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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ist sie, so sehr man auch das Gegentheil glauben sollte, denn das ist nur scheinbar. Einen Bogen mit dem Werthstempel zu be drucken ist leicht; eben so leicht dürfte das Rechnungswesen über das Stempelpapier sein. Das Geschäft der Stempelpapierein nehmer erscheint sehr wenig verwickelt; allein das sind die wirk lichen Einnehmer nicht, sondern die wirklichen Einnehmer sind die sämmtlichen Behörden des Landes, die Sachwalter, in ge wisser Hinsicht auch ist's jeder Einzelne, welcher den Stempel verbraucht, indem er sinnen oder nachschlagen muß,-ob er sich in dem Falle, Stempelsteuer zu eütrichten, befindet. Die Abgabe hat viel Aehnlichkeit mit der Accise; auf die Vergleichung mit dieser werde ich später kommen. Wie schwerfällig die Erhebung sei, wird, sich daraus abnehm.cn lassen, daß nicht weniger als 58 Ausnahmen sich vorfinden, wie sie in dem Richterschen Reper torium der sächsischen Gesetzgebung zusammengestellt sind. Diese 58 Ausnahmen zerfallen aber meist in mehre Abteilungen, und multiplkcirt man sie, so kann man sich denken, wie viel Ausnah- .'men zum Vorschein kommen und zu erwägen sind.- In dem selben Repertorium sind 20 Hinterziehungsfälle zusammenge stellt. Auch diese zerfallen in mehre Unterabtheilungen, und mehre von diesen sind so spitzig, daß sie, obschon gesetzliche Er läuterungen gegeben sind, so große Dunkelheit zurücklassen, daß auch bei den höchsten Behörden Zweifel über ihre Anwendung bestehen. Die Summe des Stempelpapiergeldes, welches jähr lich aus Jrrthum verwendet, und nicht in der Absicht zu hin terziehen, aus bloßem Jrrthum nicht verwendet wird, ist bedeu tend. Es wird ohne Absicht irrig das Stempelpapier wohl eben so oft nicht verwendet, wo es verwendet werden sollte, als es verwendet wird, wo 'es nicht verwendet werden sollte. In einem Falle gewinnt, im andern verliert die Staatskasse. Der Verlust der Behörden bei dem Proceßstempel und bei der will- kührlichen Gerichtsbarkeit ist bedeutend; denn sie müssen den Verlag des Stempelpapiers machen. Dasselbe ist der Fall mit den Sachwaltern. Wie viel aber die Staatskasse an Stempel papier verliert, wo es hatte verwendet werden sollen, nament lich bei Contracten und Obligationen, dies würde eine Summe geben, welche den Betrag des Stempelpapiers um das Dop pelle überstiege. Die Behörden und Sachwalter wissen, wie selten Stempelpapier z. B. -zu Obligationen genommen wird, und wie wenig Obligationen zur Kenntniß der Behörden kom men. Eine Abgabe, auf Contractsverhältnisse gelegt, die aber so selten entrichtet wird, die-zu vielen Jrrthümern und Hinter ziehungen Anlaß giebt, ist offenbar nicht zweckmäßig. Die Er hebung ist aber nicht einfach, weil sie die Behörden vielfach be schwert. Sie ist auch darum unzweckmäßig, weil sie einen pro visorischen Eid herbeigesührt hat, welchen keine Behörde ganz streng zu halten vermag, indem es wenigstens in vielen Fällen zweifelhaft sein wird, ob dem Eide nachgekommen, der Gegen stand mit Stempelpapier belegt, oder die Strafe einzuziehen ist. Die Strafe ist eine häßliche Zugabe; denn sie kommt sehr oft und unter Umstanden vor, wo es schmerzhaft ist, sie zu verhän gen. Oft hat man Noth die Kosten beizutreiben, und soll auch wegen des hinterzogenen Stempelpapiers noch eine besondere Auflage erlassen. Mir scheint die Unangemessenheit dieser Pa pierstempelsteuer auch daraus hervorzugehen, daß es, wenn man, wie im Berichte bemerkt, sich dächte, daß sämmtliche Gerichte königlich wären, der Stempelsteuer gar nicht bedürfen würde. Es wäre nur eine erhöhte Sporteltaxe zu machen. Sie gleicht einer Art von Eintrittsgeld, um ein Ansuchen an eine Behörde zu bringen, welches man aber wieder zu entrichten hat, wenn die Antwort oder Entscheidung erfolgt. Deshalb halte ich diese Abgabe nicht des Staates würdig. Die Zeit der Noth mag die anfängliche Einführung derselben gerechtfertigt haben, und selbst das Jahr 1819, wo sie umgestaltet und erneuert ward, grenzt an eine bedrängte Zeit, und deshalb laßt sie sich entschuldigen, aber ihre Fortdauer und Beibehaltung nach so viel Friedens jahren in der jetzigen Art wenigstens kann ich unmöglich für an gemessen finden. Eine Vereinfachung, wenn der Ausfall für die Staatskasse bei deren gänzlichen Verschwinden zu bedeutend wäre, auf klare Sätze dürfte nicht so viele Mißdeutungen und Jrr- thümer verursachen, undkönnte nur zweckmäßig erscheinen. Wenn ich vorhin bemerkte, man möchte mit Recht dieseAbgabe mit der Ac cise vergleichen, so führt mich zu dieser Vergleichung mehr als ein Umstand. DieReceßherrschaften, welche keineAccisehatten, ver dankten ihre größere Bevölkerung oder den größern Umschwung ih res Gewerbebetriebes dieser Befreiung von der Accise; sie waren aber auch frei von dem Papierstempel, und ob diese Befreiung nicht auch dazu beigetragen habe, ist kaum zu bezweifeln. Wie man in den Städten Accise zu entrichten hatte, so muß man, wenn man sich an eine Behörde wendet, Stempelaccise entrich ten. Der Acciseinnehmer, und darin unterscheidet sich die Accise zum Vortheil vom Papierstempel, konnten sagen, wie viel man zu entrichten hatte, aber bei der Stempelaccise weiß man das in der Regel nicht; nur der Richter oder Sachwalter weiß es. Wie könnte es auch anders sein, da der Richter und Sachwalter selbst in einzelnen Fällen nachzuschlagen und ängst lich zu erwägen hat, ob Stempelpapier da oder dort anzuwen den sei oder nicht. Wenn ich nur den Betrag des Verlusts an Stempelpapier, welches in einem Jahre zu viel oder zu wenig verwendet wird, und dazu zugleich die Zeit meiyes Geschäfts lebens nehme, welche ich auf Papier-Stempelimpost, Nachschla gen, Nachcassiren, Controle, Ofsicialtabellen und Einbringung verwendet habe, so wollte ich den Touristen durch halb Europa im eignen Wagen mit diesem Gelde und in dieser Zeit machen. Man spricht, das Ausland würde dabei in Vortheil gerathen, und deshalb sei die Stempeltaxe nicht aufzuheben. Wenn wir aber alle Abgaben des Auslandes bei uns einführen woll ten, um diesem gleichzustehen, so waren wir zu beklagen. Der Staat ist der glücklichere, der nur wenig einfache Steuern hat. Es finden aber manche Ungleichheiten in jener Beziehung statt; manches ist in den Nachbarstaaten von der Stempelsteuer frei, was bei uns bestempelaccist ist, und das wird kein Grund sein, warum das Land nicht ferner damit verschont bleibe. Die Stempelsteuer ist eine vielfache Steuer, zerfällt in mehre Bran chen, Proceßsteuer, Contract-, Hypotheken-, Quittungs-, Erd schafts-, Lehn-, Anstellungs- und Charaktersteuer, und in der
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