Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
darin Veränderungen zu beantragen, so müßte nothwendiger- weise einer solchen Bestimmung eine vollständige Berathung vorhergehen und die etwa zu stellenden Anträge müßten erörtert und zusammengestellt werden. Abg. Eisen stu ck: Es ist mir um) so angenehmer, daß der Staatsminister den Gegenstand jetzt in Anregung gebracht Hal, über den auch ich mich noch weiter verbreiten muß. Näm lich es liegt mir ob, die Deputation zu rechtfertigen, dagegen, als ob von ihr etwas beantragt worden wäre , was weder sach gemäß ist, noch den bisherigen Vorgängen- entspricht/ Aller dings will ich nicht verkennen, daß in der Fassung des ersten Antrags ein Stoff zur Ungewißheit gefunden werde. Um die sen gleich zum Anfänge der Debatte zu beseitigen, erlaube ich mir der Kammer mitzutheilen, wie die Deputation über diesen Gegenstand verhandelt hat, und welche Anträge hervorgerufen worden sind. Nämlich auch in der Deputation hat man da rüber, daß die provisorische Landtagsordnung vor jetzt beizu behalten sei, sich ausgesprochen und darauf ist der Antrag ge richtet worden. Aber es müßte, und das ist wohl ganz un vermeidlich, es wird das oft der Fall sein, wenn ein Proviso rium wieder zur Sprache^gebracht wird, es müßte die Frage auftauchen, ob es nicht zweckmäßig sei, nunmehr eine defini tive Landtagsordnung zur Verabschiedung gelangen zu lassen. Darüber wollte man die Ansicht der Kammer hören, ob die Kammer wünsche, daß anstatt der provisorischen Landtagsord nung eine definitive Landtagsordnung in Wirksamkeit gebracht werde. Daß dieser Wunsch in der Deputation entstehen müßte, ich wiederhole es, liegt darin, weil man immer bemüht sein muß, ein Provisorium zu entfernen und zu verkürzen. Aber wenn gesagt worden ist, daß über die gesetzliche Verabschiedung entschieden werden sollte, so beschränkt sich dies blos darauf, daß die Kammer ihre Meinung kund thue, ob sic dahin gehe, daß noch während des jetzigen Landtags ein Antrag von den Ständen an die Regierung gebracht werden oder ob man die uns provisorisch mitgetheilte Landtagsordnung nach gehörigem Einverstandniß mit der Staatsregierung und Berathung zur Erlangung einer definitiven benutzen wollte, oder ob man sich nicht darauf beschränken müsse, die Staatsregierung möge bei der künftigen Ständeversammlung eine Landtagsordnung, wie sie nach dem Vorgänge und Beispiele der bisherigen Landtage abgeandert werden muß, an die Stande bringen, um auf diese Weise zu einer definitiven Landtagsordnung zu gelangen. So gerecht der Wunsch ist und erscheinen wird, daß der pro visorische Zustand auch in dieser Beziehung seine Erledigung finde, so haben sich doch in der Deputation über den Zeitpunkt und die Art und Weise verschiedene Meinungen herausgestellt und das war der Grund, warum man die Kammer zu hören wünschte, ob sie vorziehe, daß der eine oder der andere Weg betreten werde. Ich glaube aber auch, — wenn ich bedenke, daß bei dem ersten konstitutionellen Landtage die provisorische Landtagsordnung den Standen vorgelegt wurde zur proviso rischen Beistimmung — daß damals schon die Absicht sich aussprach, das Provisorium zu berathen, inwiefern es zu einem definitiven zu bringen sei, daß also in dieser Beziehung der Ständeversammlung kaum würde verweigert werden können, wenn sie schon auf diesem Landtage die provisorische Landtags ordnung berathen wollte, um eine definitive zu erlangen. Da, in der Deputation sich eine Einhelligkeit darüber nicht bärge- than hat, so habe ich als Deputations-Mitglied die Ver pflichtung , meine individuelle Ansicht der Kammer zu eröffnen. Meine Ansicht iff diese, daß man zwar, was wohl nicht anders sein , kann, den Wunsch ausspreche, eine definitive Landtags- Ordnung zu erlangen, daß man aber nicht darauf antrage, daß während des jetzigen Landtags die provisorische Landtagsord- nuNg näher von einer Deputation geprüft und dann zu einer definitiven erhoben werde. Dahin ist meine Meinung Mäh gen, und auch mehre Deputationsmitglieder haben meine Ansicht getheilt. Nun glaube ich, und auch hierin hat der eine und der andere in der Deputation beigestimmt, daß es wohl zweckmäßig seiw würde, wenn die zweite Kammer im Vereine mit det-ersteü, bei der h. Staatsregierung beantragte, daß zur nächsten Stän deversammlung eine Landtagsordnung möge den Standen zur definitiven Vereinbarung vorgelegt werden. Das ist meine Ansicht; ich glaube, diese Ansicht findet Rechtfertigung darin, daß es wünschenswert!) ist, noch die Erfahrung von einem Landtage abzuwarten ; daß ferner di-ese Arbeit, wenn sie zweckmäßig zu Stande gebracht werden soll, in der That nicht ohne Schwierigkeit ist, daß wir uns kaum der Hoffnung hingeben dürfen, daß der dermalige Landtag, wenn er mchsizu einem Zweijahrtage ausarten soll', keine Landtagsordnung defi nitiv zur Verabschiedung bringen kann. Noch kam hinzu, daß die Beschlüsse, die gefaßt werden, noch manche Bemerkungen veranlassen würden. Aus diesem Grunde glaube ich, wäre es besser, den Antrag dahin zu richten, das ist meine Meinung als Mitglied der Deputation, die Staatsregierung möge bei dem nächsten Landtage eine Landtagsordnung — ich will nicht sa gen bei dem jetzigen — vorlegen, welche dann von den Standen berathen und zur definitiven erhoben wird. Ich muß fer ner noch, um ein Mißverstandniß zu beseitigen, auf etwas aufmerksam zu machen. Es hat die Absicht der Deputation durchaus nicht fein können, die Kammer jetzt zu veranlassen, die unter 1 b. <?. 6. angeführten Gegenstände zur nähern Dis kussion und Erledigung gelangen zu lassen, sondern, es ist genau so gehalten worden , nach der Meinung einiger Mitglieder der Deputation, hat man geglaubt, Einigesherausstellen zu müssen. Es ist nicht allein ein einziger von den Punkten, von denen ge sagt ist: die Deputation hat sie aufgestellt, nicht ein einziger, von dem gesagt ist, daß die Majorität, daß ihn die Minorität ausgestellt hat, sondern man hat nur beispielsweise einige Punkte hervorheben wollen, weswegen es der Deputation zweckmäßig geschienen hat, den Gegenstand der Landtagsordnung einer noch maligen sorgfältigen Prüfung zu unterwerfen, wenn man zu einer definitiven Feststellung gelangen will. Wenn Sie das Alles erwägen, so werden Sie finden, daß die Ansicht des Herrn Staatsministers mit der Ansicht der Deputation wohl in Ein klang zu bringen sein. Weder der Herr Staatsminister noch
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder