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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sonds, wie in Oesterreich, und ich muß gestehen, daß er viel Gutes hat. Außer den gedachten Vortheilen ist auch der, es kann der Pfarrer darauf rechnen, daß er jeden Theil der Ablösung zu 4 prCt. Zinsen unterbrkngt, während er sonst das Kapital oftzer- splittert, und auch in Landrentenbriefen verliert er. Dann kommt noch hinzu der mögliche Verlust am Kapital selbst. Leider hat man auch gesehen, daß hin und wieder in älterer Zeit mit dem Kirchenkapital nicht eben so ganz unsträflich gebahrt wurde. Es ist dies der zweite Punkt des Decretes, der die Be willigung der Stande in eben so hohem Grade in Anspruch nimmt wie der erste. Der erste ist von der Billigkeit geboten, der zweite von der Gerechtigkeit. Nun glaube ich, gewichtigere Motiven als diese beiden kann man sich nicht denken.. Abg. Erchenbrecher: Milden im allerhöchsten De crete, die Ablösung der geistlichen Decem und andern Natural leistungen betreffend, enthaltenen Bestimmungen, sowie mit dem Berichte der Deputation beziehendlich'des den Geistlichen und Schullehrern zu dem ermittelten Ablösungswerthe ihrer Getreidezinsen bewilligten Zuschusses aus Staatskassen, und der 4procentigen Ablösungskapitalverzinsung, kann ich mich nur einverstanden erklären, und den Gründen, welche die De putation ihrem gutachtlichen Berichte untergelegt hat, annoch folgende hinzufügen, daß nämlich 1) nach der Erl. Proc. Ordn. I'it. 42. §.8 die Zehntenverbindlichkeit als ein ouu8 real« an gesehen, und dem Decem, als einem vorzüglichen Besoldungs- theil bei Konkursen, ein Vorzugsrecht zugestanden worden ist, auch 2) bei den Berathungen über das Ablösungsgesetz die Geistlichen und Schullehrer nicht vertreten worden sind, und daher 3) sowohl aus Billigkeitsrücksichten, als auch aus dem Gesichtspunkte des Rechts, solcher Zuschuß, den die Geistli chen und Schullehrer wohl verdienen und der ihnen zu gönnen ist, und die 4 procentige Verzinsung des Ablösungskapitals, ohne welche sie in großen Nachtheil versetzt werden würden, sich rechtfertigen dürste. Ich stimme also für das Decret und für das Deputationsgutachten. Abg. Todt: Als Mitglied der Deputation, von welcher der zur Berathung vorliegende Bericht ausgegangen ist, glaube ich sowohl das Recht als die Pflicht zu haben, auch mündlich noch Einiges über den Gegenstand zu äußern. Es ist nicht zu verkennen, man mußte, wenn man sich die Frage stellte, ob man das Decret und dessen Vorschläge bejahen oder verneinen sollte, in gewisser Beziehung in ein Dilemma kommen, um entweder zu. einer allerdings nicht unbedeutenden Belastung der Staatskasse Za zu sagen, oder wenn man dies nicht wollte, die Rücksicht gegen einen allerdings sehr ehrenwerthen, sehr wichtigen Stand der Staatsgesellschast aus den Augen setzen. Es ist nicht zu leugnen, daß die Staatslasten fast von Budjet zu Budjet sich steigern und daß namentlich auch durch diesen neuen Vorschlag der Staatsregierung eine solche Steigerung bewirkt werden wird. Allein was wäre geschehen, wenn man eine solche Last hätte abwenden wollen? Entweder man hätte das Ablösungsgesetz alteriren und die Decemablösungen sistiren, oder die Geistlichen verletzen müssen. Das Erstere ist jetzt wenigstens, nachdem die Frage heute abfällig beantwortet ist, schon formell; es ist aber auch materiell nicht zulässig, weil dies jedenfalls gegen das Interesse der Grundbesitzer, gegen das Interesse der freien Gebahrung mit dem Eigenthume gewesen sein würde, und davon in der jetzigen Zeit keine Rede sein kann. Man hätte also, wenn man das Erstere nicht wollte, unbedingt zur Verletzung des geistlichen Standes, die aller dings in der Verneinung direct liegen würde, sich entschließen müssen. Dazu könnte ich aber meinerseits mich nicht ent schließen, und ich glaube, auch die Kammer wird dies nicht können Und nicht wollen. Sie wird es nicht, in Rücksicht auf das Einkommen, in Rücksicht auf die Wirksamkeit des geistlichen Standes, in Rücksicht auf das Interesse der bethei- ligten Gemeinden selbst. In Rücksicht auf das Einkommen der Geistlichen und Schullehrer kann man nicht wollen, daß die vdrgelegte Frage verneint werde, weil es allerdings begrün detist, daß die Geistlichen und Schullehrer, wenigstens wenn man dies als Regel gelten lassen will, zu den vom Schicksal Begünstigtesten nicht gehören, und daß namentlich in neuerer ' Zeit das Einkommen derselben in vielfacher Beziehung geschmä-, lert worden ist. Mag es auch nicht überall der Fall sein, daß z.B. die Stolgebühren und ähnliche Quellen des Einkommens der Geistlichen abgenommen haben, so läßt sich dies doch we nigstens von den Gegenden des Landes versichern, welche zu den ärmern gehören, ^und ich selbst könnte , namhafte Beispiele anführen, wenigstens aus dem Voigtlande, wo das Einkom men der Geistlichen und Schullehrer, ohne daß diese selbst, vielleicht durch ihre Persönlichkeit oder Amtirung, dazu Veran lassung gegeben hatten, also lediglich in Folge der Verhältnisse mannigfach geschmälert worden ist. Mir sind namentlich mehre Gemeinden bekannt, wo jährlich vielleicht der vierte Theil oder mehr der amtlichen Verrichtungen der Geistlichen unbe zahlt bleibt, weil diese Gemeinden sehr viele Arme zählen, welche die Amtsverrichtungen des Geistlichen nicht honoriren können. Dies hat gegen früher einen bedeutenden Ausfall in dem Einkommender Geistlichen verursachen müssen, herauf keine Weise übertragen wird, weder von den übrigen Mitglie dern der Kirchengemeinde, noch viel weniger vom Staate. Es ist aberauch — denn diese Schmälerung würde wenigstens nicht von allen Theilen des Landes gelten — im Allgemeinen eine Schmä lerung eingetreten. Ich will nicht versuchen, die Ursachen zu be zeichnen , weshalb denn doch hier und da die Stimmung für den geistlichen Stand nicht mehr diejenige ist, welche sie früher war. Es mag vielleicht wahr sein, daß einzelne Glieder dieses Stan des eine solche Stimmung selbst herbeigeführt haben — ich will das wenigstens nicht in Zweifel stellen — allein einen großen Theil der Schuld an dieser Mißstimmung trägt vielleicht die Richtung der Zeit, die dem Stande, um welchen es sich han delt, überhaupt nicht in den Busen geschoben werden kann. In dieser mißgünstigen Stimmung hat denn nun Mancher, der ^früher geneigter war, die einzelnen Verrichtungen der Geist- ; lichen und Schullehrer mit besonderer Freigebigkeit zu honori-
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