Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Hagelversicherungsgesellschaft em gegründeter Vorwurf nicht treffen. Es sind von derselben seit 1824—1839 825,738 Thlr. 23 Gr. 1 Pf., darunter im Jahre 1839 allein 430,012 Thlr. 12 Gr. — als Vergütung für Hagelschaden gewährt und, kn Folge des bei dieser Anstalt angenommenen Principes, wonach Ueberschüsse der Gesellschaftskasse rc. den Mitgliedern baar zu rückgezahlt werden, in Mer Zeit — wie die Deputation sicher erfahren hat, — die ansehnlichen Dividenden von 4IH, 51G und 54K den Interessenten zugetheilt worden. Man kann zugeben, daß wenn die Gesellschaft diese Dividenden zurückgelegt hätte, selbige auch im Jahre 1839 ihren Mitgliedern die volle Entschädigung würde haben gewähren können, allein daraus kann die Fehlerhaftigkeit einer auf Gegenseitigkeit beruhenden Anstalt, in welcher deren zeitige actuelle Theilnehmer nur auf sich Rücksicht nehmen wollen, nicht bewiesen worden. "Unstrei tig liegt es in der Autonomie dieser, wie jeder Gesellschaft, die Einrichtung in ihrem Innern, wohin auch die von jener festge setzten Bestimmungen über Würderungsagentur- und Einnah- megebührcn, so wie über andere Abschätzungssätze gehören,— gegen welche von den Theilnehmern nie eine Klage erhoben worden, — zu treffen, welche ihr am Vortheilhastesten erscheint, oben so wie in dem freien Entschlüsse der Hinzutretenden selbst, an einer Anstalt Theil zu nehmen, welche dergleichen Grund sätze in ihren Statuten festgesetzt hat. Kein Dritter hat ein Recht, über dergleichen nur die Theilnehmer der Gesellschaft verbindende Bestimmungen sich zu beklagen, selbst wenn diese statutarischen Bestimmungen die Bestätigung der Regierung nicht erhalten hätten, die der Leipziger Hagelassecuranzcom- Pagnie zu Theil geworden ist. Uebrkgens läßt sich nicht verkennen, daß bei Gesellschaften, wie die Leipziger Hagelaffecuranzcompagnie, wo die Lheilneh mer zum großen Theil nicht aus Landeigenthümern, sondern aus Pächtern bestehen, die nur auf eine gewisse, nicht selten kurze Zeit, ihre Feldfrüchte für Hagelschäden zu versichern Inter esse haben, der Grundsatz, daß jede Versicherung nur auf ein Jahr abgeschlossen und am Schlüsse des Jahres der Ueberrest der eingekommenen Prämienzahlungen den Theilnehmern ver- hältnißmäßig wiedererstattet wird, nicht so schlechterdings zu mißbilligen ist. Vielmehr scheint dieser Grundsatz ebenso in der Billigkeit gegründet als für das Bestehen einer solchen Gesell schaft wesentlich nöthig zu sein. Denn, würde derselbe aufge hoben und der Ueberschuß jeden Jahres angesammelt, so würde dies namentlich die Pächter, welche einen großenTheil der Mit glieder bilden, abhalten, an der Gesellschaft Theil zu nehmen; denn es könnte ihnen nicht entgehen, daß aus ihren Mitteln die Gesellschaftskasse kür eine Zeit, welche sie nicht mehr als Theilnehmer erblickt, einen Fonds ansammelte, welcher anderen, ihnen fremden, Personen zu Gute käme. Ueberhaupt aber kann man hier nicht mit Stillschweigen übergehen, daß, wie aus dem Vergleiche der Ergebnisse des Jah res 1839 zwischen der Leipziger und den obengenannten Hagel versicherungsanstalten wohl zu entnehmen, die erstgenannte An statt sich vor allen übrigen rühmlich ausgezeichnet hat. Das Steigen der Versicherungssumme bei selbiger von Jahr zu Jahr stiebt den schlagendsten Beleg dafür ab, daß das Vertrauen des inländischen und ausländischen Publikums zu solcher mit jedem Jahre zunimmt und daß mindestens die Direction und Verwal tung derselben dieVorwürfe nicht treffen, welche die Petenten gegen dergleichen Privatanstalten im Allgemeinen aufgestellt haben. Nach den derDeputation zugekommenen sicheren Nach ¬ richten betrugen bei dieser Gesellschaft die Versicherungen im Jahre 1824 550.308 Thlr. 18 Gr. —, 1825 057,344 Thlr. 20 Gr. 6 Pf., 1826 616,374 Tillr. 21 Gr. 9 Pf., 1827 654,007 Thlr. 15 Gr. 9 Pf., 1828 673,499 Thlr. 18 Gr. 6 Pf., 1829 881,670Thlr. 18 Gr. 3 Pf., 1830 1,134,333 Thlr. 11 Gr. —, 1831 4,238,875 Thlr. 22 Gr. —, 1832 5,873,629 Thlr. 10 Gr. 3 Pf., 1833 6,697,465 Thlr. 11 Gr. 5 Pf., 1834 7,920,376 Thlr. 13 Gr. 5 Pf., 1835 8,715,891 Thlr. 15 Gr. —, 1836 7,143,325 Thlr. , 1837 8,076,127 Thlr. , 183810,063,076Thlr. , 1839 13,986,626 Thlr. , --- 77,882,933 Thlr. 3 Gr. 10 Pf. Wenn aber diese Anstalt erst seit dem Jahre 1827 dadurch blühend geworden ist, daß sie auch ausländische Theilnehmer aufzunehmen von der hohen Staatsregierung berechtigt worden und seit dieser Zeit sehr zahlreiche Versicherungen aus dem Aus lande erhalten, namentlich aus den sämmtlichen großherzoglich und herzoglich sächsischen Ernestinischen Ländern, den Fürsten tümern Anhalt-Dessau, Bernburg, Cöthen, Schwarzburg- Sondershausen, Rudolstadt, Reuß-Greiz, Schleiz, Lobenstein und Ebersdorf, als wodurch plötzlich die Summe ihrer Ver sicherungen von 654,007 Thlr. 15 Gr. 9 Pf. bis auf beinahe 14 Millionen gestiegen ist: so hat gerade der Umstand, den die Petenten mißbilligen, daß die Anstalt nämlich sich nicht blos auf Sachsen beschränkt, derselben selbst und mithin deren Theilnehmern nur zum Vor teil gereicht. Ebenso ungegründet ist aber die Besorgniß der Petenten, daß durch den Mangel einer solchen Landesanstalt, große Sum men in das Ausland an Versicherungsprämien gelangten; vielmehr hat sicheren Nachrichten zufolge, mindestens bis jetzt, das Gegenteil stattgefunden. Ein Vorteil für das Inland würde demnach aus der Realisirung des Wunsches der Peten ten sich nicht Herausstellen. Dasselbeist hinsichtlich der übrigen, von ihnen behaupte ten Vortheile, der Fall; wenigstens sind sie nicht so groß, um die Nachtheile aufzuwiegen, welche aus der Errichtung der von ihnen gewünschten Landesanstatt hervorgehen würden. Mag auch hier und da wegen erlittenen Hagelschadens ein Steuererlaß nöthig und bewilligt werden, so ist doch der dadurch für die Staatskasse erwachsende Verlust mit dem Aufwande nicht zu vergleichen, welchen eine solche Anstalt in Folge der Anstellung der dabei nöthigen Beamten an Besol dung, Pensionirung rc., so wie überhaupt bei der Verwaltung solcher ausgedehnter Institute zu machen haben würde, und,noch weit größere Bedenken würden sich Herausstellen, wollte man, wie die Petenten beziehendlich andeuteten, die Staatskasse bei dem Ausschreiben alljährlich wiederkehrender bestimmter Prä mien, im möglichen Interesse Einzelner, zu Vorschüssen, Zu schüssen und gar zu einer Garantie der zu leistenden Entschädi gungen verbindlich machen. Man braucht zu dem Ende nur auf das Beispiel von Wür- temberg, wo ein freies Institut zu Versicherung für Hagel schäden nicht aufgeblühet ist, hinzuweisen. Dort besteht eine Landesanstalt im Sinne der Petenten und das Resultat dieser Anstalt ist, daß zur Vergütung der Hagelschäden des Jahres 1839 die Summe von 1,200,000 fl. vom Lande aufgebracht werden soll. In Erwägung aller dieser Gründe, welche dem Gesuche der Petenten entgegenstehen müssen, sieht die Deputation
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