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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ren, in dieser Freigebigkeit nachgelassen, und das ist ein Grund, der nicht bloß die einzelnen Gemeinden des Landes berührt, sondern als ein allgemeiner genannt werden muß in Bezug auf die Schmälerung des Einkommens der Geistlichen. Wenn also eine Frage vorliegt, durch deren Verneinung eine ähnliche Schmälerung wenigstens indipect ausgesprochen werden müßte, so kann man eben, weil schon auf andere Weise ein Ausfall er folgt ist, diese nicht gut heißen, dafern man das Einkommen der Geistlichen nicht unverhältnißmäßig herabstellen will. Allein ich glaube auch aus Rücksichten auf die Wirksamkeit dieses Standes müssen wir die Bewilligung aussprechen, wenn sie auch nicht so ganz unbedeutend ist. Wenn ich von der Rück sicht auf die Wirksamkeit des geistlichen Standes spreche, so meine ich, was ich vorhin schon angedeutet habe, man müsse dem Volke nicht Gelegenheit geben, der Richtung der Zeit, die sich dem geistlichen Stande mehr oder weniger ungünstig gezeigt hat, zu huldigen.- Es wird aber leicht eine solche Wirkung ent stehen, wenn fortwährend alle Fragen, welche dem geistlichen Stande materiell zum Nutzen gereichen könnten, von den Standen verneint werden sollten. In dieset Beziehung hat bereits der Abg. 0. v. Mayer das Nöthige angedeutet, und. ich kann deshalb Mich einer weitern Ausführung enthalten. Nur das ist nicht zu verkennen, daß dann und wann Stimmen, die nicht zu den freundlichen gerechnet werden konnten, auch in unserer Ständeversammlung erklungen sind. Es ist das an -dem gegenwärtigen Landtage nicht der Fall gewesen; allein vom vorigen Landtage, insoweit ich mich dessen noch erinnere, ist es allerdings nicht ganz in Abrede zu stellen, und um daher den Beweis zu liefern, daß durchaus eine Stimmung der an gedeuteten Art nicht auch durch ditz Kammer repräsentirt werde, ist es wohl an der Zeit, einen Beweis zu geben, daß sie auch für das Materielle- der Geistlichen zu sorgen geneigt ist. Ge schieht dies, so wird aber eben zugleich auf die Gemeinden selbst Rücksicht genommen, indem diese dann nicht in die Nothwen- digkeit versetzt werden, über lang oder kurz auf irgend eine Weise für die bessere Stellung ihrer Geistlichen und Schullehrer aus eigenen Mitteln etwas zu thun. Daß dies nachtheilig sein würde, kann ich durch Beispiele aus früherer Zeit Nachweisen. Mir sind Stellen von Schullehrern und Geistlichen bekannt, welche früher wohl zu den besseren gehört haben müssen, weil sie Naturalbezüge hatten, welche aber abgelöst wurden, als das Geld noch einen höhern Werth hatte, und die nun dadurch jetzt, wo dies nicht mehr der Fall ist, so schlecht geworden sind, daß die Gemeinden haben Zulagen bewilligen müssen, eben weil das Geld in der neuern Zeit einen geringem Werth har, als zur Zeit der Ablösung. Nehme ich nun Alles das zusam men, so können wir als Deputations-, wie als Ständemitglie der nur gerechtfertigt sein, wtnn wir die von der Staatsregie rung vorgelegten Fragen bejahen, also bewilligen, daß der Staat in dem vorliegenden Falle einschreitet. Es ist das auch nichts Neues. Andere Abgeordnete haben bereits erwähnt, daß an dere Staaten, wie z. B. Baden, Aehnliches gethan haben. Es kommt aber dasselbe, wenn auch in anderer Beziehung, schon II. 84. bei uns vor. Wenn wir zu den Kosten der General-Ablö- sungscommission, der Landrentenbank, zur Ablösung des Bier zwangs u. s. w. bewilligt haben, was ist es anders, als eine Genehmigung, daß auf Kosten des Staates freie Gebahrung mit dem Eigenthume stattfinden soll, wie es die jetzigen Zeitver- hältnisse verlangen? Demnach würde allerdings auch ich drin gend wünschen, daß die Kammer sich entschlösse, auf das Gut achten der Deputation eine beifällige Antwort zu geben. Abg.v. v. Mayer: Gegen den letzten Redner muß ich mir eine Entgegnung erlauben. Es kann nichts auf das an kommen, was Unangemessenes in diesem Saale vom vorigen Landtage von Einzelnen etwa gesprochen worden ist, ob gleich ich mich dessen nicht entsinne, sondern es ist nur von den Beschlüssen die Rede. Diese sind aber jeder Zeit von der Gerechtigkeit und Billigkeit dictirt gewesen. Ich möchte daher die heutige Entschließung der Kammer nicht als einen Act der Reue, sondern als das, was sie gewiß sein wird, als einen freien Act des Wohlwollens und der Billigkeit angesehen wissen. Abg. Todt: Von einem Act der Reue, als welcher der heutige Beschluß gelten soll, kann auch nach meinen Worten nicht die Rede sein. Denn ich habe ausdrücklich auf das Bezug genommen, was derAbg.v.v. Mayer der Kammer zu erkennen gegeben und vorgetragen hat. Abg. v. Hartmann: Was zuvörderst den zweiten Punkt im allerhöchsten Decrete betrifft, so kann ich mich damit einver standen erklären. Auch ich halte die Gewährung desjenigen, was allda gefordert wird, lediglich für einen Act der Gerechtig keit; denn es folgt daraus mehr nicht, als daß so viel an Rente, als der Verpflichtete für den abgelösten Decem giebt, Hem Geistlichen auch vollständig gewährt wird. Es ist eine Sicher stellung deshalb um so nöthiger, als in dieser Beziehung aller dings zwischen dem Nutznießer einer geistlichen Stelle und einem andern Berechtigten ein wesentlicher Unterschied obwaltet. Aus voller Ueberzeugung werde ich mich daher für den zweiten Punkt erklären. Was aber den beim ersten Punkte geforderten Zuschuß zu dem ausgemittelten Ablösungsbetrage betriffr, so kann ich von dessen Zweckmäßigkeit, ungeachtet der vielen Stimmen, welche dafür sich ausgesprochen haben und der mancherlei Gründe, welche dafür angeführt worden sind, mich keineswegs überzeu gen, muß mich also dagegen erklären. Nach meinem Dafür halten ist der Preis, welcher durch die Ablösung ausgemittelt wird, für zu niedrig nicht anzusehen. Zwar haben wir jetzt einige Jahre hindurch höhere Getreidepreise gehabt und es ist unstreitig dieser bloß zufällige und transitorische Umstand die Veranlassung gewesen, welche eine Menge Petitionen von Geist lichen über den hier in Frage befangenen Gegenstand hervorgeru fen hat, die theils an die hohe Staatsregierung, theils an die Ständeversammlung gerichtetworden,undwodurchsich dieerstere bewogen gefunden hat, auf die Klagen der Geistlichen Rücksicht zu nehmen, und das vorliegende Postulat zu stellen. So gut «her, wie seit einigen Jahren der Preis des Getreides gestie- 4*
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