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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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er muß es aber auch mit verpfänden und nun muß er wegen dieses Hauses abermals einen Consensstempel entrichten; aber immer ist es eine -Vermögenssteuer, die sich auf ein und dasselbe Kapital bezieht. Sie sehen da, meine Herren, wie hart beson ders der verarmte und verschuldete Grundbesitz von dieser Stem pelsteuer getroffen wird. Statt daß wir wünschen möchten, es gebe Creditanstalten, die ihn ohne Kosten und Steuer unter stützten in seinen landwirthschaftlichen Unternehmungen, wird er hier ganz besonders mit harten Opfern belegt, die sich ganz besonders gegenüber denen, die durch Erbschaft zu Vermögen ge langen, als ganz unleidlich zeigt. Ich werde noch bei dem letz ten Abschnitte des Berichts auf den Erbschaftsstempel zurück kommen und will gegenwärtig im Allgemeinen nichts weiter da rüber sagen. Der Abg. Sachße hat gesagt, die Stempelsteuer sei schwerfällig in der Erhebung; sie ist aber auch schwierig in der Controls, denn wie soll man die vielen Hunderte einzelnen Gerichtsstellen genau controliren, ob auch der Stempel immer gehörig entrichtet und verwendet werde. Ich will nicht aus einzelne Beispiele dabei Beziehung nehmen, obwohl Beispiele grober Unterschleife vorgekommen sein sollen. Aber es leuchtet den Verfassungskundigen ein, daß es schwierig sei, diese Steuer unter genauer verfassungsmäßiger Controls zu halten. Die hohe Staatsregierung, obwohl früher ein neues Gesetz beabsich tigend, hat um deswillen gemeint, daß gegenwärtig ein neues Gesetz und eine Revision nicht eintreten möge, weil eine neue Proceßordnung zu erwarten sei. Nun begrüße ich die Erschei nung einer neuen Proceßordnung zwar mit Freuden, und ich könnte nur wünschen, daß sie dem Lande recht bald bescheert werden möge. Allein ich glaube, es können bis zu ihrem Er scheinen doch noch Jahre vergehen, und es sei daher daraufnicht nöthig zu warten; ich kann mir aber auch nicht vorstellen, in welchem unmittelbaren Causalzusammenhange die Stempelsteuer mit der neuen Proceßordnung stehen möge. Wir werden in der neuen Proceßordnung alle diejenigen Schriften haben, welche wir jetzt schon versteuern müssen, und wenn alle Proceßschriften unter einen Tarifsatz kommen, und beiden Proceßschriften nicht verschiedene Ansätze stattsinden, so wird unerwartet des neuen Proceßgesetzes eine Revision der Stempelsteuer wohl vorgenom men werden können. Ich habe in der Petitiow gesagt, daß dieselbe noch während dieses Landtags eintreten möchte. Allein dieses Wunsches muß ich mich unter den gegenwär tigen Umständen nun wohl völlig entschlagen, und ich bin voll kommen zufrieden gestellt, wenn nur der Antrag der Deputation Genehmigung findet, daß überhaupt die hohe Staarsregierung eine Revision der Steuer vornehmen wolle. Die hohe Staats regierung hat ferner gesagt: das Volk Habe sich einmal an diese Steuer gewöhnt; allein ich möchte das nicht sagen, wenigstens nicht sagen, daß es mit ihr völlig zufrieden sei. Es sind zwar, als der erhöhte Tarif von 1819 erschien, deswegen keine Unru hen ausgebrochen; allein Unzufriedenheit in einzelnen Fällen kann darum immer vorhanden gewesen sein, und sie ist es gewiß noch jetzt. Man hat sich wohl auch an die Accise gewöhnen müssen, es sind auch bei deren Einführung wohl keine Volksun ordnungen vorgekommen; allein man kann nicht sagen, daß das Volk Freude an der Accise gehabt habe; es hat vielmehr die große Freude gehabt, als die Accise zu Grabe getragen wurde, ^ch nehme es sehr dankbar an, daß die beiden Deputationen in der Hauptsache die von mir zu vertretende Petition so günstig bevorwortet haben, und ich wünsche, daß die verehrte Kammer den Hauptantrag, nämlich Revision des Tarifs, annehmen wolle, der in dem Berichte niedergelegt ist. Was nun die spe- ciellen Anträge anlangt, so werde ich bei den einzelnen Positio nen mir nur noch wenig Bemerkungen erlauben. Ich muß aber, da ich einmal das Wort habe, noch auf einen speciellen Antrag kommen, zu dem ich in Folge der Mittheilung eines sehr geachteten Mannes der Provinz veranlaßt worden bin, der auch mit Verlangen erwartet, wie die Discussion über die Schmalz'- sche und meine Petition ihren Ausgang nehmen werde. Es ist nämlich bekannt, daß in allen Sachen, welche die Jmmobiliar- brandvcrsicherungsanstalt betreffen, stempel- und kostenfrei expe- dirt werden muß, und es ist das auch eine ganz zweckmäßige und norhwendige Bestimmung. Anders ist es aber in Angele genheiten, welche sich auf Mobiliarversicherungen beziehen. Be kanntlich haben wir für die Mobiliarversicherung keine allge meine Landesanstalt; es giebt dafür eine Privatanstalt in Leip zig, und außerdem sind noch gewisse ausländische Anstalten für das Inland recipirt. Nun ist eine Controlebestimmung vor handen, daß, wenn Jemand sein Mobiliar versichern lassen will, er dies bei der vorgesetzten Verwaltungsbehörde anzumeldeU hat. Diese hat die Eingabe'und die Declaration zu prüfen, und hat ein Attest darüber auszustellen. Späterhin, weün dies gesche hen, ist auch die Police bei der Behörde zu produciren; da wird nun in diesen Angelegenheiten nicht nur sportulirt, sondern es wird auch dabei eine Stempelabgabe erhoben. Darüber nun ist in dem Buche, was von dem Finanzsecretakr Schulze, wie mich dünkt, nicht ohne höhere Autorisation verfaßt worden ist, auf der 5. und 6. Seite zu lesen: „daß zu allen Schriften, welche in Mobiliarversicherungssachen verfaßt und ausgefertigt werden, namentlich also zu den Eingaben der Versichernden, zu den von den Obrigkeiten auszustellenden Attestaten, zu den Poli cen der Ansatz von —2 Gr. — verwendet werden soll." Man hat nun vielfältig darüber geklagt, daß diese Stempelsteuer er hoben wird. Die hohe Staatsregierung ist allerdings nach dem Stempelsteuergesetz von 1819 vollkommen gerechtfertigt, wenn sie die Steuer fordert. Nichtsdestoweniger finde ich die Steuer doch mit dem Zwecke und der Natur solcher Versicherun gen nicht verträglich. Es muß in der That auffallen, wenn eine Kategorie der Vcrsicherungsgegenstände kosten - und stem pelfrei expedirt wird, während eine andere der Stempelabgabe und den Sporteln unterliegt. Man wird vielleicht die Be stimmung, daß Sporteln und Stempel gefordert werden, damit zu rechtfertigen suchen, daß man sagt, die Mobiliarversicherungs anstalten sind reine Privatanstaltefl, während die Jmmobiliac- versicherungsanstalt eine Staatsanstalt ist. Allein ich möchte darauf keinen Werth legen. Denn der Staat ist immer im Vortheih wenn es Anstalten giebt, welche die Einwohner und
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