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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028229Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028229Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028229Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 41
- Protokoll5. Sitzung 69
- Protokoll6. Sitzung 95
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 135
- Protokoll9. Sitzung 155
- Protokoll10. Sitzung 171
- Protokoll11. Sitzung 195
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 229
- Protokoll14. Sitzung 243
- Protokoll15. Sitzung 259
- Protokoll16. Sitzung 271
- Protokoll17. Sitzung 283
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 311
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 359
- Protokoll22. Sitzung 371
- Protokoll23. Sitzung 399
- Protokoll24. Sitzung 425
- Protokoll25. Sitzung 453
- Protokoll26. Sitzung 473
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 509
- Protokoll29. Sitzung 537
- Protokoll30. Sitzung 565
- Protokoll31. Sitzung 589
- Protokoll32. Sitzung 621
- Protokoll33. Sitzung 649
- Protokoll34. Sitzung 677
- Protokoll35. Sitzung 703
- Protokoll36. Sitzung 719
- BandBand 1842/43,1 -
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durch Ne Mehrheit yerNorftn zu scheu; was ganz gewiß nur Nachtheilig auf ihr Ansehen hei der Gemeinde, an dessen Erhal tung doch dem Staate sehr viel gelegen sein muß, zurückwirken kann. Ihre Stimme muß vielmehr eine solche Geltung haben, daß deren Gewicht dem aller übrigen Stimmen zusaMmengenom- men gleich kommt, ohne daß jedoch dadurch die Freiheit der Abstimmung in den GememderäthM oder Schulvorständen auf irgend eine Weiss beeinträchtigt wich- Dies kann dadurch erreicht werden, wenn das Gesetz dem Pfarrer nicht nur das Recht gibt, son dern sogar die Pflicht austrlegt, gegen Beschlußfassungen, welche nach seiner Ansicht dsnGesetzm oder den Interessen der Schulan- Mtzuwiderlauftn, auf EntscheidungderSchulinspertion anzutra- HM° Wir sagen, -aß ihnen hierzu nicht nur das Recht ertheilt, sondern auch die Pflicht austrlegt Werden solle, und wünschen, -aß dies nicht blvs in dieser Beziehung, sondern in Hinsicht auf alle und jede Thätigkeit des Pfarrers als Schulinsyettors aus gesprochen werde- Dmn es erscheint kaum angemessen, ihm eine sogenannte fakultative Stellung mMweiftn, mit andern Worten, ihm zwar das Recht, in Schulsachen tbäüg zu sein, zu gewähren, Nicht aber auch zugleich diese Khätigksit zur Pflicht zu machen, sondern es in sein -Belieben zu stellen, ob er von dem Rechte Ge. brauch machen Molls oder nicht- Eins solche Willkür ist schon an sich mit dem Begriffe eines amtlichen Rechts nicht wohl ver einbar, denn ein derartiges Recht ruht eben nm auf der pflicht- mäßigcn Nochwmdigßeit, dies oder jsnes zu Lhun, und unter scheidet sich eben dadurch VM PriMtbesuWiffM, welche der In haber nach Belieben ausübt oder ruhen läßt- Es würbs aber auch jene Willkür der Ausübung von den nachtheiligstm prak tischen Folgen sein- Sie würde den bsmsstreusn GM'chm ost in die unangenehme Digs versttzsn, daß man die durch keine Pflicht gebotene MKmdWächrmg seiner Rechte Äs eine unnö- thige Einmischung in die Gemeindeangelegenheitsn ansähe — für den Nachlässigen aber würds sie ein willkommener Borwand sein, sich derkhatigen -Theilnahms an den Schulangelegenheiten zu mtziehm- — Doch kau» es einzelne Ausnahmen geben — Fälle, in denen es wimschenswerch ist, daß der Pfarrsr nicht ge- Aöthigt sei, an den Besprechungen der GsmemdeVertreter per- fönlichM Antheii zu nehmen- Ganz vorzüglich gehören dahm solche Verhandlungen, in welchm dis Gemeinden oder Lerm Ver treter sich erklären sollen, ob und auf welche Weift sie die Geld- Mittel zu Ausführung eines unter dem Vorsitze des Geistlichen gefaßten Beschlusses Mfbrmgen wollen- Hier mag es ihm ge stattet sein, tzaftm K MMMnehM LMswMN befürchtet, oder die Ttzeilnahme an jenen Verhandlungen für ihn zu Weitläufig und beschwerlich wäre, darauf ausdrücklich oder WschwsigMh <mdem er in des Versammlung nicht srsHsiny zu vörzichtm- Von dieftn Ansichten ausgehend, Leantragt die Deputation folgende fernere Zusstzparagraphe : BersüMMlMgM des GeWsintzerakyeT zur Berathung über SchIlangelegenhsiten, sowie des Schulvorstandes srfslgm auf dem Lands auf Einladung des Pfarrers als ZoMschulmspLetors, welcher auch in denselben dm Vor sitz und das Protokoll führt, überhaupt aber an allen Geschäften des Schulvorstandes KysÜ nimmt. — Der Gemeinderalh oder der Schulvorstand ist jedoch berech tigt, bei dem Pfarrer auf eine -Bemthung in Schulan- gclsgWheitm snzutragen, was der Letztere sofort zu bs- ' wirken, oder seins Anstandsmsachm der Schulinspection zur Entscheidung aNzuzrigen Hat- Wenn der Plärrer in den gedachten Versammlungen WM Behuf einer Beschlußfassung adstimmen läßt, so hat er Zwar selbst keine S Zmme abzugrden; derselbe ist jedoch berechtigt und verpflichtet, gegen BrMußftffM- gen, welche den Gesetzen oder dem Interesse der Schul anstalt zuwideriauftn, auf Entscheidung der Schulin- sp.'ttiou anzutragen. - Ausnahmsweise, Md namentlich wenn die Aufbrin gung der Geldmittel zu Ausführung eines auf die ange- zeigte Weise bereits gefaßten Beschlusses in Frage ist, . steht es demPfarrrr frei, aufdieTheilnahme an den des ¬ halb stattfindsnden Verhandlungen der Gemeindevers tteter, ausdrücklich oder stillschweigend, (durch Nichter scheinen) zu verzichten- Unter der Voraussetzung, daß die erste Kammer diese Au- satzparagraphe annimmt, beantragt die Deputation, den von der zweiten Kammer genehmigten, mit Z. 1 b. bezeichneten Zusatz zum Gchtzmtwmft abzulchnen, ingleichen die vbgedachten Peti tionen mebrer Geistlichen, insoweit sie nicht durch die obige Pa ragraph (5 c.), sowie durch die zu tz° 2 m Vorschlag gebrachte theilweift Wiederherstellung der ursprünglichen Gestalt des Ge setzentwurfs ihre Erledigung gefunden, auf sich beruhen zu lassen; jedoch W.-rden selbige jedenfalls an die zweite Kammer mit abzu geben ftm- Rsferem Domherr v- Günther:..Zch bemerke, Saß der hauptsächliche Inhalt der Vorerwähnten Petitionen sich darauf bezieht, erstens, daß es für dis Geistlichen nicht wünschenswerth sei, wenn ihnen eine blos fakultative Teilnahme an der Thä- ügkeit des Schulvorstandes angewiesen wirb — und zweitens, daß es ihnen unangenehm sei, wenn sie bei der Abstimmung im Schulvorstands oder Gememdcrathe ihre Summe nicht abgeben dürsten. Inwieweit dies von der Deputation theils gebilligt, thcils gemißbilligt worden ist, hat dis verehrte Kammer aus dem Berichte entnehmen können- v° Großmann; Der geehrten Deputation sage ich vielen Dank für dis von ihr gemachten so wohlerwogenen und sachge« mäßen Vorschlags, namentlich für Entfernung des Fakultativen in der Stellung der Geistlichen, sowie auch für dis feste Bestim mung darüber, wer eigentlich die Schulvorstandsversammlrmgen zusammmzubemftn und auszuschreibm hat- Wäre das Fakul tative geblieben und die Ungewißheit, ob der Gemeinderath oder her Geistliche dis Versammlung zu veranlassen hätte, nicht ge- hoben worden, so wäre dadurch der ganze Einfluß der Geist lichen auf dis Schulen verkümmert und der aus wohlgemeinter Absicht der Hohen Stastsregierung hervorgsgangme Geschönt- wmf Nichts als eins Quelle der Anarchie geworden. v. Welck: Ich Wollte nur dm Antrag, dm ich mir zu stellen erlaubt Habs, 'saß dis Mitisnm nicht vorgeftsen Werden möchten, noch-dadurch rechtfertigen, daß ich überzeugt Lin, daß durch den Vorschlag der Deputation den Gastlichen mehr gewährt worden ist, als sie in den Petitionen verlangt haben- Ich bin der geehrten Deputation sehr dankbar für ihre Vorschläge, und es kann mir nur höchst erwünscht sein, daß die Geistlichen auf diese Art so hoch und über die Parteien gestellt werden-. Das einzelne Stimmrecht, um welches sie gebeten haben, scheint mir bei weiten; nicht so vortheilhast und ihrer Stellung Mgemest ftn zu siin, als das Recht, Was ihnen durch den Deputations vorschlag beigelegt wird, dem ich sonach aus voN.r AeL.rzeugung beistimme- ...
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