Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ich auch, solche aussprechen zu müssen, und nicht durch Still schweigen bei diesem Theil des Gutachtens eine Uebereinstimmung zu erkennen zu geben. Graf Hohenthal (Püchau): Ich wollte der Kammer nur eine Notiz mittheilen, die ich erst kürzlich erhalten habe und die ich derselben nicht vorenthalten zu dürfen glaube. Im All gemeinen bin ich allerdings der Meinung, daß die Creditan- stalten erst dann heilsam wirken können, wenn sie mit einem Amortisationsplan verbunden sind. Diese Meinung habe ich schon ausgesprochen, als ich von dem leipziger Kreisstande in die dortige Deputation gewählt wurde. Bor Kurzem habe ich jedoch hier in Dresden die Bekanntschaft des Generallandschasts- -irectors des schlesischen Pfandbriefsinstituts, des Fürsten Hatz feld, gemacht. Ich sprach mit ihm über diesen Gegenstand, und dieser sagte mir, daß, nachdem in Schlesien die Amortisation längere Zeit bestanden habe, die schlesischen Stände damit um gingen, die Amortisation aufzugeben, da sie sich überzeugt hatten, daß sie nachtheilig auf das Pfandsystem wirke, weil in Schlesien Ueberfluß an Gelde sei, und die Gläubiger nur dann in Herabsetzung der Zinsen von Pfandbriefen willigen wollen, wenn keine Auslösung statrsinde, indem sie lieber einen geringen Zinsfuß sicher haben wollen, als einen hohen, den sie durch die Auslösung der Pfandbriefe verlieren können, indem sie dadurch in die Verlegenheit kommen würden, ihre Capitalien anderweit zinsbar und sicher unterzubringen, was jetzt schwerer sei. Die Gläubiger und Pfandschuldner seien jetzt darüber in Unter handlung getreten, um die Bestimmungen in Betreff der Amor tisation zu andern. Diese Notiz schien mir zu interessant, als daß ich sie hatte nicht mittheilen sollen, indem ich glaube, daß es vielleicht nicht gut ist, sich bei Entwerfung der Statuten im Voraus gänzlich die Hände zu binden. v. Schönberg (Commerau): Ich schließe mich dem an, was Herr v. Polenz geäußert hat. Es lassen sich viele Gründe für die gezwungene Amortisation anführen, ebenso viele aber auch für das Gegentheil. Jeder Verein wird daher am besten wissen, was ihm frommt oder nicht. Ich bekenne mich in dieser Hinsicht zu den Grundsätzen, welche der oberlausitzer Verein enthält. Königl.Commissar Kohlschütter: Die Amortisationsfrage ist jedenfalls eine der wichtigsten von denen, welche bei diesem Ge genstand zur Sprache kommen können, weil von ihrer Beantwor tung der Einfluß wesentlich abhängt, welchen die Anstalt nach außen und nach innen äußern wird. Obgleich das allerhöchste Decret nicht speciell auf diesen Punkt hingewiesen hat, hat es doch dem Ministerio nur willkommen sein können, daß die geehrte Deputation dieselbe in den Kreis ihrer Erwägungen gezogen und dadurch zu einer öffentlichen Erörterung derselben Gelegenheit gegeben hat, da es gewiß wünschenswerth ist, daß, ehe die Credit- vereine bei uns ins Leben treten, die Ansichten darüber sich mög lichst aufklären und feststellen. Es wird daher auch dem.Mi nisterio gestattet sein, einige Bemerkungen darüber der geehrten Kammer vorzulegen. Im Allgemeinen hat das Ministerium, soweit es Gelegenheit gehabt hat, sich mit der Sache zu beschäf tigen, die Gründe für die Amortisation ebenfalls für überwiegend erkennen müssen. Sieht man zunächst auf das Ausland, auf dessen Beispiel man sich ja in anderer Beziehung zu Gunsten der Creditvereine gern zu berufen pflegt, so ist es wohl eine beachtens- werthe Lhatsache, daß zur Zeit, soviel mir wenigstens bekannt, alle ausländische Creditsysteme auf dem Amortisationsprincipe beruhen. Bei dem preußischen landwirthschaftlichen Systemen war dies zwar ursprünglich nicht der Fall; sie sind aber in neue rer Zeit ebenfalls sämmtlich dazu übergegangen. Man hält hier zwar entgegen, daß dieses Princip den Vereinen wider ihren Willen von der Regierung aufgedrungen worden sei. Einer seits gilt dies aber, soviel ich weiß, nur von der schlesischen Land schaft, welche allerdings über diesen Punkt mit der Negierung verschiedener Ansicht war; von den andern preußischen Landschaf ten habe ich wenigstens nicht gehört, daß die Annahme des Amortisationsprincips bei ihnen Widerspruch gefunden habe; andrerseits hat die preußische Regierung, welcher ja bei diesem Gegenstände eine so lange und vielseitige Erfahrung zur Seite steht, gewiß ihre guten Gründe gehabt, wenn sie die Amortisation für eine wesentliche Bedingung der Creditvereine ansah. Ueber den Umstand, den der Herr Graf Hohenthal-Püchau der Kam mer mitzutheilen die Güte hatte, ist dem Ministerio noch Nichts bekannt geworden. Es wird darauf ankommen, ob in Schlesien vielleicht besondere Gründe vorwalten, welche die Amortisation dort erschweren oder als minder vortheilhaft erscheinen lassen. Uebrigens vermag ich jene Mittheilung mit dem sonstigen Stande der Sache hinsichtlich der schlesischen Pfandbriefe insofern nicht ganz zu vereinigen, als darnach noch Verhandlungen zwischen der Landschaft und den Gläubigern wegen einer Herabsetzung des Zinsfußes stattsinden sollen, während doch die Conversion der schlesischen Pfandbriefe bekanntlich schon seit einigen Jahren zu Stande gebracht ist. Wie dem auch sei, so möchte wohl zu be zweifeln sein, ob, wenn der fragliche Antrag an die königl. preußi sche Regierung gelangen sollte, dieselbe nach den von ihr zeither befolgten Grundsätzen darauf eingehen möchte. Abgesehen nun von diesen ausländischen Vorgängen, darf man wohl davon ausgehen, daß darüber keine Verschiedenheit der Ansichten herrscht, daß die Pfandbriesschulden, ihrer Unkündbarkeit Seiten der Gläu biger ungeachtet, ebenfalls der Tilgung und Rückzahlung un terliegen sollen; ja man ist darüber einig, daß in der erleichterten Möglichkeit dieser Tilgung ein Hauptvorzug der Creditvereine beruht. Die Streitfrage kann sich daher nur auf den sogenann ten Tilgungszwang d. h. darauf beziehen, ob der Schuldner ge halten sein solle, außer den Zinsen, einen bestimmten terminlichen Tilgungsbeitrag abzuführen, oder ob es ihm überlassen bleiben solle, ob und in welcher Art er die Tilgung bewirken wolle. So weit mir die Gründe, welche die Gegner der gezwungenen Til gung aufstellen, bekannt sind, so reduciren sie sich in der Haupt sache auf drei Punkte. Man nimmt einmal an, es liege darin eine Härte gegen den Schuldner. Man findet ihn ferner unnöthig, indem der nämliche Zweck erreicht werde, wenn nur die Einrich tung der Anstalt von der Art sei, daß dem Schuldner die Bezah-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder