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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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pfangen, und dexarme Geistliche, der nur einige Scheffel Hafer zu Empfangen hgt, wird ein Paar Groschen bekommen., Die Ungleichheiten in den Besoldungen der Geistlichen, die ohnehin schon «so groß sind, werden dadurch noch schreiender werden," wer'viel hat , dem wird noch mehr gegeben, ohne daß er eigent lich einen Rechtsgrund hat, bekommt er in wohlfeilen Jahren offenbar mehr, als ihm gehört. Wenn man die postulirte Summe dazu anwenden will, die Gehalte der Geistlichen mehr auszugleichen, so wirb sie gewiß dazu ausreichen. Aus diesem Grunde glaube ich mir den Antrag, daß man die unter 1 von, der'DepütatiöN beantragte Bewilligung Nicht ausspreche, da gegen aber diffpostuMen 3000 Z-Hlr. der Höhen Staatsregie rung zur Verfügung stelle - dastiit sie dadurch dem dringendsten' Bedürfnisse abhelfe. - ' ' Präsident v. H a a se r Ich bemerke, der erste Weil des An trags würde nichts als eine Verneinung des Deputationsgut achtens sein ; der zweite Weil desselben aber, welcher der Summe vdn 3000 Lhlr, gedenkt, scheint nicht klar zu sein. Man er-, sieht duraus nicht mit Bestimmtheit, ob der Abgeordnete damit übereinstimmt ,i daß diese 3000 Thlr. zu dem von der Deputa tion angegebenen Zwecke verwendet werden sollen, , , Abg. Sa hr er v. Sahr: Die 3000 Lhlr. sind postulirt, uw den-Zehnten zu entschädigen; davon würde ich abstrahiren und blos wünschen, daß sie zur Disposition der höhen Staats regierung gestellt werden, bis sie die Sache in Erwägung.ge zogen hat, und ein anderes Postulat/wasdem wirklichen Be dürfnisse entspricht, jstellen kann, Präsident v. H aase: In diesem Falle möchte es der Zu rücklegung von Staatsgeldern wohl nicht"bedürfen,' Eine solche kann nur staitsinden, wend der Zweck, die künftige Verwendung derselben, in jeder Hinsicht speciell angegeben wird, Soll in der Folge erst bestimmt weiden, wie und wozu die zurück zu le gende Summe zu verwenden sei, so"Mg man lieber dann/ wenn diese Folgezeit ein'getreten und das Wie und Wozu völlig entschieden ist, die nöthige Summe geradezu pöstuliren.. Abg. Sahrer v. Sahr:- Sv lasse ich meinen Antrag fallen. Abg, Kokul: Ueber-den Gegenstand selbst habe ich etwas nicht zu sagen , was nicht schon gesägt worden wäre; ich wer de dem Deputationsgutachten beitretett. Aber eine Anfrage an den Herrn Referenten oder an die hohe Staatsregierung muß ich mir Noch erlauben. -Es ist hier nämlich überall nur von Scheffeln die Rede, ohne- nähere Bezeichnung des Maaßes. Nün aber- sind bekanntlich die Zehntrttscheffel sehr verschieden, wenigstens in meiner Gegend , sie bestehen meistens aus mehr als 16 Dresdner.Metzen; ich kenne dergleichen Scheffel, welche 17, 18, 19 und mehr als 19 Dresdner Wetzen enthalten. Es' ist mir daher nicht ganz klar geworden, ob hier der Dresdner Scheffel als Norm angenommen werden soll, oder soll die Ab lösung nach dem in jedem Orte herkömmlichen großem Zehntens scheffel ststtsinden? Im letztem Falle würde das Äblösungs- quantum, z. B. für einen Scheffel Roggen, ohnehin schon die Höhe von 3 Lhalern und darüber erlangen. Staatsminister v. Lindenäu: Die geschehene Anfrage >häbe ich dahin zu beantworten, daß in' der Allgemeinheit Lle , Angaben für Dresdner Maß gelten: ob sticht aber bei der gro ßen Zahl unseres Scheffelgemäßes hier und da eine Verschieden heit Vorkommen söllte', das möchte iA nicht mit Bestimmtheit verneinen. ... Stellvertretender Abg. Oberländer: Nachdem die ge ehrte Kammer durch den Beschluß auf den Antrag des geehr- i ten Herrn Viceprasidenten die Ablösbarkeit des geistlichen Ze^ chent anerkannt, dadurch aber auch die Ablösung desselben ge wissermaßen als wünschenswerth erklärt hat, so wird man sich nun darauf zu beschränken haben, ob und inwieweit solches auf Kosten des Staats zu begünstigen fein wird. Ich glaube, unter allen Umständen diese Frage bejahen zu müssen, und kann mich dem nicht anschließen, was zwei geehrte Abgeordnete vor mir hierüber geäußert haben. Der Zehent, diese allgemein ^verbreitete Naturalabgabe, ist zugleich die allerungerechteste. Seine Ablösung nicht zu begünstigen unter-den Fortschritten der Eivilisation und den dadurch wesentlich veränderten Besitze 'und Erwerbsverhältm'ssen der Staatsangehörigen ist ungerecht,' und vielfach staatswirihschaftlichen Nachtheil bringend, indem er insbesondere zunächst das Emporkommen der Landwirth- schast durch Niedertretung und EntmuthiguNg des Bauern- ffandes hindert. Dies angenommen, muß es aber ganz gleich sein, wer der Zehentberechtigte ist, ob er Grund - und Lehns herr ist, oder ob er aus persönlichen Rechten den Zeh ent bezieht, indem der Berechtigte ein gewisses Amt bekleidet. Der geist liche ZeheNt scheint aber um so ungerechter, weil der Verpflich tete durch seine Abgabe zugleich andere Pärochianen übertragen muß, indem er selten auf allen Grundstücken haftet, sondern nur auf einzelnen; er ist ungerecht, weil die Zehentpflichtigen den Unangesessenen die Beiträge zu dem allgemeinen Aufwand für Kirchen und Schulen zu einem großen Weil ersparte, und weil mit einem Worte der Zehentpflichtige das allein bezahlen muß, was dem nicht Verpflichteten ebenso zu Gute kommt/ -als dem Verpflichteten. Einen fernem Grund zur Begünsti gung der Zehentablösung finde ich aber darin, daß durch seinen Wegfall zugleich eine mit der äußern Würde des geistlichem Standes unvereinbare Einrichtung abgeschafft wird. Erkenne ich hiernach die Abschaffung des geistlichen Zehent für sehr wünschenswetth, so muß ich mich aber auch unbedingt dafür aussprechen, daß, wenn nur immer thunlich, der volle Wertff des bisherigen Ertrages gewährt werde. Die Gründe dazu finde ich im Deputationsgutachten' bereits niedergelegt. Die -Verhältnisse der Grundherrn sind weit verschieden von denen der berechtigten Geistlichen Md Schullehrer. Den erstem steht das freie'Eigenthum und die freieste Gebahrung mit den Renten Md dem Ablösungskapital auf dem westen Feld der Industrie und Spekulation offen. Allein gaNz andere Rücksichten treten «bei dem Gastlichen ein; er ist darin gänz und gar beschränkt,
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