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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Gesichtspunkte ausgeht: der Staat tritt an die Stelle der Privatvereine, er muß aber auch die Ansprüche der vor handenen Witwen und Waisen befriedigen, und ich erlaube mir, vielleicht im Fortgänge der Discussion einen Antrag dar auf zu stellen, wenn ich nicht finde, daß sich etwa noch ein geeig neter Ausweg aus diesem Dilemma zeigt. Staatsminister v. Lindenau: Nur eine formelle Bemer kung habe ich mir zu erlauben, ohne vorerst in das Materielle des Gegenstandes eingehen zu wollen. Es wird diese durch die Art und Weise veranlaßt, wie der geehrte Abgeordnete Reiche- Eisenstuck die Sache so eben discutirte. Denn da dessen Aeuße- rungen sich mehr auf die zweite Petition der Geistlichen der An- naberger-Grünstädtler Ephorie, die von dem Herrn Referenten noch nicht vorgetragen wurde, bezogen und den Antrag beabsich tigten, die von den dortigen Geistlichen jetzt zu bezahlenden Pen sionen auf die Staatskasse zu übernehmen, wovon in der ersten Petition nicht die Rede ist, so dürfte es vielleicht angemessen sein, wenn der Herr Referent auch die zweite Petition vortrüge, um alsdann über beiderlei Gegenstände gleichzeitig sich verbrei ten zu können. Präsident v. Haase: Ist die Kammer mit diesem Vor schläge des Herrn Staatsministers einverstanden? —- Ein stimmig Ja. — Referent Braun fährt im Deputationsbericht fort, wie folgt: Nachdem bereits der vorstehende Bericht verabfaßt und von der Deputation allseits genehmigt war, gelangte an dieselbe in Folge Kammerbeschlusses eine von den Geistlichen der Annaberger-Grünstädtler Ephorie, Carl August Dietrichen und Genossen, ausgegangene, an die hohe Ständeversamm lung gerichtete und zunächst bei der zweiten Kammer einge reichte Petition, die, da sie Verhältnisse, welche der inoben- stehendem Berichte entwickelten Sachlage mindestens ähnlich sind, zum Gegenstände hat, die Deputation der Kam mer sofort in nachstehendem Anschlüsse vorzutragen, nicht un geeignet erachtet. Im Jahre 1826 errichteten, nach der Angabe der Peten ten, die Geistlichen der damaligen Annaberger Inspektion eine auf jährliche Beiträge der Lheilnehmer begründete Pensions anstalt für die Witwen und Waisen ihres Mittels, deren Zahl nach durchschnittlicher Berechnung eines frühem Zeitraums aus ohngefähr 4 — 6 jederzeit zu berechnen gewesen sei. Bald, versichern die Petenten, wäre ein Fonds von 800 Thlr. — — gesammelt gewesen, allein, obwohl dieser in einigen Jah ren auf das Doppelte hätte- gebracht werden können, habe dieser Fonds, nach einer bei Genehmigung der Statuten vom damaligen Oberconsiftorio getroffenen Anordnung- unter die Mitglieder vertheilt werden müssen, auch sei, aller Vorstellung ungeachtet, die anderweite Sammlung eines Fonds, dabei un tersagt worden. Dadurch sei die fragliche Einrichtung für die Geistlichen der Diöcese sehr drückend geworden, und habe sich diese Last um so mehr gesteigert, als der unerhörte und von ihnen nie befürchtete Fall eingetreten sei, daß unter den Pre digern, — offenbar in Folge des rauhem Klima's, unter welchem sie ihrem Amte als frühzeitige Opfer erlegen — eine Sterblichkeit überhand genommen, die in kurzer Zeit 35 Pre digerwitwen der Pensionskasse überwiesen habe, wovon 18 an die allgemeine Pensionskasse keinen Anspruch zu machen, sondern gegenwärtig noch von den Petenten mit einem jähr lichen Aufwand von 525 Thlr. - —, nach der Verordnung der Kreisdirection zu Zwickau von 356 Thlr. 17 Gr. —, und dazu von jedem Geistlichen mit einem Beitrag von 6 Thlr. 12 Gr. — jährlich — zu unterhalten seien. So lange noch nicht die Lranksteuer-Aequivalente zu der allgemeinen Witwen- und Waisen-Pensionskasse gezogen gewesen, seien diese Emolumente zur Bestreitung jenen Aufwands jederzeit gewissenhaft verwendet worden; nach der Erscheinung des Gesetzes vom 1. December 1837 aber, das jene Aequivalente zur allgemeinen Predigerwitwen- und Wai senkasse gezogen habe, sei für viele unter den Petenten, die, ohne eigenes Vermögen zu haben, schlecht dotirre Siellen be kleideten, die fernere Beitragsleistung zu Bestreitung des vor bemerkten Pensionsaufwands eine Unmöglichkeit geworden. Denn in Folge der neuern Gesetzgebung seien ihre ohnehin schlecht besoldeten Stellen noch um das Viertheil verschlechtert worden, wenigstens sei keiner unter ihnen, der nicht einen jährlichen Verlust von 50 bis 100 Thlr. zu beklagen habe, indem der Zollverband, für die Gewerbetreibenden ein Segen, ihre meisten Lebensbedürfnisse vertheuert habe, die ehemals milde Personensteuer sei zu einer um das Vierfache erhöhten, höchst drückenden Communsteuer geworden, ihre bestgesichertsten Rechte und Befreiungen seien ihnen, ohne Entschädigung, entzogen, die Mitleidenhcit zu allen Com- munlasten werde ihnen auferlegt, die Reparaturen ihrer Woh nungen sielen ihnen bis zu'einer gewissen Höhe zur Last, die sonstige, bei den Gemeinden hin und wieder vorhandene Bereit willigkeit zu freiwilligen Gaben sei in dem Zeitgeiste unterge gangen , die immer fühlbarer werdende Lheuerung in ihrem Bezirke, dem beinahe ärmsten Theile unsers Vaterlandes, liege schwer auf ihnen, die maßlosen Ansprüche an ihre Wohl- thängkeit und Nachsicht bei Einziehung der Stvllgebühren hätten sich gesteigert, und zu diesem Allen trete gegenwärtig die Gefahr, ihre Realbesoldungen, da wo solche vorhanden, in eine unsichere oder dürftige Geldrente verwandelt zu sehen. Dadurch seien die Reste bei ihrer Pensionskasse hinsichtlich solcher Mitglieder, die sonst pünktlich in Erfüllung ihrer Bei tragspflicht gewesen, wohl erklärlich. In ihrer Bedrängniß hätten sie, die Petenten, sich an die Kreisdirection zu Zwickau gewendet, von welcher sie jedoch beschieden worden, daß sie den Witwen gerecht werden müßten, sei es durch Einzelzäh lung oder durch Ablösung. Auf.ihr bei dem hohen Cultministerio um Uebernahme der in Rede stehenden Petition Seiten des Staates, gestelltes Gesuch, seien sie mittelst einer Verordnung, die die Antrag steller in Abschrift beifügen, ebenfalls abfällig beschieden worden. Daher ersuchten sie die Kammern: mit ihrem Fürwort bei dem hohen Ministerio des Cultus und öffentlichen Unterrichts dafür zu intercediren, daß die Ansprüche der bei der Societät der Petenten vorhandenen Witwen bis zu deren Ableben auf den allgemeinen Pensions fonds übernommen oder aus vorhandenen milden Stiftun gen befriedigt würden. An dieses Gesuch knüpften die Jmpetranten noch fol gende Betrachtungen: Wenn dem Vernehmen nach bei der Theilung Sachsens, die auch die Augusteische Stiftung betroffen habe, aus derselben
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