Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
in der dem Berichte der ersten Kammer beigefügten tabellari schen Uebersicht vorgeschlagen worden, erklären. Präsident v. Haase: Es ist, wie der Herr Referent vor getragen hat und aus dem neu erstatteten Berichte zu ersehen, Einverstandniß beider Kammern darüber, daß der erste Satz der 10, wie wir ihn gefaßt haben, beibehalten werden soll. Die ser Satz steht in dem anderweiten Berichte an die erste Kammer unter s. — Hinsichtlich des zweiten Satzes unter b. daselbst war hingegen die erste Kammer der Meinung, dgß er nicht an zunehmen sei. Die vereinigten Deputationen sind nun dahin übereingekommen, diesen Satz b. wegfallen zu lassen und dagegen die des ofterwahnten an die erste Kammer erstatteten Berichts er sichtliche Erklärung in die ständische Schrift aufzunehmen. Die erste Kammer hat auch bei ihrer neuesten Berathung diese Er klärung aufzunehmen beschlossen. Unsere Deputation rathet an, den Satz unter d. aufzugeben und die gedachte Erklärung, welche diesen zweiten Satz ersetzt, in die ständische Schrift auf zunehmen, sonach aber hierin dem neuesten Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten und ich frage die Kammer: ob sie unter Wegfall des Satzes b. mit der Aufnahme jener Erklärung in die ständische Schrift einverstanden sei? — Einstimmig Ja- — Präsident 0. Haase: Nun finden sich noch zwei kleine Differenzen, rücksichtlich der beiden im Berichte ersichtlichen Anträge unter 1 und 2. Sie sollen bleiben, aber in Einigem geänderr werden. Bei dem ersten Anträge (s. oben: „daß im Fall—in Wegfall gelangen") soll nach dem Worte „Art" noch eingeschoben werden: „von der Regierung." Dies ist die Mei nung beider Deputationen gewesen; auch hat die erste Kammer diese Einschaltung genehmigt und ich frage die Kammer: ob auch sie mit dieser Einschaltung einverstanden sei? — Ein stimmig Ja. — Präsident 0. Haase: Die zweite Differenz betrifft eine Veränderung des Antrags unter 2, wo die Schlußworte: „Noch vor Fassung zu den Acten zu bringen" (s. oben) dahin abgeändert werden sollen: „die von der Gutsherr schast zu den Acten zu bringen" (s. oben.) Unsere Depu ¬ tation räth uns an, diese Veränderung, welche von der ersten Kammer genehmigt worden ist, gleichfalls anzunehmen und ich frage die Kammer: ob sie hierin der Deputation beistimmt? — Einstimmig Ja. — Referentv. Hartmann: DerBeschlußder zweiten Kam mer bei §. 16 ging auf folgende Fassung: „das Unterrichten von Lehrlingen ist den Maurer- und Zimmermeistern, den Feu eressenkehrermeistern, Schmieden, Wagnern und Fleischern, in gleichen den Webern und Strumpfwürkern unbedingt, allen übrigen Handwerkern auf dem Lande hingegen nur in dem Falle erlaubt, wenn sie ihre eigenen Sühne oder Enkel als L.hrlinge' aufnehmen, und in der, von ihnen betrieben werdenden Pro fession unterrichten wollen. — Gesellen kann sich einjcder Hand werker oder dessen Witwe auf dem Lande halten." Die erste Kammer hingegen beschloß folgende veränderte Fassung: s)„das Unterrichten von Lehrlingen ist den Maurer- und Zimmer meistern, Feueressenkehrern, Schmieden, Wagnern und Flei schern unbedingt, ingleichen den Webern und Strumpf würkern in dem §. 5 genannten Falle, allen übrigen Hand werkern auf dem Lande hingegen nur in dem Falle er laubt, wenn sie ihre eigenen Söhne oder Enkel als Lehrlinge aufnehmen, und in der von ihnen betriebenen Profession, unterrichten wollen." So weit wurden beide Kammern einig.' Weiter ging die Fassung derersten Kammer dahin: b) „dasHal- ten von Gesellen bleibt, außer den vorgenannten Handwerkern, auch den Böttchern und Töpfern gestattet, e) Ausnahmsweise kann die Annahme von Gesellen auch andern Dorfhandwerkem auf Ansuchen von der Regierungsbehörde gestattet werden. 6) Eine zeitweilige Erlaubniß wegen vorübergehender dazu drin gender Ursachen kann die Obrigkeit ertheilen." Was denPunkt ä. betrifft, so trat ihm die zweite Kammer bei. Die Sätze unter b. und «.aber beschloß man dahin abzuändern: „das Halten von Gesellen bleibt den vorgenannten Handwerkern, sowie den Bött chern und Töpfern ohne Beschränkung in Betreff der Zahl der Gesellen, allen übrigen Handwerkern auf dem Lande aber in der Regel nur hinsichtlich Eines Gesellen erlaubt, sä o. Ausnahms weise kann den zuletzterwähnten Handwerkern, welche in der Regel nicht mehr als einen Gesellen halten dürfen, aufAnsuchen, von der Regierungsbehörde auch die Aufnahme mehrer Gesellen gestattet werden." In der vereinigten Deputation gelangte man zu folgender veränderter Fassung: „das Halten von Ge sellen bleibt s) den Maurer- und Zimmermeistern, Feueressenkeh rern, Schmieden, Wagnern, Fleischern, Böttchern und Töpfern, inglcichen den Webern und Strumpfwürkern in hem tz. 5 ge nannten Falle, ohne Beschränkung in Betreff der Zahl der Ge sellen, b) den Schneidern, Schuhmachern, Weißbäckern, Satt lern, Tischlern, Glasern und Seilern auf dem Lande aber in der Regel nur hinsichtlich Eines Gesellen erlaubt. Ausnahmsweise kann den unter b. erwähnten Handwerkern die Haltung mehrer Gesellen, so wie allen übrigen §. 8 nicht genannten conccssionir- ten Handwerkern auf Ansuchen von der Regierungsbehörde auch die Haltung eines oder mehrer Gesellen gestaltet werden." Dem letzten Beschlüsse der zweiten Kammer auf folgenden neuen Zusatz, dessen Einschaltung am geeigneten Orte übrigens der Staatsregierung Vorbehalten bleiben soll: „den Witwen der Dorfhandwerker kann von den Ortsbehörden gestattet-wer den, die Profession ihrer Ehemänner fortzusetzen. Sie sind in diesem Falle in die Zahl der Dorshandwerker des Orts einzurech nen. Uebrigens leidet alles dasjenige, was vorstehend über das Halten von Gesellen durch Dorfhandwerker festgesetzt worden, auch auf die gedachten Witwen Anwendung," ist nach dem Vorschlag der vereinigten Deputation die erste Kammer bereits beigetreten. Hierbei muß ich übrigens noch bemerken, daß es in der tabellarischen Zusammenstellung LX heißt: „neuer Zusatz, dessen Redacrion und Einschaltung in dem.Gesetzentwürfe an dem geeigneten Platze der hohen StaatsreLierung Vorbehal ten bleiben soll;" ich erinnere mich jedoch, daß von dem königl.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder