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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Entwurf der Ständeversammlung vorlegen möge, worin die Modificarionen und Observanzen enthalten wären, welche bei der Kammerpraxis sich als nothwendig und zweckdienlich her ausgestellt hätten, oder welche überhaupt zweckdienlich erschei nen werden. Nun scheint es mir aber, als wenn es nicht praktisch sein dürfte, einen vorliegenden Gesetzentwurf, den noch heute die hohe Staatsregierung als vorliegend anerkennt, derselben zurückzugeben, um von ihr die Modisicationen und Einschaltungen nach den Observanzen der Kammern einschalten zu lassen, welche doch Niemand besser, als die Kammer selbst, hat wahrnehmen können. In andern Ländern ist man sehr eifersüchtig auf das Recht der Initiative, welche uns abgeht. Hier will man nicht einmal das Recht gebrauchen, welches man hat, selbst die Modisicationen vorzuschlagen, die man kür nützlich und nothwendig hält. Ich muß ehrlich gestehen, daß von einer Redaction des Entwurfes in der vorgeschlagenen Art ich mir sehr wenig verspreche. Sollte die hohe Staatsregierung diese Observanzen ausgezeichnet haben; sollte sie den Wün schen der Kammer auf Abänderung dieser oder jener Bestim mungen entgegen kommen? * Es scheint mir weit zweckmäßi ger, die Kammern entwerfen die Modisicationen selbst; wie sie es bei jedem andern Gesetzentwürfe thun. Ich zweifle, daß die hohe Staatsregierung irgend eine andere Bestimmung, als die vorhandenen, ohne vorgängigen Antrag aufnehmen wird, da sie unmöglich auf die Kammerpraxis Rücksicht nehmen kann, um ihren eigenen Entwurf ohne allen Antrag abzuändern. Und ein Antrag auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs ohne Mo- disication ist unnütz, wie ich mir bereits mehrfach zu erwähnen erlaubt habe. Abg. Sachße: Ich habe den Antrag ebenfalls nicht unterstützt, darum, weil ich es nicht angemessen erachtete, an die hohe Staatsregierung einen Entwurf zurückzubringen, da mit sie einen anderen besseren einreiche, nach dem die hohe Sraatsregierung erklärt hat, daß die Landtagsordnung, welche als Entwurf der Kammer übergeben worden ist, jedoch mit der Bestimmung, daß sie, so lange der Entwurf nicht berathen ist, gesetzliche Kraft habe, den von der Kammer gewünschten Mo disicationen noch dermalen unterliege. Wenn die hohe Staats regierung diesen Entwurf immer noch beliebigen Modisicationen ausgesetzt hat, muß die Kammer, wie Herr Abg. v. Thielau bemerkte, monim stellen, und darüber Berathung nehmen, kei neswegs ist sie aber befugt, nodh kann es in ihrem Interesse lie gen , solchen der hohen Staatsregierung zurückzugeben und ei nen andern zu verlangen, worin sogar unsere Abweichungen von dem Gesetzentwürfe, die vielleicht nicht ganz im Sinne der hohen Staatsregierung sind, aufgenomwen werden sollen. Secretair 0. Schröder: Ich habe den Antrag des Hrn. Abg. Eisenstuck unterstützt, und glaube, daß er recht zweckmä ßig ist; denn ich sollte meinen, daß die Erfahrung von drei Landtagen der hohen Staatsregierung werde Gelegenheit gege ben haben, zu beurtheilen, ob manche Bestimmungen, die in der Landtagsordnung enthalten sind, ihr noch jetzt conveni- ren, oder ob sie für nöthig hält, solche abzuändern. Der Kam mer bleibt dann noch immer das Recht, bei der Berathung durch Amendements oder Anträge nach ihrem Wunsche dm Entwurf umzuändern. Staatsminister v. Zeschau: Ich glaube, um die Schwie rigkeit zu heben, die sich bei dieser Sache herausgestellt hatj scheint es mir am zweckmäßigsten, wieder aufdasDeputationsgut- achten zurückzukommen, und zwar in so weit zurückzukommens als man dasjenigedemselben hinzufügt, was nach den herausgt- stellten Erläuterungen, als Ansicht der Deputation sich ergebest hat. Es,sind dies zwei Punkte, der eine: man ist damit ein- verstanden, daß die provisorische Landtagsordnung, wie schon am vorigen Landtage erklärt worden, einstweilen beibehalten werde, bis eine definitive festgestellt ist; die zweite Frage ist diese: will man sich schon jetzt mit den Erinnerungen über eine definitive Feststellung der Landtagsordnung beschäftigen, — so habe ich wenigstens verstanden. — Nun bin ich weit entfernt, mich in das Formelle der Fragstellung, noch weniger in Abänderung des Deputationsgutachtens in dieser Beziehung einzumischen. Es ist dies nur ein Vorschlag, den ich mir in dieser Hinsicht erlaube, um bald zu einem Resultate zu kommen, wenn die Deputationsmitglieder mit dieser Fragstellung einverstanden sind, da mir in derselben der Sinn und die Absicht des Depu tationsgutachtens zu liegen scheint. Abg. Eisen stuck: Es ist ällerdings die Absicht der De putation im Wesentlichen dahin gegangen, einen Vorbericht in der Beziehung zu erstatten, um die Meinung der Kammer zu vernehmen, ob sie wünsche, daß schon gegenwärtig eine definitive Landtagsordnung erreicht werde. Dahin ist es nun gediehen, das sehen Sie aus dem ganzen Verlaufe der Verhandlungen und aus den verschiedenen Erklärungen der Kammer und der Deputationsmitglieder. Also glaube ich, insofern würde ich meinestheils nichts dagegen haben, wenn in dieser Maße eine Abstimmung bei der Kammer erlangt würde, wenn die Depu tation vollständige Gewißheit darüber erlangt hat: soll die Land- tagsordnung schon am gegenwärtigen Landtage vorberathen und zur definitiven Feststellung übernommen werden. Präsident l). Haase: Stimmen die übrigen Mitglieder der geehrten Deputation bei? — Wird bejaht. — Präsident v. Haase: Sonach wäre nun endlich der Beschluß der Kammer auf zwei Fragen zurückzuführen; die erste Frage wäre diese: ob die Kammer, nach der bereits am 12. Jan. 1837 abgegebenen ständischen Erklärung, bei der, über die Landtagsordnung in dem Decrcte vom 10. Novbr. 1839 erhaltenen Eröffnung Beruhigung faste? -- Die zweite Frage: ob die Kammer im klebrigen hinsichtlich einer defini tiven Feststellung der Landtagsordnung schon jetzt bie mthigen Einleitungen treffen wolle? Sollte die Kammer die zweite Frage bejahen, so würde, wie schon der Abg. Eisenstuck erklärt hat, der vorliegende Bericht nur als ein Vorbericht anzusehn und das Nähere oder Weitere hinsichtlich solcher Einleitungen,
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