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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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v. G roßmann: Wenn es ein Individuum beträft, so würde ich ganz der Meinung sein, daß auf die gegenwärtige Beschwerde, als auf eine anonyme, keine Rücksicht genommen werde; aber hier betrifft es eine öffentliche Anstalt, die das Werk der Barmherzigkeit ist, die auf dem öffentlichen Vertrauen beruht und für hülflose verlassene Menschen bestimmt ist; und so glaube ich, war es eine Pflicht der Humanität, daß die Depu tation daraus Veranlassung zur Untersuchung nahm. Graf Hohenthal (Püchau): Es ist über diese gering fügige Sache schon so viel gesprochen worden, daß ich auf den Schluß der Debatte antrage. v. Po fern: Gegen den Schluß der Debatte habe ich zwar an sich Nichts einzuwenden, werde aber die Klagen, die Be schwerden armer Menschen über schlechte Behandlung nie für eine geringfügige Sache erklären lassen; mir werden sic immer wichtig sein. Bürgermeister Hüblerr Nur ein Wort der Ergegnung auf die letzte Aeußerung des Herrn v. Großmann: Die Hülfe, die diese Leute für sich in Anspruch nehmen, hätten sie nicht in diesem Saale, sondern vor allen Dingen bei dem betreffenden Ministerium suchen sollen. Prinz Johann: Ich verkenne zwar nicht die gute Absicht der Deputation, glaube aber, daß die Beschwerdeschrist aus formellen Gründen zurückgewiesen werden mußte, und wünschte, daß das hier beobachtete Verfahren nicht wieder bei Beschwerden stattsinde, die nicht erwiesenermaßen bis an die höchsten Behör den gebracht worden sind. Das ist eine Bestimmung der Ver- faffungsurkunde und nicht blos der Landtagsordnung, und an jene sind wir gebunden. Referent v. Metzsch: Hierauf erlaube ich mir zu be merken, daß die Beschwerde insoweit an die höchste Behörde ge bracht worden, als die Beschwerdeführer in ihren Eingaben be merkt haben, daß sie sie mündlich dem Herrn Staatsminister mitgetheilt hätten. Staatsminister v. Linden au: Ich habe im Gegentheil bemerkt, daß, obwohl im vorigen Jahre zwei Mitglieder der Commission fünfmal in Hubertusburg anwesend waren, den noch keine Beschwerde angebracht wurde. Früher sind einigemal Klagen über Kost und Wohnung angebracht worden ; allein seit einem Jahre war dies nicht der Fall, so daß mir der Inhalt der vorliegenden ein ganz unerwarteter war. Präsident v. Gersdorf: Ich kann die Debatte wohl für geschloffen ansehen. — Unsere Deputation hat in ihrem schrift lichen Berichte uns angerathen, diese Beschwerde auf sich beru hen zu lassen, jedoch noch an die zweite Kammer abzugebcn. In Bezug auf die nachgebrachte Beschwerdeschrift räch sie uns an, dieses Schreiben an die hohe Staatsregierung abgehen zu lassen, damit dieselbe Notiz davon erhalte und das Weitere verfügen könne; und ich frage demnach die Kammer: ob sie hierin überall ihrer Deputation beistimme? — Einstimmig Ja. Präsident v. Gersdorf: Wir werden nun zu dem dritten Gegenstände unserer heutigen Tagesordnung, der Beschwerde des Advocaten Raschig zu Pulsnitz, übergehen, und ich ersuche den Herrn Bürgermeister Wehner, uns den Vortrag zu geben. Referent Bürgermeister Wehner: Der Bericht der vierten Deputation über diese Beschwerde lautet: Der Advocat Friedrich August Raschig hat bei der Stände versammlung eine Beschwerde eingereicht, welche der vierten De putation der ersten Kammer zur Begutachtung überwiesen wor den ist, und derselbe hat in dieser Beziehung Folgendes ange führt und beantragt: Im Jahre 1841 habe er sich veranlaßt gefunden, wider den Gerichtsdirector zu Ohorn, den Advocat Otto Karl Lippold, wegen Verleumdungen in einem am 8. Januar 1841, in einem zu Ohorn anhängigen Processe, zwischen dem Häus ler Rammer und dem Müller Richter erstatteten Berichte, eine Denunciatkon beim königlichen Kreisamte zu Budis- sin (als der durch das königliche hohe Justizministerium selbst bei dieser Gelegenheit als competent bezeichneten Be hörde) einzureichen, und es wäre bei letztgedachter Behörde die Sache auch verhandelt und durch ein eingeholtes (be strafendes) Decisum der Juristenfacultät zu Leipzig beendigt worden. . Als nun gedachter Gerichtsdirector Lippold in dem näm lichen Processe in einem Berichte vom 4. Juni 1842 den in gevachtem Deciso schon bestraften verleumderischen In halt des frühem Berichts wiederholt habe, indem er von neuem die höhere Behörde darauf hingewiesen, auch noch neue Beleidigungen beigefügt hätte, so habe er, Advocat Raschig, beim königlichen Landgerichte anderweit unterm 22. Juni 1842 auf Bestrafung dieser erneuerten Verleum dung angetragen, wäre aber am 30. Juni vorigen Jahres von gedachtem Landgerichte zu Budissin beschicken worden, daß chm die Verhandlung der Rüge vom königlichen Appel lationsgerichte zu Budissin untersagt worden sei, es sei auch das Verbot dex Verhandlung auf eingereichte Beschwerde vom königlichen hohen Ministerio der Justiz bestätigt worden. Sei nun auch diese Angelegenheit an sich nicht von großer Wichtigkeit, so fei es doch von allgemeinem Interesse, wenn die in §. 45 der sächsischen Verfassungsurkunde Jedem zugesicherte Jnstanzenordnung nicht statt habe, eine Partei sich für straflos, die andere für rechtlos halten dürfe und das fragliche Verbot nicht nur auf eine neue ähnliche An zeige, sondern auch auf andere Fälle, wo eine Partei die Verhandlung der Sache gleich in erster Instanz zum Still stand zu bringen suchen möchte, Einfluß haben könne. An diese Darstellung knüpft aber der Beschwerdeführer die Bitte: „die Ständeversammlung wolle ihre Verwendung dahin eintreten lassen, daß die Verhandlung der fraglichen Denun- ciationssache im Wege Rechtens gestattet und das deshalb an das königliche Landgericht zu Budissin erlassene Verbot zurückgenommen werden möge." In Beziehung auf diese bis an die betreffende Ministe- rialbehörde ohne Abhülfe gelangte, mithin der Form nach bei den Ständen zulässige Beschwerde l)at die hohe Staatsregierung zur Aufklärung des Verhältnisses einen in dieser Angelegenheit auf Erfordern des königlichen Ministern der Justiz an letzteres von dem königlichen Appellationsgericht zu Budissin erstatteten Be richt abschriftlich mitgetheilt, und daraus läßt sich Folgendes ab nehmen. In den Acten, welche in dem angezogenen, zwischen dem . HäuslerRammer und dem Müller Richtervor dem Gerichte zu Ohorn anhängigen Rechtsstreite ergangen sind, hatte der
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