch kann ich mit wahrer Freude Ihnen diese Gewißheit geben, daß es auch bereits in unserer Provinz unter den Wenden Man ner gibt, die in der neuern Zeit die nöthige Bildung erlangt ha ben, und welche nickt nur kmr auffassen, sondern auch ein rich tiges Urtheil zu fallen im Stande sind, so daß ich also auch in dieser Beziehung den Wunsch aussprechen kann, daß dieser Vorschlag auf Schiedsgerichte von der hohen Regierung berück sichtiget und, wenn sonst thunlich, in naher Zeit zur Ausfüh rung gebracht werde. Bürgermeister Schill: Die verehrte Kammer wird gewiß entschuldigen, wenn ich mit einigen Worten von dem gegenwärtig vorliegenden Gegenstände abweiche, um auf eine Aeußerung, die von dem Herrn Bürgermeister Starke geschah, Etwas zu ent gegnen. Ich würde mich des Undanks zeihen müssen, wenn ich es nicht thate. Er hat den Nothstand, der auf so bedauerliche Weise in dem Erzgebirge und im Voigtlande von Woche zu Woche vorschreitet,in Erwähnunggebrachtundausgesprochen, daß bis jetzt die Abhülfe nur als eine Communalsache anzusehen sei und der Privatwohlthärigkeit überlassen werde, ihn abzustellen. Ich berichtige das dahin, daß unsere Staatsregierung von diesem Nothstande Kenntniß genommen und bereits Mittel und Wege versucht hat, ihm abzuhelfen. Ich würde einen Antrag deshalb an die Kammer gestellt haben, wäre ich nicht überzeugt gewesen, daß er überflüssig sei und uns.re.hohe Staatsregierung aus eigenem Antriebe sich dieser Armuth erbarmen werde. Um nun auf den vorliegenden Gegenstand zurückzukommen, erlaube ich mir nur eine kurze Bemerkung. Ich bin ebenfalls ein Freund der Friedens gerichte und freue mich üb r den Antrag unserer verehrten Depu tation, kann aber nicht verhehlen, daß das sehr kompetente Urtheil, welches sie auf der 289. Seite ausgedrückt hat, doch einige Zweisi l über die unbedingte Nützlichkeit derselben in mir rege gemacht hat. Aahlenverhältnisse, welche früher in dem Berichte angegeben werden über verglichene Processe, könnten zu einer festen Mei nung mich nicht bestimmen; hätten uns nämlich gleiche Zahlen verhältnisse aus Sachsen vorgelegen, so bin ich überzeugt, daß auch bei unserm jetzigen Gerichtsverfahren der größere Theil der Processe als zum Vergleich gekommen sich darstellen würde, namentlich seitdem das Gesetz über Bagatellsachen herausge kommen ist, welche hauptsächlich nur vor das Forum der Schieds gerichte gehören werden. Aber ich finde demungeachtet doch wich tig, daß die hohe Staatsregierung die Sache in Erwägung nimmt, hin auch mit unserer Deputation einverstanden, daß bei derWich- tigkeit des Gegenstandes ihr Zeit gelassen werde, um erst in den Nachbarstaaten weitere Erfahrung abzuwarten, welche man dort noch machen wird. Ist nach dieser die Einrichtung nur wün- schenswerth und unschädlich, aber nicht zugleich unbedingt nützlich, so würde ich mich schwerlich dafür erklären können; stellt sie sich aber als nützlich heraus, so wird die hohe Staatsregierung so bald als möglich uns mit einer Gesetzvorlage erfreuen, und wir werden dann ebenfalls dieses Institut erhalten. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Ich habe blos mit einigen Worten die Deputation gegen eine Bemerkung in Schutz zu nehmen, welche gemacht worden ist gegen das, was sie S. 289 ihres Berichtes geäußert hat. Jene Bemerkungen gingen dahin, daß die Bedenken, welche sie hier aufgestellt hat, zu weit gehen und sich am Ende gegen alle unsere konstitutionellen Einrich tungen erheben ließen. Das kann ich nicht anerkennen. Wenn eine repräsentative Einrichtung nicht anders ausführbar ist, als dadurch, daß Einzelne aus der Gesammheir deren Vertretung unentgtltlich übernehmen, da muß diese Einrichtung jedenfalls ins Werk ge setzt werden. Es kann dies um so leichter geschehen, als jeder einzelne Vertreter immer zugleich sein Interesse mit dem der Gesammtheit, womit es verwebt ist, vertritt. Hier aber liegt ein anderer Fall vor. Wenn die Schiedsmänner eingeführt werden, muß nothwendig dem Einzelnen, namentlich den Verständigem und Gebildetem, eine Last aufgebürdet werden, um Andere vor einem Nachtheil zu schützen, eine Last, die in der Thal, wenn das Institut großen Anklang finden sollte, nicht unbedeutend zu nennen sein würde. In einem solchen Falle ging die Deputation von der Ansicht aus, daß, ehe man eine solche Einrichtung treffe, sehr wohl und reiflich erwogen werden müsse, ob sie auch wirklich den Nutzen gewähren werde, den man sich von ihr verspricht, ehe man den Einzelnen eine solche Last aufbürdet. Dies war einer der Gründe, welche dafür sprachen, die Staatsregierung mit Vorlegung eines darauf bezüglichen Gesetzentwurfes nicht zu übereilen. Bürgermeister Wehner: Ich bin ganz einverstanden mit dem Gutachten der geehrten Deputation; denn ich theile die An sicht, daß das Institut der Fricdensgerichte nicht nur nicht schäd lich, sondern gewiß nützlich s.in könne. Ich bin überzeugt, daß sich da, wo es eingeführt wird, auch Männer finden werden, die dazu schicklich sind, und daß es nicht nothwendig ist, Juristen dazu zu nehmen, daß vielmehr jeder verständige Mann das Schieds-
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