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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Bezirke und Grundstücke nicht zu folgern," ä) fernerwekt bei- zufügen: „sondern es kann der Zunftzwang nie weiter ausge dehnt werden, als er bei Eralssung dieses Gesetzes erweislich bereits ausgeübt worden."-^ Beschluß der I. Kam mer: sä s. beizutreten, scl b. folgende Fassung: „einge- räumt, zuerkannt, oder in Ansehung desselben hergebracht ist." sä c. abzulehnen, sä ä. abzulchnen. — Anderweiter Beschluß der II. Kammer: sä b. daß man voraussetze, es könne und werde der im §. 2 erwähnte , etwa früher einge- räumte, zuerkannte oder hergebrachte weitere Umfang der frag lichen Gewcrbsbefugnisse nur insoweit Berücksichtigung finden, als derselbe noch gegenwärtig in anerkannter Wirksamkeit be stehe. sä 6. beizutreten. Die Deputation der zweiten Kammer sagt jetzt: Die Verschiedenheit der Ansichten hierbei beruht lediglich auf einer verschiedenen Auslegung der Htz. 13 und 15 der allge meinen Städteordnung, welche hier einschlagen. Die Deputation nämlich hält dafür, daß aus diesen Stellen der Städteordnung eine gesetzliche, das heißt von selbst zwangsweise eintretende Ausdehnung des städtischen Zunft zwanges und städtischen Gewerbebetriebs auf die darnach zum Stadtbezirke gezogenen, früher zum Lande gehörig gewesenen Gemeindebezirke und Grundstücke nicht zu folgern sei, und daß gleichwohl die Fassung der §. 2 des hier vorliegenden Gesetzent wurfs auf eine solche Folgerung hinzudeuten scheine. Aus diesem Grunde hat daher die Deputation der zwei ten Kammer, zu Beseitigung einer solchen Folgerung, den in der tabellarischen Zusammenstellung unter ersichtlichen Zu satz zu dieser Paragraphe empfohlen, und die Kammer solchem auch ihre Genehmigung ertheilt. Die erste Kammer hingegen geht, in Uebereinstimmung mit ihrer Deputation, von der Ansicht aus, daß dietzZ. 13 und 15 der Städteordnung im entgegengesetzten Sinne zu ver stehen wären, und daraus allerdings die vorerwähnte Folge rung zu ziehen sei, ist daher nicht geneigt, der letzter» durch Annahme des diesseits beabsichtigten Zusatzes zu begegnen. Eine di'recte Vereinigung deßhalb ist unter diesen Umstän den nicht zu erzielen gewesen, da kein Theil seine Ueberzeugung von der Auslegung jener Stellen der Städteordnung aufzuge ben vermag. Da jedoch es gegenwärtig zunächst nicht darauf ankommt, daß diese Gesetzesstellen in der fraglichen Beziehung mterpretirt werden, sondern die Absicht nur dahin geht, eine Auslegung derselben zu vermeiden, welche nach diesseitiger An sicht unrichtig, gleichwohl aus der Fassung der tz. 2 im Gesetz entwurf zu folgern sein dürste, so wird diese Differenz sich am füglichsten durch Wegfall dieser ganzen Paragraphe aus dem Gesetzentwürfe zur Erledigung bringen lassen, wodurch zugleich der dabei beschlossene Antrag in die ständische Schrift überflüssig werden würde. Unbedenklich erscheint übrigens diese Maßre gel, da die Einschaltung dieser Paragraphe in den Gesetzent wurf sich zwar keineswegs als unzweckmäßig, demungeachtet aber nicht als schlechterdings nothwendig darstellt; und da in der Kammer bereits bei den früher» Verhandlungen die letztere Ansicht zur Sprache gekommen ist, so glaubt die Deputa tion derselben um so mehr den Wegfall der Paragraphe anem pfehlen zu können. Präsident v. Haase: Es würde sich also gegenwärtig um den Antrag der Deputation handeln, ob die Kammer ihre Zustimmung, welche die Deputation anräth, dazu ertheilen wolle, daß die §. 2 im Gesetze nunmehr gänzlich weggelaffen werde, um auf diese Weise eine Vereinigung zwischen beiden Kammern herbeizuführcn. Ich frage, ob Jemand in Bezug auf diesen Antrag der Deputation etwas zu bemerken habe? Da dies nicht der Fall ist, so frage ich nunmehr die Kammer: ob dieselbe mit der Deputation einverstanden ist, daß die ganze H. 2 aus dem Gesetzentwürfe in Wegfall'komme? — Dies wird einstimmig genehmigt. — Referent v. Hartmann: Wir würden Nun auf die da mit in Verbindung stehende h. 15 übergehen. Hier sagt die Deputation: Entscheidet sich die Kammer für deren Wegfall, so wird zu gleich eine nothwendige Folge davon sein, daß in 15 die Beziehung auf (8-2) ausfallen muß. Auch dafür sich auszusprechen, rath der Kam mer die Deputation an, da durch den Ausfall dieser Be ziehung nicht die mindeste Aenderung im Inhalte und Sinne der §. 15 bewirkt wird. Nach der tabellarischen Zusammen stellung unter /X. lit. o. wird sich im übrigen, sobald dies noch geschieht, auch bei §. 15 jede Differenz zwischen beiden Kam mern erledigt haben. Referent v. Hartmann: Der Beitritt zu den Beschlüs sen der ersten Kammer erfolgte bei d. und c. diesseits schon frü her. Es ist also durch den neuesten Beschluß der ersten Kam mer vollkommene Uebereinstimmung über den Inhalt der tz- er langt worden, und es handelt sich gegenwärtig blos noch um den Wegfall der Beziehung auf tz. 2. In der ß. 15 heißt eS nämlich so: „Die gedachten Handwerker dürfen weder inner halb der Städte und ihres Bezirks (ß. 2) Handwerksarbeiterr fertigen rc." Präsident v. Haase: Es ist eine nothwendige Folge des so eben gefaßten Beschlusses, wonach §. 2 aus dem Gesetzent würfe wegfallen soll, daß nun auch die Bezugnahme in tz. 15 auf §. 2 wegfalle. Die Deputation rathet uns an, den Weg fall jener Bezugnahme in §. 15 zu beschließen, zumal da die Bestimmungen in tz. 15 dadurch eine Aenderung im Wesentli chen nicht erleiden, vielmehr nichts destoweniger die tz. 15 den Sinn behält, welchen die Kammer früher bei deren Annahme verbunden hat. Ich frage demnach die Kammer, ob sie damit einverstanden ist, daß die Bezugnahme auf tz. 2 in tz. 15 weg falle? — Einstimmig Ja. — Referent v. Hartmann: Wir kommen, nun zu dem schon im Eingänge des Berichts erwähnten, bei tz. 27 noch zur Erle digung zu bringenden Punkt. Der Bericht enthalt in Be ziehung auf die hier vorliegende, diese tz. betreffende, Frage Nachstebendes: Hier ist auch zugleich noch desjenigen Punktes zu geden ken , welcher zu
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