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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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stehen können, daß, wenn von Seiten der Regierung nach vor gängiger Erörterung in Erfahrung gebracht wird, daß wirklich diese Gebrechen bestehen, sie dann alle Mittel und Wege ergrei fen und betreten möge, denselben abzuhelfcn. Abg. Todt: Da ich nicht nöthig habe, die Petition auS Leipzig, die ich früher der Kammer überreicht habe, noch beson ders zu bevorworten, da ich dies schon so weit möglich bei der Deputationsberathung gethan habe, so will ich nur noch darauf aufmerksam machen, daß es nicht einer Frage gilt, welche nur in der Leipziger Petition berührt worden ist, und die nur in Leip zig vorkommt, sondern daß diese Uebelstände auch in anderen Orten stattsinden, wie z. B. auch in der Petition von Großen hain gerügt worden ist. Wenn also die Staatsregierung die Frage einer besonderen Erwägung unterwirft, so scheint es mir nöthig, daß hierbei nicht blos auf Leipzig Bezug genommen wer den, sondern eine allgemeine Erörterung der Sache stattsinden möge. Daß dieser Zustand, wie ihn die Petition von Leipzig schildert, der Communalgarde sehr nachtheilig sei, braucht von mir nicht besonders ausgeführt zu werden, da die Deputation im Berichte es schon gethan hat. Ich könnte aber dazu ein Bei spiel fügen, aus meiner Erfahrung genommen, welches nachzu weisen vermöchte, daß an einem mir bekannten Orte die Com munalgarde aufgelöst worden ist auf Antrag der Betheiligten selbst, leider aus keinem anderen Grunde, als weil eine Abzeich nung nach besondern Compagnien, wie hier von Leipzig gerügt worden ist, stattfand, denn wo dieser Uebelstayd vorkommt, ist es nicht zu vermeiden, daß Rangstreit, Eifersucht und ähnliche Gebrechen aufkommen. Eben deshalb habe ich noch diese we nigen Worte hinzufügen wollen, daß, wenn eine Erwägung in Bezug auf Leipzig erfolgt, diese eine allgemeine sein möge. Vicepräsident Reiche-Eisen stuck: Es ist kein diesfall- siger Antrag gestellt, sondern es würde diese Aeußerung nur im Protokolle niederzulegen sein. Secretair l). Schröder: Ich glaube, wenn eine Erwä gung von Seiten der Staatsregierung erfolgt, so kann sie nur darauf gerichtet sein, ob eine Einrichtung, wie sie in Leipzig be steht, mit Genehmigung des Generalcommandanten erfolgt ist, da nämlich nach dem Regulative es dem Generalcommandanten nachgelassen ist, Ausnahme von der Bezirkseintheilung der Com pagnien zu gestatten. Wenn also der Generalcommandant jene Einrichtung genehmigt hat, so kann von Seiten der Staats regierung vor der Hand auf den Antrag nichts geschehen. Abg. Todt: Es ist mir sehr wohl bekannt, daß dies in dem Regulativ steht; aber eben so bekannt ist es, daß eine Ab änderung des Regulativs möglich ist, wenn auch nicht sofort, doch am künftigen Landtage. Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Es scheint Niemand weiter sprechen zu wollen, und es würde in dieser Angelegenheit nur noch der Referent zum Schluß zu sprechen haben. Referent Eisen stuck: Die Deputation hat sich freilich, II. 93. da dieRegierungscommifsarien Einverstandnißdarüber ausspra chen, was das Regulativ besagt, aber da sie die Ausnahme fak tisch nicht wußten, da ferner, wie im Bericht angegeben ist, das Generalcommando die Befugniß zur Dispensation hat, da hat man geglaubt, es müßten höchst wichtige Gründe vorhanden sein, und wenn von andern Städten ähnlicher Separatismus kund sein soll, so weiß ich darüber nichts, und wenn dies zur Ungebühr geschehen ist, so würde cs nur einer Beschwerde be durft haben. Von Seiten der Communalgarde Leipzigs ist eine Beschwerde an die Regierung gelangt, da hat man sich da rauf beschränken müssen, die Sache zur Berücksichtigung zu empfehlen. Abg. Meisel: Es wurde angeführt, es wäre der Depu tation nichts weiter bekannt. Wenn ich nicht irre, ist in der Petition von Großenhain ausdrücklich darauf angetragen, die Ständeversammlung möchte sich dafür verwenden, daß die Schützencompagnien unterdrückt würden. Da die Deputa tion nichts erwähnt hat, so frage ich, ob dabei eine andere Be- wandtniß stattsinde; allein Erwähnung ist, so viel mir erinner lich, in der Petition von Großenhain geschehen. Referent Eisenstuck: Die Petition findet ihre Erledi gung durch den heutigen Beschluß der Uniformirung. Denn sobald gleichförmige Uniformirung eintritt, so hören alle schwar zen, rothen und grünen Uniformen von selbst auf; es müssen Alle in einerlei Röcken gehen und das ist das, was die Gro ßenhainer Petition vor Augen gehabt hat. Sie sagen in ihrer Petition: „Ein einfacher blauer Rock, wie die Dresdner Communalgarde ihn trägt, ist für 8 bis lO THaler, ja selbst noch billiger herzustellen und der Schnitt desselben bietet den Vortheil dar, daß er auch als Civilrock getragen und mit weni gen Kosten noch weiter umgestaltet werden kann. Einen dun keln Oberrock und Mütze besitzt jeder Bürger und wer so arm ist, daß er sich keinen Rock anschaffen kann, gehört ohnedem der Communalgarde nicht an. Das bisherige Gesetz geht ohne Zweifel von der guten Absicht aus, die Cvmmunalgardenpsiich- tigen mit Kosten verschonen zu wollen, allein es schont nur die Böswilligen, während es die Gutwilligen verletzt, es will die gleichmäßige Bekleidung nachlassen, während dem schlechten Geiste, dem bösen Willen und der absichtlichen Verhöhnung Einzelner dadurch jede Willkühr nachgelassen wird und weit entfernt, eine Last darin zu erblicken, wünschen und verlangen die Communalgarden aller Städte selbst nichts Anderes und Besseres, als daß dem auf die Dauer unerträglichen Zustande der Halbheit ein Ende gemacht und die gleichförmige Beklei dung der Gardisten gesetzlich vvrgeschrieben werden möge" und nun folgt das Petitum: „ Der unterzeichnete Ausschuß bittet daher die hohe zweite Kammer der Standeversammlung um geneigteste Verwendung bei der hohen Staatsregierung, daß entweder die gleichmäßige Bekleidung aller Communalgar- den des Landes mit Unterdrückung der unter ihnen befindlichen grünen, schwarzen, Scheiben- und Vogelschützencompagnien, gesetzlich anbefohlen, oder jede, einer Uniformirung und mili- 2
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