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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 85. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Referent Klien: Ich habe nichts zu erinnern, da alte Redner, welche gesprochen haben, das Deputationsgutachten nicht anfechten, sondern demselben beitraten. -Wir müssen allerdings der hohen Staatsregierung überlassen, was sie auf den Antrag, der an sie gelangen wird, zu thun beab sichtigt. ImBerichte heißt es noch: Die D eputarion bemerkt astl. (s. o.S.l67I), daßderProceß- st'Mpcl im Allgemeinen, in wichtigen bürgerlichen Rechtsstrei- t'gkeiten wenigstens so lange beizubehalten sei, bis sich dessen Ertrag wenigstens als wahrscheinlich-übersehen lasse. Unbe dingt muß sie sich aber für Wegfall des Vergleichsstempels in allen Processen, da derselbe die Vergleiche nur eher hindern als befördern kann, so wie gegen die Steigerung des Stem pels gesuchter zweiter und dritter Dilation aussprechen, da dieselbe, sie möge vom Sachwalter aus wirklichem Bedürf- niß oder aus Noch gesucht sein, doch stets aufden Clienten zu rückfällt, ja wohl auch gegen den Gegner, inwieweit er die Ko sten zu erstatten hat, eine Unbilligkeit mit sich bringt. Bei der Frage, ob nicht wenigstens die Stempelsteuer in geringfügigen Proceßsachen bis zum Bettage von 50 Thlr. in Wegfall zu bringen sein möchte, erkannte zwar dieDeputa tion auf der einen Seite an, daß in der Regel der weniger Wohlhabende, namentlich der Unangesessene, um ge ringfügige Gegenstände streite, daß es unbillig sei, wenn von einer Schrift in dergleichen Processen eben so viel Stempelsteuer erhoben werde, als in wichtigen Sachen, daß man ja ferner auch die Höhe der ge- und außergerichtlichen Kosten von der Wich tigkeit des streitigen Gegenstandes abhängig gemacht habe und daß endlich derProceßstempel in geringfügigen Sachen, wegendes kurzem Verfahrens, dem Staate keinen so bedeutenden Ertrag gewähren werde, um, gegen die so eben angedeuteten Mißver hältnisse, in weitere Rücksichten gezogen werden zu können. Indessen bestimmte sich die Dep utatkon für Verneinung jener -Frage, wenigstens vor der Hand, mit Ausnahme der durch das Gesetz vom 16. Mai 1839 zu einem besonder« Proceßversah- ren verwiesenen Bagatellsachen, als in welchen der Wegfall des Stempels, allem Vermuthen nach, einen nur unbedeuten den Ausfall im Ertrage der Steuer zur Folge haben würde, — dadurch, daß der Stempel in den, nach dem Mandate vom 28. November 1753 zu behandelnden geringfügigen Rechts sachen schon in der Kürze der Prvceßverhandlungen und deren geringerer Anzahl selbst, die angedeutete Berücksichtigung findet und deshalb schon der Proccßgegenstand vom Stempel weniger betroffen wird, übrigens aber der Ertrag dieser Stempelsteuer, mithin auch der, bei deren Wegfall, in dem Staatseinkommen zu erwartende Ausfall sich nicht übersehen läßt. Doch empfiehlt die Deputation auch hier, daß der Stempel, ohne Unterschied, betreffe er Vollmachten, Bescheide oder eine andere Schrift, auf — 2 Gr. — herabgesetzt werde. Daher empfiehlt man der geehrten Kammer im Verein mit der ersten Kammer zu beantragen: daß die hohe Staatsregierung die Frage, ob der Wegfall des Proceßstempels überhaupt oder wenigstens in geringfügigen und Bagatellsachen, oder doch in beiden Proceßarten, die Beschränkung jedes Stempels auf — 2 Gr. —, ferner in al len Civilproecssen der Wegfall des Vergleichsstempels und die Beschränkung jedes DllatiousscheinS auf— 2 Gr. — Stem pelsteuer thunlichsei, bei Bearbeitung eines, der nachsten.Stan- deversammlung vorzulegenden Gesetzentwurfs mit Tarif in Erwägung zu ziehen, hierbei darauf, daß die Steuer nicht auf den Unschuldigen falle, möglichst Bedacht zu nehmen, einstweilen aber Anordnungen zu treffen, daß der Ertrag des Proceßstempels, nach seinen angegebenen Abtheilungen, sich übersehen lasse. Präsident v. Haase: Hat Jemand zu diesem ersten Punkte, welchen der Deputationsbericht enthält, etwas zu erinnern? Abg. Schmidt: Als die geehrte Deputation diesen Be richt berieth und ausarbeitele, hatte ich noch nicht die Ehre, in terimistisches Mitglied derselben zu sein. Ich habe ihn aber mit unterzeichnet, weil ich meine Ideen in dem Berichte wiederge- funden habe. Hauptsächlich aber geht mein Wunsch darauf hin, daß der Proceßstempel ganz aufgehoben werde. Es ist schon von andern Sprechern erörtert worden, wie ungleich und drückend er ist. Wenn man bedenkt, daß gerade Diejenigen, welche gezwungen sind, ihr Recht mit Kostenaufwand zu su chen, oder sich gegen Angriffe zu vertheidigen, also kostspielige Processe zu führen, gezwungen werden, durch die Stempelsteuer eine Abgabe an den Staat zu entrichten, damit ihnen der Rechts schutz zu suchen erlaubt werde, während Andere, welche so glück lich sind, ihr Recht ohne Proceß zu erlangen, und nicht ungerecht angegriffen zu werden, gänzlich davon befreit bleiben, so muß man doch eingestehen, daß in dieser Abgabe eine große Verletzung des Rechts liegt, daß es eine Verkümmerung des Rechtsweges ist, und daß diese Abgabe gewiß Jedem, der nicht durch die Länge der Zeit daran gewöhnt ist, äußerst unangenehm sein müsse. Wenn nun derProceßstempel völlig aufgehoben würde, so würden sich fast alle jetzt erwähnten Bedenken der hohen Staatsrcgierung heben. Es würde nicht schwierig sein, einen Zuschlag zu andern Steuern zu machen, und sie durch die Stan- deversammlung bewilligen zu lassen, um den Betrag zu decken, den die Stempelsteuer bis jetzt einbrachte. Ich kann von meinem Standpunkte aus freilich nicht, auch nicht einmal annähernd berechnen, wieviel der Proceßstempel jetzt einbringt, da die hohe Staatsregierung nicht geruht hat, den Betrag des selben anzugeben; aber ich kann nicht glauben, daß er sehr hoch sein kann, da der auf die übrigen Geschäfte außer dem Processe gelebte Stempel unstreitig den großem Theil der allgemeinen nur 136,000 Thlr. betragenden Einnahme Betrag einbringt, und daß der auszubringende Betrag der Proceßstempelsteuer die Sraarseinwohner schwer betreffen konnte, wenn diese Steuer ganz auSsiele und durch eine andere gedeckt würde. Es würde dann auch nicht nöthig sein, auf die Redaction eines neuen Scempelgesetzes und auf die Erörterung desselben auf dem künf tigen Landtage viel Muhe und Zeit verwenden zu müssen. Aus allen diesen Gründen, und besonders darum, weil der Proceß- stempel gewiß sehr drückend ist, ganz gegen das Hauptprincip der Steuergesetzgebung verstößt, und weil es Zweck des Staates ist, den Rechtsschutz frei zu gewahren, wünsche ich, daß die hohe Staatsregierung bei dem nächsten Landtage die Aufhebung des Proceßstempels als eine der größten Wohlthaten für das Land
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