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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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oder Pfandbriefen angelegt werden, und die Pfandbriefe genie ßen einen größern Credit, als die Staatspapiere, was ganz na türlich ist, da die Staatspapiere, wenn sie auch sicher sind, doch von politischen Conjuncturen abhängen. v. Watzdorf: Auf eine Aeußerung des Herrn Commissars muß ich Etwas erwiedern. Es ist erwähnt worden, daß bei allen ausländischen Instituten, namentlich den preußischen, eine bestimmte Amortisation stattsinde. Meines Wissens aber existi- ren deren, wo es nicht der Fall ist. Bei den kur- und neumärk- schen Pfandbriefen findet ein bestimmter Amortisationsplan oder eine planmäßige Ausloosung der Pfandbriefe nicht, statt. Ich stimme übrigens mit der Deputation darin überein, daß ein fester Amortisationsplan höchst wünfchenswerth ist; es ist aber keine Bestimmung, von deren Annahme die Genehmigung eines sol chen Vereins abhängig zu machen sein dürfte. Es ist vielmehr jedem Vereine zu überlassen, ob er eine solche Bestimmung den Verhältnissen angemessen erachtet, oder nicht. Denn abgesehen davon, daß in der Art der Organisation der Creditvereine selbst Gründe vorhanden sein können, welche entweder für oder gegen die Annahme eines gezwungenen Tilgungsfonds sprechen, so ist auch kein Zweifel vorhanden, daß bei einem Creditvereine, wel cher unter der Garantie der Stände steht, ein Amortisationsplan viel weniger nothwendig scheint, als bei einem andern Creditver eine, wo eine solche Garantie nicht gegeben wird. Domherr v. Günther: Läßt sich auf der einen Seite nicht bezweifeln, daß ein Amortisationsplan für die Theilhaber an Creditvereinen große und wesentliche Vortheile gewährt, so ist andererseits damit doch nicht gesagt, daß es nicht auch Credit vereine geben könne, wo ein Amortisationsplan, wie er bei dem leipziger Creditvereine die Grundlage bildet, ein solcher, bei dem man in gewissem Sinne zur Schuldentilgung gezwungen wird, nicht angenommen ist — es ist nicht gesagt, daß außer jenem nicht noch andere mit einer andern Art und Weise der Amortisa tion gebilligt werden könnten. Vielmehr läßt sich das Bestehen eines Vereins, der durch unmittelbare Abzahlung die Schuld vermindern läßt, und eines andern- der durch einen kleinen Zin senaufschlag amortisirt, recht wohl vereinigen. Sehr wichtige Bedenken dagegen in Betreff der Art von Amortisation, wie sie von dem leipziger Verein beantragt wird, scheinen hervorzugehen aus der von dem Herrn Grafen Hohenthal-Püchau der Kammer mitgetheilten Notiz. Wenn man laut dieser Mittheilung in Schlesien den Beschluß nothwendig gefunden haben sollte, die Amortisation, die nur vor wenig Jahren beschlossen worden ist, aufzugeben, so würde sich hierdurch sowohl die Kammer als die Staatsregierung ausgefordert fühlen müssen, diesen Punkt ganz besonders in Erwägung zu ziehen. Es sei mir aber gestattet, zu bemerken, daß es wohl schwerlich eine Aufhebung des Amortisa tionsbeschlusses sein dürfte, welche im Werke ist, sondern wahr scheinlich nur eine zeitweilige Sistirung der Ausloosungen. Zwar habe ich selbst von der Sache keine Kenntniß, und die erste No tiz davon durch die Aeußerung des Herrn Grafen Hohenthal-Pü chau erhalten. Ich kann mir aber nicht denken, daß die Amor tisation selbst aufgehoben werden sollte. Denn soviel ist doch gewiß: man muß denen, welche sich bei dem Creditverein inter- essirt haben, wenigstens die Mögli chkei t lassen, ihre Schulden zu tilgen, und wenn diese Tilgung nicht durch Amortisirung ge schehen soll, so muß sie dock durch Rückzahlung geschehen dürfen. Geschieht sie aber durch diese, so wird der Verein genöthigt sein, eine der zurückgezahlten Schuld gleiche Summe von den ausge- gebcnen Pfandbriefen zu tilgen. Soll das geschehen ohne alle und jede Auslösung, so müßte es der Creditverein durch den Rückkauf von Scheinen bewirken. Hier würde sich uun die große Schwierigkeit darstellen, daß, wenn die Pfandbriefe eben sehr be liebt sind, entweder gar keine ankäuflich wären, oder daß man sie mit einem nicht unbedeutenden Agio kaufen müßte. Dies wäre aber ein reiner Verlust für den Creditverein. Während die Til gung der außenstehenden Hypotheken zu pari angenommen wer den müßte, hätte der Creditverein die einzulösenden Pfandbriefe über pari zu bezahlen, und würde also bei fortgesetzten Ankäufen der Art einen ungeheuren Verlust erleiden und am Ende ganz insolvent werden. Nun kann man zwar sagen: Es kann den Schuldnern die Pflicht auferlegt werden, ihre Zahlungen nicht in baarem Gelbe, sondern in Pfandbriefen zu machen; dann aber sind sie es, die genöthigt sind, sich dem Schwanken des Courses zu unterwerfen, und je mehr Credit im Lande ist, desto höher wird der Cours der Pfandbriefe steigen, desto schwieriger also wird die Tilgung der Schulden für den Einzelnen werden. Daraus geht, glaube ich, hervor, daß, wenn eine Maßregel der Art, wie Herr Graf v. Hohenthal bemerkte, in Schlesien im Werke ist, doch nicht eine gänzliche Aufhebung der Amortisation, sondern wohl nur eine zeitweilige Sistirung der Ausloosungen beabsichtigt wird. Staatsminister N o st i tz u n d I ä n ck e n d o r f: Ich erlaube mir die Anfrage an Herrn Grafen v. Hohenthal: ob ihm be kannt sei, daß Anträge wegen Einstellung der Amortisation an die preußische Regierung bereits gelangt seien, oder zur Zeit nur beabsichtigt werden? Graf Hohenthal (Püchau): An die Regierung sind bis jetzt Anträge noch nicht gelangt, sie werden jedoch in diesem Au genblicke bei der Generallandschaft berathen. Mir hat jedoch der Fürst Hatzfeld selbst gesagt, daß die preußischen Stände fürchten, daß der Antrag abgelehnt werden würde, weil die Regierung selbst für das Princip der Amortisation ist. 0.Crusius: Was der Graf v. Hohenthal-Püchaujetzt mitgetheilt hat, könnte als Resultat einer vieljährigen Erfahrung in dem Lande, welches das Kreditsystem wohl mit zuerst ange nommen hat, erscheinen und als solches von entschiedener Wich tigkeit, sogar von Einfluß auf die Abstimmung der Frage sein, welche die Deputation der Kammer zur Beantwortung hier vor gelegt hat, die sich aber keineswegs so weit erstreckt, daß man die Verbindung mit einer Amortisationseinrichtung für eine unerläßliche Bedingung des Creditinstituts erachten möge; aber ich erblicke in derselben mehr nicht, als die Ansicht eines ein zelnen Mannes, die sich auf die Mißstimmung und Meinung dortiger Grundbesitzer stützen mag. Hat man in Schlesien erst vor einigen Jahren die Herabsetzung der Pfandbriefszinsen er möglicht und ist dies große Werk der Conversion kaum beendigt,
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